Moin,
bei der Versandart NN wird ja zusätzlich zur teureren Beförderung noch ein sog. Übermittlungsentgelt erhoben. Das sind wohl derzeit 2€, die grds. der Empfänger zum NN-Betrag noch an den Zusteller zu entrichten hat.
Nun habe ich aber schon öfter gelesen, dass der Versender diese 2€ Übermittlungsentgelt bereits in den NN-Betrag mit einrechnet, der Empfänger dann nur noch den NN-Betrag an den Zusteller entrichten muss.
Ist das möglich und gibt es dann eine spezielle Kennzeichnung, so dass der Zusteller weiß, dass er die 2€ Übermittlungsentgelt nicht mehr einzuziehen hat?
Weitere Frage: Angenommen, der Versender rechnet die 2€ Übermittlungsengelt nicht in den NN-Betrag ein (sofern as überhaupt möglich ist, s.o.), der Zusteller fordert den Empfänger auf, NN-Betrag + 2€ Übermittlungsentgelt an ihn zu zahlen. Der Empfänger will aber nur den NN-Betrag entrichten.
Bekommt er dann trotzdem die NN-Sendung ausgehändigt und der Versender bleibt auf den 2€ Übermittlungsentgelt sitzen?
Für mich klingen die FAQ von DHL nämlich so:
ZitatDer Preis für die Zusatzleistung NACHNAHME beträgt 2,40 EUR (inkl. Umsatzsteuer) zzgl. zum Beförderungsentgelt für die Basissendung. Zusätzlich fallen 2,00 EUR (umsatzsteuerbefreit) für die Geldübermittlung des eingezogenen NACHNAHME-Betrags an, aber nur, wenn der NACHNAHME-Betrag auch eingezogen worden ist. Das Übermittlungsentgelt wird automatisch vom eingezogenen NACHNAHME-Betrag abgezogen.