Frage zur Nachnahme bei DHL/DPAG

  • Moin,


    bei der Versandart NN wird ja zusätzlich zur teureren Beförderung noch ein sog. Übermittlungsentgelt erhoben. Das sind wohl derzeit 2€, die grds. der Empfänger zum NN-Betrag noch an den Zusteller zu entrichten hat.


    Nun habe ich aber schon öfter gelesen, dass der Versender diese 2€ Übermittlungsentgelt bereits in den NN-Betrag mit einrechnet, der Empfänger dann nur noch den NN-Betrag an den Zusteller entrichten muss.


    Ist das möglich und gibt es dann eine spezielle Kennzeichnung, so dass der Zusteller weiß, dass er die 2€ Übermittlungsentgelt nicht mehr einzuziehen hat?


    Weitere Frage: Angenommen, der Versender rechnet die 2€ Übermittlungsengelt nicht in den NN-Betrag ein (sofern as überhaupt möglich ist, s.o.), der Zusteller fordert den Empfänger auf, NN-Betrag + 2€ Übermittlungsentgelt an ihn zu zahlen. Der Empfänger will aber nur den NN-Betrag entrichten.


    Bekommt er dann trotzdem die NN-Sendung ausgehändigt und der Versender bleibt auf den 2€ Übermittlungsentgelt sitzen?


    Für mich klingen die FAQ von DHL nämlich so:


    Zitat

    Der Preis für die Zusatzleistung NACHNAHME beträgt 2,40 EUR (inkl. Umsatzsteuer) zzgl. zum Beförderungsentgelt für die Basissendung. Zusätzlich fallen 2,00 EUR (umsatzsteuerbefreit) für die Geldübermittlung des eingezogenen NACHNAHME-Betrags an, aber nur, wenn der NACHNAHME-Betrag auch eingezogen worden ist. Das Übermittlungsentgelt wird automatisch vom eingezogenen NACHNAHME-Betrag abgezogen.


    http://www.deutschepost.de/dpa…&xmlFile=link1015322_1386

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Eingezogen wird ohne Wenn und Aber der Betrag der im Nachnahmefeld auf dem Paket steht.



    Übermittelt an den Absender wird dann diese Summe minus 2 EUR.
    Auch auf dem Zahlschein muss die Summe so eingetragen werden.


    Es liegt also am Versender welche Summe der Empfänger zu zahlen hat.

  • Nehmen wir an: ich kriege von dir 100€. So, auf dem SChein muss 102€ stehen, damit der ich netto 100€ kriege. Für das Nachnahmepaket muss ich zB 6,90€ + 2,xx€ Nachnahmegebühr zahlen. Eigentlich müsste ich also von dir 104,xx einkassieren und das auf dem Zahlscheinschreiben. Leider übersehe ich öfters bei Preisvereinbarung mit dem Käufer, dass es ein Ü-Entgelt gibt, aber belasse es bei 102€, zumal NN eherbei teuren Sachen vorkommt und es auf die 2€ nicht ankommt.

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  • Bisher fehlt die Tatsache, dass die Post noch ein Nachnahme-Entgelt von 5 Euro vom Absender verlangt.
    Daher nochmal eine kurze Erklärung:
    Der Betrag, der im Nachnahmefeld steht, wird kassiert.
    Will ich als Absender 100 Euro vom Empfänger haben, rechne ich die Versandkosten und das Übermittlungsentgelt dazu, damit komme ich bei einem NN-Paket unter 10kg auf folgenden Betrag:
    100 Euro + 6,90 Euro Porto + 5 Euro NN-Entgelt + 2 Euro Übermittlungsentgelt = 113,90 Euro.
    Dieser Betrag gehört ins Nachnahmefeld und wird so vom Empfänger bezahlt, im Überweisungsvordruck muss entsprechend 111,90 Euro stehen.
    Ich zahle bei der Aufgabe des Paketes Porto und NN-Entgelt (11,90 Euro).
    Der Empfänger bezahlt den Betrag von 113,90 Euro.
    Ich erhalte 111,90 Euro (113,90 Euro - 2,00 Euro Übermittlungsentgelt) überwiesen.
    Nach Abzug meiner Kosten sind es genau 100 Euro.

  • Hört sich alles ziemlich kompliziert an. Für mich wieder ein Grund mehr, nichts per Nachnahme zu verschicken! ;)
    Nur beim verschicken von Ziegelsteinen lohnt sich die Mühe!:D

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Hört sich alles ziemlich kompliziert an. Für mich wieder ein Grund mehr, nichts per Nachnahme zu verschicken! ;)
    Nur beim verschicken von Ziegelsteinen lohnt sich die Mühe!:D


    Ja, Nachnahme ist umständlich, unsicher und teuer. Wozu 7,-€ ausgeben, wenn andere Zahlungsmethoden für den Kunden gebührenfrei sind? Bei privaten Paketdiensten wird sogar erwartet, dass man das Geld passend bereithält. Das ist nicht mehr zeitgemäß, denn heutzutage zahlt man bargeldlos. :flop:
    Ich habe selber noch nichts per Nachnahme verschickt, denn das ist mir zu umständlich.

    Herbert

  • Umständlich: Ja, teils.
    Habe es paar mal als privater Verkäufer hier im TT gemacht, aber ich kassiere erst das Porto per Vorkasse wie Überweisung, damit ich auch nicht darauf sitzen bleibe.

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  • Danke für die Erläuterungen, dann ist es bei vielen Händlern falsch/irreführend dargestellt ("Übermittlungsentgelt wird direkt von der Post bei Ihnen eingezogen" / Die 2€ rechnet die Deutsche Post direkt mit Ihnen ab").

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  • Wieso? Stimmt doch?
    Das Formular mit meinen Bankdaten fülle ich aus (in dem 100€ Beispiel von oben trage ich 111,90€ ein).
    Das gebe ich der guten Frau am Postschalter, die Druckt mit die Paketmarke und notiert auf dem Feld für den Postboten den Wert 113,90€.



    Das Nachnameentgeld beträgt in diesem Fall also 113,90€ - das Käufer bekommt allerdings nur 111,90€ überweisen?


    Oder wo rede ich gerade an Dir vorbei?

  • ist nachname wirklich so schwierig zu verstehen?
    ihr wisst doch was das paket + nachname kostet (http://www.post.de nachsehen). wenn der käufer die versandkosten zahlen soll, schlagt ihr das einfach auf den warenwert drauf (wie bei einem normalen paket). die post verlangt dann 2 EURO zusätzlich von dem empfänger.


    ich würde per nachname nichts verschicken. aber nicht weil es so unglaublich kompliziert ist, sondern weil du auf den kosten sitzen bleibst, wenn er käufer aufeinmal das paket nicht annimmt.

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