ZitatOriginal geschrieben von der.kleine.nick
Sehe ich das richtig, dass man eine Lastschrift auch dann zurückgeben kann, wenn der Händler inzwischen insolvent geworden ist? Das ganze Vorgehen schaut ja schon etwas nach Pyramidenspiel aus, denn eine E-Mail Adresse ist ja wohl kaum 50,-- wert.
Ja.
Aber im Endeffekt: Nein. (=Es bringt nicht viel)
Der Insolvenzverwalter wird sich das Geld zurückholen, da er einen Anspruch darauf hat. Das ist so, als würdest Du aus den Büroräumen von Quicker etwas "mopsen", nachdem diese Insolvent sind.
Ob das dann bei tausenden Kunden tatsächlich durchgeführt wird, ist natürlich eine andere Frage.