Re: Hauptwohnsitz: Stadt A oder B? Meinungen...
ZitatOriginal geschrieben von Chris-DD
Ich würde die derzeitige Wohnung in Stadt B gern wieder als Nebenwohnung steuerlich geltend machen. Also neue Wohnung in Stadt A zur gemeinsamen Hauptwohnung machen? Oder kennt Ihr dazu weitere Vorschriften / Tipps?
Danke und Gruß, Chris
Google mal nach "Lebensmittelpunkt".
Wenn Haus/Wohnung, Frau + Kinder in Stadt A sind und Ihr gemeinsam dort wohnt, ist die Zahl der Tage in Stadt B, zumindest für die steuerliche Geltendmachung, unerheblich.
Und wo Du wie gemeldet bist, ist dafür auch erst mal egal.