Hauptwohnsitz: Stadt A oder B? Meinungen...

  • Re: Hauptwohnsitz: Stadt A oder B? Meinungen...


    Zitat

    Original geschrieben von Chris-DD
    Ich würde die derzeitige Wohnung in Stadt B gern wieder als Nebenwohnung steuerlich geltend machen. Also neue Wohnung in Stadt A zur gemeinsamen Hauptwohnung machen? Oder kennt Ihr dazu weitere Vorschriften / Tipps?


    Danke und Gruß, Chris


    Google mal nach "Lebensmittelpunkt".


    Wenn Haus/Wohnung, Frau + Kinder in Stadt A sind und Ihr gemeinsam dort wohnt, ist die Zahl der Tage in Stadt B, zumindest für die steuerliche Geltendmachung, unerheblich.


    Und wo Du wie gemeldet bist, ist dafür auch erst mal egal.

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  • Ich hoffe es ist ok, wenn ich meine Frage hier stelle, da ähnliche Thematik.


    Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die eine beruflich bedingte Zweitwohnung erfüllen muss, damit sie steuerlich anerkannt bzw. absetzbar wird? Also z.B. eine Mindestentfernung von der Erstwohnung oder so was? Werde mir wohl bald vorübergehend eine anmieten müssen und es ist noch nicht sicher ob mein AG die Kosten übernimmt, wenn nicht würde ich sie wenigstens gerne von der Steuer absetzen weil mir danach nicht mehr viel übrig bleibt von meinem Lohn.

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