Hauptwohnsitz: Stadt A oder B? Meinungen...

  • Hallo zusammen,


    folgendes Szenario:
    - meine Frau und ich haben zuerst in Stadt A gewohnt
    - dann kam bei mir beruflich bedingt Nebenwohnung in Stadt B hinzu
    - dann Nachwuchs und zunächst gemeinsame Hauptwohnung in Stadt B
    - jetzt meine Frau beruflich bedingt wieder nach Stadt A
    - ich noch eine Weile in Stadt B, dann entscheiden wir neu


    Ich würde die derzeitige Wohnung in Stadt B gern wieder als Nebenwohnung steuerlich geltend machen. Also neue Wohnung in Stadt A zur gemeinsamen Hauptwohnung machen? Oder kennt Ihr dazu weitere Vorschriften / Tipps?


    Danke und Gruß, Chris

  • Ganz einfach, dort wo du die überwiegende Zeit verbringst ist Hauptwohnsitz.


    (Waren es 185 Tage p.A. ?) Das ist keine "Glaubens oder Meinungsfrage"

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Ob man jetzt an einer Adresse 160 Tage oder 200 Tage ist kan aber eh niemand nachweisen und wird auch niemanden intressieren.


    Bedenken sollte man auch:


    - staendiges Ummelden des Hauptwohnsitz verschlechtert meist die Kreditwuerdigkeit
    - auch mal schauen wie es bei der Einstufung fuer die Kfz-Versicherung aussieht

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Ob man jetzt an einer Adresse 160 Tage oder 200 Tage ist kan aber eh niemand nachweisen und wird auch niemanden intressieren.


    Da habe ich aber andere Erfahrungen. Von mir wollte das Einwohnermeldeamt eine detaillierte Aufstellung, wie viele Tage pro Jahr ich jeweils an den Wohnsitzen verbringen werde.


    Nicht interessieren dürfte das die Städte, wo es eine Zweitwohnungssteuer gibt. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Da habe ich aber andere Erfahrungen. Von mir wollte das Einwohnermeldeamt eine detaillierte Aufstellung, wie viele Tage pro Jahr ich jeweils an den Wohnsitzen verbringen werde.
    ...


    Aber überprüfen werden sie es dennoch nicht (können).

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Es gibt ein Unterschied zwischen steuerlichem Hauptwohnsitz und melderechtlichen Wohnsitz.


    Zum melderechtlichen gilt, dort wo man sich überwiegend aufhält, ist der Hauptwohnsitz. Im Zweifel (bei ca. gleichem Aufenthalt an beiden Wohnung) kann man sich für den Ort der Familie entscheiden.


    Zum steuerlichen Hauptwohnsitz solltest Du Deinen Steuerberater fragen.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

    Kontaktformular
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  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Ob man jetzt an einer Adresse 160 Tage oder 200 Tage ist kan aber eh niemand nachweisen und wird auch niemanden intressieren.


    :rolleyes:


    Nicht "niemand" muss das nachweisen, sondern Du ganz alleine. Naemlich dann wenn ein Amt das wissen will. Die muessen nichts beweisen, sondern Du. Meist dann, wenn es um Steuern geht.

  • @ Nokiahandyfan: Danke für den Hinweis.


    Hinzu kommt: Wir sind verheiratet, und eine Wohnung soll als gemeinsame Wohnung gelten. Das ist dann im Zweifel die, wo Mutter und Kind leben (Stadt A)? Dort ist auch die Kfz-Versicherung billiger.


    In der anderen Stadt muss man dann bei dieser Konstellation keine Zweitwohnungssteuer zahlen...

  • Zitat

    Original geschrieben von mb001
    :rolleyes:


    Nicht "niemand" muss das nachweisen, sondern Du ganz alleine. Naemlich dann wenn ein Amt das wissen will. Die muessen nichts beweisen, sondern Du. Meist dann, wenn es um Steuern geht.


    Der Nachweis muss aber auch zumutbar sein.


    Und es kann kaum jemand gezwungen werden sich deshalb taeglich bei der Behoerde zu melden oder sich jeden Tag mit der aktuellen Tageszeitung vorm Ortsschild zu fotografieren. ;)


    Natuerlich muss es plasibel sein. Wer in Berlin einen Vollzeitjob hat oder dort studiert, kan kaum behaupten er pendle taeglich zu dem Hauptwohnsitz in Frankfurt. Aber wenn es zwei Staedte sind mit so 100km Entfernung, dann kan niemand das Gegenteil behaupten.

  • es gibt da eine Sonderregelung für Ehepaare/Familien. Haben wir auch schon so praktiziert. Demnach können beide die Hauptwohnung in A haben, auch wenn einer unter der Woche in B arbeitet und lebt.

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