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Komisches Verhalten eines Users...
- Trademark
- Geschlossen
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Geltendmachung der Differenz Altpreis zu Ausverkaupreis bei HP zu seinen Gunsten durch deine Rechnungsdaten scheidet aus (weil deine Rechung aus dem Ausverkauf stammt)?
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Jep. War schon der Angebotspreis.
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Warum nimmst du dein eingangsthread raus?
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Ohne das Eingangsposting gelesen zu haben:
-Trademark kauft ein Touchpad im Ausverkauf zum super Preis. (99€-159€)
-Danach verkauft er es bei TT für viel, viel mehr.
-Der Käufer denkt er könne nun die Differenz zu den 99€-159€ bei Trademark oder HP einfordern und macht Druck.Käufer: Du kannst nichts machen, außer das Ding bei eBay zu verticken um den "Schaden" gering zu halten. Weder HP, noch Trademark sind verpflichtet dir Geld für deinen "überteuerten" Kauf zurückzuzahlen.
Trademark: Gratulation zum Schnäppchen, ich warte noch darauf ob HP liefert oder nicht.
Gruß
Pumi -
Pumi
Ne, ganz anders gearteter Fall. Ich hätte mich nie gewagt, hier ein Touchpad zu einem überteuerten Preis zu verkaufen da ich dieses Verhalten ziemlich übel finde. Mein Aufpreis hier bertug exakt 11,- Euro (Sprit und Versandkosten).
Es ging bei meinem Thema um ein Tauschgeschäft, welches am Ende keins war. Es ging um zwei HP-Ausverkaufgeräte. Ich habe mich aber jetzt dazu entschlossen die Sache auf sich beruhen zu lassen.
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