Unterhalt: wielange haften eltern für ihre kinder (finanziell)?

  • wielange haften eltern für ihre kinder


    die frage stellt sich moentan meine tante.
    sie hat für ihn einen handyvertrag abgeschlossen, abgebucht wird von seinen konto.
    ihr sohn (also mein cousin) brachte die letzten monate handyrechnungen von 300-500€ nach hause.
    sein konto ständig am nullpunkt. einen großteil muss natürlich immer meine tante bezahlen.


    in einer woche wird er jetzt 18.
    wenn er jetzt seinen eigenen vertrag abschliest und sich verschuldet, muss dann seine mutter (meine tante) dafür aufkommen, selbst wenn er schon 18 ist ??

  • Mit 18 ist er voll geschäftsfähig. Außer er hätte einen Vormund etc. Das schließe ich mal aus.


    Wenn Dein Cousin nun einen Vertrag abschließt, haftet er alleine dafür. Außer der Vertragspartner verlangt hier einen Bürgen.


    Wird Deine Tante als "Bürge" gebraucht und der Cousin kann nicht zahlen, so wendet sich der Vertragspartner an Deine Tante.


    Ganz einfach.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Ich glaub das es in D immer so ist, dass immer erst nach Geld von den Verwandten gefragt wird. Selbst wenn einer von beiden in die Sozialhilfe abrutscht, wird das Geld von den Eltern wiedergeholt, sofern sie Einkommen haben.


    Umgekehrt genauso. Wenn die Eltern in die Schiene rutschen, werden die "betuchten" Kinder angesprochen.


    Nur bei Schulden, die jemand macht, (Konto im Minus), geht das nicht so einfach. Da haftet nur derjenige selber für.


    Da der Vertrag wohl auf die Tante abgeschlossen ist, soll sie einfach die Nr. sperren lassen und er soll dann einen eigenen Vertrag abschließen.


    Wie ist das eigentlich wenn ein Jugendlicher (18) die Eltern ohne Ende terrorisiert und denen auf der Nase rumtanzt? Können die Eltern den Jungen einfach so rausschmeißen, auch wenn er keine Wohnung etc. hat ?:confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Wie ist das eigentlich wenn ein Jugendlicher (18) die Eltern ohne Ende terrorisiert und denen auf der Nase rumtanzt? Können die Eltern den Jungen einfach so rausschmeißen, auch wenn er keine Wohnung etc. hat ?:confused:

    Ganz so einfach ist es nicht.


    Schliesslich erwachsen dem Spross dann ggf. Ansprüche auf Unterhaltszahlungen etc, wenn er zB noch in der Ausbildung ist.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Gut das hier das Thema angesprochen wird.


    Einem Freund von mir ist das passiert. Er wurde rausgeschmissen.
    Befindet sich in einer Ausbildung aber mit 580 Euro brutto lässt sich nicht viel machen.


    Was sollte er den am besten machen, wie bekommt er Kindergeld usw. ? Unterhlat...?


    Seine Eltern wollen nichts zahlen, und ihn nicht mehr sehen?



    Danke und Gruss!


    SvenJustin

  • Er hat selbstverständlich Anspruch auf Unterhaltszahlung von seiten der Eltern!


    Genaueres kann ihm in diesem Fall u.a. das Jugendamt als erste Anlaufstelle sagen; von dort aus wird er sicherlich an die richtige Stelle verwiesen!


    Auch hier gilt wieder mal: Fragen kostet nix!

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling


  • ...er wurde sicher nicht ohne Grund rausgeschmissen.


    Ich verstehe allerdings nicht, was hier für eine Anspruchshaltung rüber kommt. Während meiner Ausbildung hatte ich 980 DM netto. Davon gingen 635 DM für Miete und Strom weg. Dazu dann noch Telefon, Kleidung und Fressalien. Kein Wohngeld, keine Unterstützung von zuhause - NIX!


    Auf der "hohen Kante" hatte ich monatlich etwa 50-80 DM - und es hat einwandfrei funktioniert. Irgendwann sollten die Sprösslinge auch mal auf eigenen Beinen stehen können. Wenn man seine Ansprüche etwas zurück schraubt, kommt man auch mit 580€ brutto gut über die Runden.


    Mir hat es zumindest nicht geschadet.


    BTW: Laut Sozialamt/Wohngeldstelle sind (vor 3 Jahren) 826 DM (jetzt wohl ca. 415 €) netto ausreichend und nicht förderungsfähig.


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