Frage zum Elterngeld - Lohnsteuer

  • Hi



    ich heirate nächsten Monat - jetzt plagen mich noch ein paar Fragen.


    Es geht mir vor allem darum, wer welche Lohnsteuerklasse nach der Hochzeit verwendet. Auch im Hinblick auf einen eventuellen Kinderwunsch in 1-2-3 Jahren.


    Ich kann mir ja relativ einfach ausrechnen, ob es sich rentiert, dass einer die LSt. Klasse 5 nimmt - und der andere die 3. oder halt 4-4


    Aber wie verhält es sich wenn man Elterngeld bekommt ?


    z.b. wenn meine Künftige die 12 Monate das Geld bekommt - muß ich für diese Zeit weiter die Lohnsteuerklasse behalten? Oder kann ich die dann zum gewünschten Zeitpunkt einfach z.b. von 4 auf 3 ändern lassen :confused:


    Wie ist das auch künftig mit der Lohnsteuer?
    Kann jeder wie bisher seine Lohnsteuer machen? Oder müßen wir eine gemeinsame erstellen?



    Besten dank für die Infos !


    viele Grüße

  • Was ich schreibe stellt nur meine persönlichen Erfahrungen dar und ist / ersetzt keine Rechts- und / oder Steuerberatung!
    Du kannst die Steuerklasse ändern (natürlich nur gleichzeitig mit Deiner Frau), allerdings solltest Du dabei den Progressionsvorbehalt vom Elterngeld beachten, da kann schnell mal eine vierstellige Steuernachzahlung bei der Steuererklärung entstehen. Bei 3 und 5 kommt man um eine Steuererklärung auch nicht herum, diese kann aber auch weiterhin getrennt erfolgen.
    Falls Du selbst Elternzeit planst wird Dein Elterngeld auch vom Einkommen vor der Geburt berechnet. Wenn Du dort Steuerklasse 5 hattest ist es also relativ wenig...


    Aber wer weiß schon was in 1-2-3 Jahren ist und gilt...

    Auch aus Dresden?

  • nichts gegen dich, aber:
    Ich verstehe nicht was dieser quatsch überhaupt soll.


    Was ist das denn für ein Unterschied (in Euro) am Ende des Jahres bei einem Steuerklassenwechsel?


    Meine Schwester hat genau das gemacht und hat genau eine schöne Nachforderung erhalten.
    Also alles wieder weg.
    Wo kann da der Vorteil liegen?


    Wir haben auch 3 - 5 als Steuerklassen.
    Aber nur damit jeden Monat kontinuierlich etwas mehr Geld da ist und nicht als fette Nachzahlung.
    Aber jeder wie er mag.


    Ich würde nicht wegen irgendwelcher Rechenexempel die Steuerklassen hin und herwechseln.
    Aber wie gesagt: jeder wie er mag.


    Gruss,
    Michael

    iphone 15 Pro max 1tb, apple watch ultra und ein ipad pro 9,7 cellular; was will man mehr?

    Meine Lieblingsmeldung:
    "click ok to terminate"

    24 mal in der Vertrauensliste Nr. 4 namentlich erwähnt.

  • naja ich will halt ungerne (für den Fall das Elterngeld aktuell wird) davon was verschenken.
    Ohne die Überlegung zwecks Elterngeld wäre bei uns 5 - 3 relativ klar. Da bleibt einfach monatlich mehr übrig.


    Es geht ja doch gleich um eine nette Summe auf 12 Monate gerechnet. Ich muß ja gestehen, übers versteuern vom Elterngeld habe ich mir noch keine großen Gedanken gemacht.
    Muß das wie normales Einkommen versteuert werden? Quasi ala Kurzarbeitergeld?

  • Es geht darum, dass sich das Elterngeld vom Nettoverdienst der letzten 12 Monate berechnet. Insofern kann es schon Sinn machen, wenn der Kinderwunsch konkret wird, über einen Wechsel der Steuerklassen nachzudenken.


    Die Steuerklassen bestimmen auch nur die monatlichen Abschlagszahlungen. Die eigentliche Höhe der Einkommenssteuer wird dann nach der Einkommensteuererklärung festgelegt.


    Auch nur persönliche Meinung.


    Grüße


    Wenny


    Edit: Elterngeld ist steuerfrei, wird aber zur Progressionsberechnung dem Verdienst des "Anderen" hinzu gerechnet. Sprich Steuer wird gezahlt auf Einkommen ohne Elterngeld, jedoch mit dem Steuersatz des fiktiven Einkommens inklusive Elterngeld.

  • Wo beantragt man denn eigentlich das Elterngeld, wenn das Bundesland für Arbeitsort und Wohnort abweicht.
    Arbeit = Hamburg
    Wohnort = Schleswig-Holstein


    Danke
    Gruß

  • Hi,


    noch erfolgt die Berechnung auf Netto-Grundlage.


    Für alle ab 1.1.2013 geborenen Kinder ist dagegen das Brutto die Grundlage.


    Siehe auch hier !


    Demnach spielt es für das Elterngeld keine Rolle mehr ab 2013, welche Steuerklassen-Kombi man hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von hamburg
    Wo beantragt man denn eigentlich das Elterngeld, wenn das Bundesland für Arbeitsort und Wohnort abweicht.
    Arbeit = Hamburg
    Wohnort = Schleswig-Holstein


    Danke
    Gruß


    Zuständig ist m.E. immer die Elterngeldstelle beim Kreis/Stadt des Wohnortes.


    Gruß


    plusman

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