Hallo,
ich bin seit 1,5 Monaten nicht mehr Kunde beim Mobilfunkprovider A. Der Zugang ins Kundenmenü ist mir sofort nach Ende des Vertrages gesperrt worden, also kann ich online nichts, aber auch gar nichts einsehen, insbesondere keine Rechnungen.
Nun wurde mir gestern ein Betrag über X EUR durch Anbieter A von meinem Girokonto eingezogen und ich habe keine Ahnung wie sich die X EUR zusammensetzen, da sie viel höher sind als die übliche Grundgebühr meines alten Vertrages. Ich brauche nicht zu erwähnen, dass ich weder per Post noch per E-Mail eine Rechnung erhalten habe.
Auf eine Kontaktanfrage via E-Mail hat man mir natürlich auch nicht geantwortet und eher friert die Hölle ein, bevor ich die 0900-Abzock-Nummer anrufe.
Aber muss ich als Kunde so etwas über mich ergehen lassen? Warum "treten" diese Betrüger so derart nach?
Lastschrift nach Vertragsende ohne Rechnung - Muss man sie akzeptieren?
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eMail,mit dem Wunsch eine Postrechnung zu erhalten.
vmtl. ist in dem Rechnungsbetrag
die Standard Abzockedie Kartengebühr enthalten?!
Um welchen Anbieter handelt es sich? -
Zitat
Original geschrieben von Roadrunner0778
eMail,mit dem Wunsch eine Postrechnung zu erhalten.
Wie ich schon geschrieben habe:ZitatOriginal geschrieben von voipfan1979
Auf eine Kontaktanfrage via E-Mail hat man mir natürlich auch nicht geantwortet und eher friert die Hölle ein, bevor ich die 0900-Abzock-Nummer anrufe.Zitatvmtl. ist in dem Rechnungsbetrag die Kartengebühr enthalten?!
Das weiß wohl nur der liebe Gott. Die SIM-Karte habe ich vor üer sechs Wochen per Einschreiben und Rüsckschein zurückgeschickt.
ZitatUm welchen Anbieter handelt es sich?
Will ich jetzt noch nicht sagen.
Mir geht es darum: Bin ich nicht rechtlich auf der sicheren Seite, wenn ich das Geld zurückbuche, schließlich habe ich noch immer keine Endabrechnung erhalten und der Betrag ist deutlich höher als die letzte Grundgebühr?
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Das ging ja schnell
Habe nun doch die Rechnung per PDF bekommen.
Dieser Thread kann dann zu. -
Zitat
Original geschrieben von voipfan1979
Mir geht es darum: Bin ich nicht rechtlich auf der sicheren Seite, wenn ich das Geld zurückbuche, schließlich habe ich noch immer keine Endabrechnung erhalten und der Betrag ist deutlich höher als die letzte Grundgebühr?Für alle Leser in der Zukunft:
Unter Fristsetzung anmahnen, falls dann keine Rechnung kommt (Post oder Mail) den Betrag zurückbuchen, getreu dem Grundsatz "ohne Rechnung keine Abbuchung", denn Du musst auch als Privatmensch im Zweifelsfalle nachweisen können, dass die Abbuchung nicht für rechtswidrige Dinge (z.B. Schwarzarbeit) verwendet wurde. -
Zitat
Original geschrieben von leeredose
Für alle Leser in der Zukunft:
Unter Fristsetzung anmahnen, falls dann keine Rechnung kommt (Post oder Mail) den Betrag zurückbuchen, getreu dem Grundsatz "ohne Rechnung keine Abbuchung", denn Du musst auch als Privatmensch im Zweifelsfalle nachweisen können, dass die Abbuchung nicht für rechtswidrige Dinge (z.B. Schwarzarbeit) verwendet wurde.
In welchen Zweifelsfall muss ich Lastschriften nachweisen?Danke und Gruß Marco
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Wenn Dich beispielsweise der Zoll kontaktiert, weil das Unternehmen die eingezogene Lastschrift bei sich nicht korrekt verbucht hat und der Zoll das Unternehmen gerade auf Schwarzarbeit hin überprüft.
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