Kim Schmitz is back! 01/2012: Megaupload geschlossen 01/2013: Nachfolger Mega startet

  • ich glaube da gings eher um die verwendung seiner logos...
    da muss ich fatboy auch mal zustimmen, dass das natürlich nicht in ordnung ist.

  • hast anscheinend nicht meine Kernaussage mitbekommen? ich meinte K.S. könnte auf die Nase fallen wegen SEINER EIGENEN Namensgebung für SEINE neue Firma!
    Ich hatte nichts von Mega-Search geschrieben ... was ich schrieb ist völlig unabhängig von der Mega-Search-Affäre:


    Der Name SEINER eigenen Company ist markenrechtlich NICHT schutzfähig! Das ist meine Meinung. Zumindest nicht in D, und wahrscheinlich auch nicht in den meisten anderen entwickelten Industriestaaten (hier mal Großbritannien großzügig unter die Industriestaaten gerechnet.)


    Was soll denn an "MEGA" deiner, stanglwirts, Ansicht nach schutzfähig sein?


    Wenn ich oder du damit zum Patent- und Markenamt gehen würden zwecks Eintragung von "Mega", man würde uns auslachen und wieder heimschicken... :rolleyes:


    Vielleicht ist Mega-Search auch nur ein Honey-pot der Musikindustrie extra zu dem Zweck, dieses Problem herauszuarbeiten.


    § 8 Abs.2 MarkenG:
    Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
    1. denen für Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,

  • und weil der name nicht schutzfähig ist, soll er selbst den namen nicht verwenden können, oder was meinst du? wenn ein name nicht schutzfähig ist, kann man den trotzdem verwenden, aber hald dann nicht unbedingt alleine.


    wobei ich mir hier auch nicht so sicher wäre, dass der name nicht schutzfähig wäre. richtig ist, dass ein genereller schutz, über viele kategorien hinweg, wohl schwierig wäre. ein schutz, z.b. begrenzt auf online-cloud-dienste dürfte aber machbar sein (auf den namen bezogen, nicht auf angaben zur speichergröße), insofern es nicht bereits firmen wie z.b. "megacloud" oder dergleichen gibt.


    wenn du eine marke schützen lässt, dann geht das nicht "generell". du musst immer kategorien konkretisieren (z.b. online-cloud-dienste) und je genauer du das machst, desto besser ist dein schutz. und wenn du "mega" als online-cloud-dienst schützt, darf trotzdem jemand ein getränk namens "mega" anbieten.


    schutzfähig sind auch auf jedenfall seine logos, unabhängig davon was mit dem namen ist.

  • Schlechte News + juristischer Rückschlag für Kim Dotcom:


    Das FBI hat einen juristischen Punktsieg um die Auslieferung von Kim Dotcom in die USA erreicht.


    Kim Dotcom erhält somit keine Akteneinsicht um sich auf das Auslieferungsverfahren vorzubereiten.


    Eine Auslieferung in die USA wird nun immer wahrscheinlicher....

  • was wäre denn das für ein byzantinisch-mittelalterliches Rechtssystem, wo es keine Akteneinsicht geben soll? kann ich nicht glauben, der Journalist muss sich vertan haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    was wäre denn das für ein byzantinisch-mittelalterliches Rechtssystem, wo es keine Akteneinsicht geben soll? kann ich nicht glauben, der Journalist muss sich vertan haben.

    Lies doch erstmal bei Google die ganzen Meldungen....dann kannst Du Dir sowas sparen.


    Natürlich hat sich hier niemand "vertan". :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    was wäre denn das für ein byzantinisch-mittelalterliches Rechtssystem, wo es keine Akteneinsicht geben soll? kann ich nicht glauben, der Journalist muss sich vertan haben.


    Nein, dem ist nicht so. Das FBI sowie auch andere amerikanische Behörden weigern sich des häufigeren, Akten zur Einsichtnahme herauszugeben. Auch in Deutschland gab es zahlreiche Fälle, die z.T. auch Gegenstand der Berichterstattung in TV und Radio waren.


    Zur Verweigerung der Akteneinsicht kann das FBI zwar berechtigt sein - für das Verfahren und Kim Schmitz muss das aber nicht zwingend zu Nachteilen führen. Werden Akten vorenthalten (berechtigt oder unberechtigt) kann das unter Umständen nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zur Folge haben, dass der Auslieferungsantrag schon aus diesem Grund abschlägig zu bescheiden ist.


    Gibt es berechtigte höherrangige Interessen, die zur Folge haben, dass in Sachen K.S. durch mangelnde Akteneinsicht kein rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt werden kann, darf daraus für ihn kein Nachteil entstehen. Die Folgen dieser Entscheidung sind m.E. nicht absehbar ... zumal wohl noch der Weg zum obersten Gericht offensteht.


    Frankie

  • Von einem einfachen "weigern" kann man in diesem Fall nicht sprechen....es ist ein gerichtliches Urteil in dieser Sache gesprochen worden.

  • Genau richtig ... ein Urteil, das eben diese Weigerung für berechtigt hält - wenn ich das richtig verstanden habe.


    Die Gründe hierfür können vielfältig sein - rein theoretisch muss die Grundlage für die Verweigeung nicht einmal im Fall K.S. selbst liegen.


    Es ist wirklich schwer, die Folgen solcher Entscheidung abzuschätzen.


    Edit: ... zumal sie Medienberichten zufolge noch anfechtbar ist.


    Edit2:
    Im Netz finde ich nur allgemeines blah-blah.


    Wer etwas zum zugrundeliegenden Sachverhalt selbst findet, darf das gern hier verlinken.

  • gestern jemand den RTL-Reporter gesehen, der 24h bei Kim Schmitz war?


    Wenn man mal völlig ausser acht lässt, was er bislang schon alles verachtenswertes gemacht hat, fand ich ihn da recht sympathisch und wohl aufgrund kinder und fortgeschrittenen alters sehr viel gereifter.


    oder er konnte sich in den gezeigten szenen nur prima zum braven Lamm verstellen.


    zutrauen würde ich ihm eigentlich beides.

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