Kim Schmitz is back! 01/2012: Megaupload geschlossen 01/2013: Nachfolger Mega startet

  • Zitat

    Original geschrieben von thomasGr
    Es gibt doch mit Spotify jetzt eine schöne und günstige Alternative:
    Für 5 € / 10 € im Monat 16 Millionen Titel, )


    Ich hab mich da wohl etwas falsch ausgedrückt. icht meinte mit Videos... ala Netflix oder Hulu

  • Wieder mal viel Rauch um nichts.... da wollte die Plattenindustrie doch eh nur einen medialen Bericht über die bösen Raubkopierer haben. Das ist ihnen ja gelungen.

  • Zitat aus dem Artikel:


    "Unabhängig davon müsste die US-Regierung noch eine weitere Hürde nehmen, um Schmitz vor ein amerikanisches Gericht zu stellen. Das ist nämlich nur möglich, wenn der mögliche Strafrahmen bei mindestens fünf Jahren liegt. Der Megaupload-Fall würde dieses Ziel verfehlen, denn Urheberrechtsverstöße werden in Neuseeland mit maximal vier Jahren Freiheitsentzug geahndet."


    Das ist das klein(st)e Einmaleins in Auslieferungsangelegenheiten. Wie ich bereits angemerkt hatte, ist die Frage (des Ausmaßes) der Strafbarkeit des vorgeworfenen Delikts im ausliefernden Staat von entscheidender Bedeutung. Für mich wäre es unerklärlich, wenn das übersehen worden wäre. Ich kann es mir kaum vorstellen ... aber unmöglich ist das natürlich nicht.


    Die Schadenersatzansprüche des Schmalen wären in diesem Falle immens ...


    Frankie



    Edit:
    Bis ich hier eines Besseren belehrt wurde, war ich zunächst vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung/Verschwörung ausgegangen. Insoweit existiert in aller Regel ein eigener Straftatbestand, der durchaus ein höheres Strafmaß vorsehen kann.


    Langsam frage ich mich, ob das Vorgehen der USA gegen KS nicht unglaublich töricht war. Verpufft der Auslieferungsantrag mit einem "Gschmäckle", halte ich ACTA und Co. für mausetot. Das Einlenken eines Drittstaates gegenüber dem Ansinnen der USA wird es dann kaum noch geben können, wenn man die eigenen Bürger nicht fahrlässig gefährden will. NZ kann überall sein ... mal ganz salopp gesprochen.

  • So leicht gibt die US-Regierung nicht auf:


    Zitat

    Der Staatsanwalt in den USA will allerdings noch nicht aufgeben. Zwar könnte kein Unternehmen im Ausland belangt werden, jedoch Privatpersonen. Und da Kim Schmitz 68 Prozent des Unternehmens gehören, wäre dies gleichbedeutend. Im kommenden August soll es eine Anhörung zur Auslieferung von Kim Schmitz geben.

  • Die Frage der Person des Beschuldigten ist in meinen Augen zur Zeit allenfalls ein Korn aus einer Schrotflinte mit der man einfach mal ballert und zu treffen hofft.


    Eins ist grundsätzlich festzuhalten:


    Verfolgt werden soll nun erkennbar nicht eine juristische Person, sondern KS mit der Folge der Inhaftierung. Schon der gesunde Menschenverstand lässt erkennen, dass gegen juristische Personen keine Haftstrafen vollstreckt werden können. Auch zum ausliefern gibt es bei juristischen Personen eigentlich nichts.


    Sollte insoweit ein Verfahrensfehler unterlaufen sein, ließe sich ex nunc ganz sicher ein formales Verfahren gegen KS eröffnen, in dem dann natürlich neue Fristen gelten (weil es dann mangels Verfahren gegen KS in seiner Person noch nie welche gab). Ob dann die USA als Tatort ausfallen, ist auch keineswegs sicher. Tatort und Aufenthaltsort des Beschuldigten können gegebenenfalls auch bei natürlichen Personen auseinanderfallen. Selbst ohne Tatort in den USA könnten die dortigen Gerichte zuständig sein, wenn entsprechende gesetzliche Regeln existieren. Dieses Eis halte ich für dünn.


    Einfacher festzustellen wäre natürlich, ob eine Auslieferung schon am neuseeländischen Strafrecht scheitert. Dann könnte das Verfahren im Nu seine Erledigung finden - zur Zeit wird es wieder spannend ...


    Frankie

  • Das es hier nicht um KS als Person geht war doch schon lange klar. Das war eine reine Medienkampange innitiert von mächtigen Lobbys.
    Und Medien waren es dann auch die eine Meinung gebildet haben.


    Zufälligerweise auch in eine Zeit wo sie ACTA durchsetzen wollen. Und das möchte ja wohl kein normal denkender Internet Nutzer haben.

  • Nach der KS-Aktion hat sich ACTA aus deutscher Sicht jedenfalls endgültig erledigt.


    Keine deutsche Regierung könnte es verantworten, Bürger zum Kanonenfutter für amerikanische Behörden zu machen. Wenn ich amerikanischen Behörden ein gewisses Maß an Inteligenz unterstelle, liegt der Schluss nahe, dass das Verfahren gegen KS nur zum Ziel haben konnte, das ACTA-Abkommen wirksam zu torpedieren, bevor es in Kraft treten kann.


    Es wäre nicht das erste Mal, dass offizielle amerikanische Stellen das öffentliche Parkett suchen, um sich dort in einen Grabenkampf zu begeben. Unter dem Druck der so involvierten Öffentlichkeit hat schon etlicher "Gegner" (aus eigenem Hause) nachgeben müssen. Da ziehe ich die deutsche politische Kultur, derartiges in Bundestag und Bundesrat auszumachen, in jedem Fall vor.


    Frankie

  • Trotzdem wird ACTA kommen. ;) Und das beste ist das unsere Politiker die Demos gegen ACTA als undemokratisch betiteln :D


    Chinesische Auslegung der Demokratie nenne ich sowas. ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

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