Urlaub bei unterjähriger Kündigung

  • Hallo,


    ich habe eine kleine Frage an die Arbeitsrechtler unter euch.
    Angenommen ein Mitarbeiter nimmt seinen kompletten Jahresurlaub schon im ersten Quartal eines Jahres und kündigt dann im laufe des Jahres. Wie wird dann der schon genommene Urlaub behandelt?
    Eigentlich hätte er doch dann auch nur anteiligen Jahresurlaub, oder?


    Grüße.
    Sebastian

  • § 5 Bundesurlaubgesetz



    Wenn der Mitarbeiter in der zweiten Hälfte des Jahres ausscheidet, hätte er sowieso Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Aber auch wenn der AN in der ersten Jahreshälfte seinen gesamten Urlaub genommen hat, hat der Arbeitgeber "Pech" gehabt, § 5 Abs 3.


    Etwas anderes kann sich durch tarifvertragliche Regelungen ergeben.


    Tritt er eine neue Stelle an, gibt es in dem Jahr natürlich keinen Urlaubsanspruch mehr.

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