Hallo,
ich habe eine kleine Frage an die Arbeitsrechtler unter euch.
Angenommen ein Mitarbeiter nimmt seinen kompletten Jahresurlaub schon im ersten Quartal eines Jahres und kündigt dann im laufe des Jahres. Wie wird dann der schon genommene Urlaub behandelt?
Eigentlich hätte er doch dann auch nur anteiligen Jahresurlaub, oder?
Grüße.
Sebastian