Gibt es bei Garantie immer Geld zurück?

  • Hallo,


    kurze Frage:


    Habe mir am Samstag einen Tisch in einem Möbelhaus gekauft und wollte ihn heute zurück bringen, da ich einen anderen gefunden habe.


    Die Packung war noch ungeöffnet, aber die Dame vom Kundendienst sagte bei Rückgabe wegen nichtgefallen müssen 20% der Summe einbehalten werden oder ich müsse mir im Gegenwert was anderes aussuchen.


    Ist das Rechtens?
    Wie sieht es eigentlich aus wenn der Tisch beschädigt wäre, habe ich dann nur Anspruch auf Reperatur oder immer auf Geld zurück????

  • In deinem Fall liegt ja nur ein Umtausch vor.
    Einen Umtausch wg. Nichtgefallens muß der Händler nicht akzeptieren. Deswegen bestehen die meisten Händler auf Umtausch gegen ein anderes Produkt aus ihrem Sortiment oder kürzen die Auszahlungssumme.
    Wenn du nichts brauchst, solltest du vielleicht trotzdem einen Gutschein nehmen und einen anderen Kunden bitten, den Gutschein für dich einzulösen und dir den Wert zu bezahlen.
    So kommst du an den vollen Betrag. Oder du lässt dem anderen Kunden ein paar Euro nach, dass er auch was davon hat;)


    Zitat

    Wie sieht es eigentlich aus wenn der Tisch beschädigt wäre, habe ich dann nur Anspruch auf Reperatur oder immer auf Geld zurück????


    Wenn der Tisch kaputt ist, darf der Händler zweimal nacherfüllen. Das bedeutet, er kann nach deiner Wahl einen Ersatztisch liefern oder deinen Tisch reparieren.
    Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, darfst du zurücktreten und bekommst dein Geld zurück.
    Also sofern du auf dumme Gedanken kommen wolltest:rolleyes: , hilft dir die Idee leider nicht weiter.


    Aber mein Vorschlag von oben sollte klappen:)


    Gruß
    DaFunk

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  • Re: Gibt es bei Garantie immer Geld zurück?



    ja, ist es. Und nichtmal dazu ist er verpflichtet. Er hätte den/die Umtausch/Gutschrift/Auszahlung auch gänzlich verweigern können.

  • Bitte?!


    Ich dachte man hat, egal wo, 14 tägiges Umtauschrecht ohne Angabe von jeglichen Gründen?!


    Könnte mich mal bitte jemand aufklären..

  • Der Fall hat mit Garantie oder Gewährleistung nix zu tun, da diese ja nur im Falle eines Mangels relevant ist.


    Der hier aufgetretene Motivirrtum ist nicht relevant für und es ist lediglich Kulanz des Händlers, dass er es überhaupt zurücknimmt.


    Mickey09


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • Nochmals zu meiner Frage, man liest doch überall 14 Tage Umtauschrecht!


    Ich dachte das wäre überall so, egal bei welcher Ware (jetzt mal von Lebensmitteln eventuell abgesehen)...

  • Zitat

    Original geschrieben von Dexter
    Nochmals zu meiner Frage, man liest doch überall 14 Tage Umtauschrecht!


    Ich dachte das wäre überall so, egal bei welcher Ware (jetzt mal von Lebensmitteln eventuell abgesehen)...


    Wenn ein normales Ladengeschäft 14 Tage Umtauschrecht einräumt, was bekanntlich viele machen, dann ist das eine rein freiwillige Leistung.


    Anders sieht es beim Fernabgabegesetz aus, da ist jeder Shop dazu verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücknehmen.


    Mickey09


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • Gab es nicht auch mal ein allgemeines Rücktrittsrecht wenn der Käufer sich in Beschaffenheit der Ware geirrt hat oder so?


    Was wäre denn, wenn Du sagst, der Tisch in der Ausstellung hat eine ganz andere Farbe und das evtl. auf die Beleuchtung schiebst. Evtl. lässt sich so noch etwas machen.


    Umtausch ist aber ansonsten schon eine freiwillige Leistung, die aber die meisten Händler mitlerweile bieten, um überhautp konkurrenzfähig zu bleiben, wie auch diese best-price-Garantien.


    Frag doch einfach mal den Händler, warum Du in Zukunft noch bei ihm kaufen solltest, wenn er so wenig Kulanz zeigt.


    Das mit den 20 Prozent heißt doch quasi, dass er trotzdem an Dir verdienen möchte, auch wenn Dir seine Ware in Nachhinein doch nicht gefällt.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Gab es nicht auch mal ein allgemeines Rücktrittsrecht wenn der Käufer sich in Beschaffenheit der Ware geirrt hat oder so?


    Was wäre denn, wenn Du sagst, der Tisch in der Ausstellung hat eine ganz andere Farbe und das evtl. auf die Beleuchtung schiebst. Evtl. lässt sich so noch etwas machen.


    Guten Morgen,


    das wäre ja ein Motivirrtum, dieser bietet aber keine Möglichkeit zur wirksamen Anfechtung des Kaufvertrages.


    Mickey09


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

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