Krankenhauseinweisung "Auf Zuruf"

  • Also, in dem von mir angesprochenen Fall geht es nicht etwa um die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung mit Ruhigstellung o.ä. Gegenständlich ist eine Einweisung in ein gewöhliches Krankenhaus aufgrund einer bloßen telefonischen Schilderung von Symptomen durch dritte Personen (Pflegedienst). Auch unethische Motive möchte ich niemandem unterstellen.


    Mich wundert es einfach nur, auf diesem Weg die Einweisung in ein Krankenhaus erreichen zu können. Aufgrund einer Symptomschilderung von Dritten ordnet eine Ärztin "mal eben so" ohne jegliche Prüfung einen Krankenhausaufenthalt an, der selbst bei Entlassung nach wenigen Tagen erhebliche Kosten verursacht.


    Bisher war ich davon ausgegangen, dass ein Krankenhausaufenthalt dann angeordnet wird, wenn der örtliche Arzt nach eingehender Untersuchung festgestellt hat, dass ein Leiden nicht ambulant behandelt werden kann und es aus diesem Grund eines Krankenhausaufenthalts bedarf.


    Ich hatte erwartet, dass die Notwendigkeit einer Einweisung durch den Arzt aufgrund eigener Untersuchungsbefunde erfolgt oder die telefonischen Angaben zumindest durch den/einen Arzt überprüft werden.


    Aber gut ... wenn etwas wie das hier geschehene der Normalfall ist, wundert es mich nicht, dass das Gesundheitssystem krankt. Wenn diese Baustelle akzeptiert wird, dürften Dutzende andere ebenfalls hingenommen werden.


    Und nein, lieber ChickenHawk, ich rege mich keineswegs auf - das sähe anders aus. Verwundert bin ich aber schon ...


    Gute Nacht


    Frank

  • Ich kann in unserer Senioreneinrichtung regelmäßig beobachten, dass die Kenntnisse der langjährigen Pflegefachkräfte in Sachen Geriatrie gegenüber den behandelnden Ärzten mindestens gleichwertig sind.


    Wahrscheinlich war im geschilderten Fall die Krankenbeobachtung eindeutig, ansonsten hätte man die Dame dank DRG ( Diagnosebezogene Fallgruppen) sowieso schneller aus dem Krankenhaus entlassen als sie eingewiesen wurde.

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  • Zitat

    Original geschrieben von igel-online
    ..., ansonsten hätte man die Dame dank DRG ( Diagnosebezogene Fallgruppen) sowieso schneller aus dem Krankenhaus entlassen als sie eingewiesen wurde.


    Und wer trägt die Krankenhauskosten in diesen Fällen?


    Ich gehe davon aus, dass die mal eben den Kassen untergejubelt werden. :rolleyes:


    Frank



    Erg.:
    Weil die Dame gesetzlich versichert ist, kann zudem niemand prüfen, was die Ärztin tatsächlich abgerechnet hat. Ein herrliches System, bei dem selbstverständlich jeder Versuch der Konstenkonsolidierung schon vor Beginn zwingend zum Scheitern verurteilt ist.

  • "der selbst bei Entlassung nach wenigen Tagen erhebliche Kosten verursacht."

    Willkommen in Deutschland, es wollen alle dabei verdienen :-)


    Nicht nur der Arzt, der abrechnet und die Einweisung verordnet......

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Und wer trägt die Krankenhauskosten in diesen Fällen?


    Ich gehe davon aus, dass die mal eben den Kassen untergejubelt werden. :rolleyes:


    Frank


    Natürlich zahlen dies die Kassen. Bestes Beispiel: Sturzereignis, Bewohner klagt über Schmerzen. Da geht es dann nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt zum Röntgen.


    Dafür zahle ich aber lieber Kassenbeiträge als für asthmatische Raucher, Extremsportler mit gebrochenen Knochen, abzutransportierende Schnapsleichen und dubiose mitversicherte Angehörige aus dem ominösen "Südland".

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  • Zitat

    Original geschrieben von igel-online
    Natürlich zahlen dies die Kassen. Bestes Beispiel: Sturzereignis, ...


    Mein lieber Igel, Notfälle hatte ich in meinem Eingangsposting ausdrücklich ausgenommen. ;)


    Mir geht es ausschließlich um Leiden, die eine Einweisung erfordern, weil sie ambulant nicht zu kurieren sind. Am Gesundheitszustand der Einzuweisenden hatte sich seit Tagen nichts verändert (das ist unstreitig und wurde auch von niemandem behauptet).


    Frank

  • Zitat

    Original geschrieben von Master_Felix
    Es besteht immernoch ein Unterschied zwischen Diagnose und Verdachtsdiagnose.
    Wir reden bestimmt auch nicht von einer Erkältung, Husten, Schnupfen oder Heiserkeit.
    Die behandelnde Ärztin wird mit Sicherheit nicht umsonst 6 Jahre oder länger studiert haben.....
    Solche Mutmaßungen bzw Anzweiflungen sind von nicht medizinischen Personal einfach lächerlich.....


    Das soll ja wohl ein Witz sein?!
    Es kommt viel zu oft auf der Welt vor das Falsch Diagnosen gestellt werden und sich daraus dramatiche Konsequenzen für den Patienten entstehn!
    Es bedarf nur eines gesunden Menschen Verstandes, bei solchen Dingen eine zweite Meinung einzuholen bzw. in dem Fall die Sache zu hintefragen.
    Nur weil jemand 6 Jahre Medizin studiert hat, heisst es noch lange nicht der der jenige perfekt in seiner Tätigkeit ist und man demjenigen, blind vertrauen sollte.
    Außerdem bin ich der Meinung das man lieber einmal zu viel fragt, als einmal zu wenig.
    In dem obrigen Fall finde ich es sehr lobenswert das sich der TE sich für die ältere Dame so einsetzt.


    frank_aus_wedau
    Wenn ich fragen darf, in welchen Verhältniss stehst du zu der ältern Dame?

  • Es ist eine gut befreundete Nachbarin meiner Eltern.


    Und wie das in der Nachbarschaft so ist, gibt es böse Zungen ... von denen u.a. behauptet wird, Pflegedienste machten das gern mal so, wenn das Personal kurzfristig knapp ist. Das gebe ich aber nur mal als Erklärungsversuch so weiter, weil ich mich mit solchen Dingen noch nicht auseinandergesetzt habe. Eine gewisse Logik kann ich diesem Vorwurf aber nicht absprechen.


    Frank



    Erg.:
    Nee ... in diesem Fall setze ich mich nicht für die Dame ein - was ich anderen Fällen gern mache. Ich gehe nicht davon aus, dass sie gegen ihren Willen im Krankenhaus ist. Ich bin einfach nur selbst verwundert über dieses Verfahren. Ich hatte das vorher nicht für möglich gehalten ...

  • Und deswegen sage ich ja, das man draussen ob in der Praxis oder in der Häuslichkeit meist nur Verdachtsdiagnosen erstellen kann. Weil man einfach nicht das technische Equitment hat um Diagnosen zu erstellen bzw. eine sofortige Therapie einzuleiten. Ärzte haben genug zu tun und haben einfach auch nicht die Möglichkeit um zu jeder Oma XY, die Rückenwehwehchen etc. hat nachhause zufahren und dort rum zudoctern.......

  • Zitat

    Original geschrieben von Master_Felix
    ... Ärzte haben genug zu tun und haben einfach auch nicht die Möglichkeit um zu jeder Oma XY, die Rückenwehwehchen etc. hat nachhause zufahren und dort rum zudoctern.......


    Ah ja ... und darum wird mal schnell eingewiesen?


    Und noch was: Die Oma ist durchaus in der Lage, den Arzt in Begleitung eines Pflegedienstmitarbeiters persönlich aufzusuchen. Sie ist keineswegs bettlägerig und auf Hausbesuche von Ärzten angewiesen. Nur allein schafft sie es halt nicht mehr.


    Frank



    Erg.:
    Ich befürchte fast, dass das Wort Krankenhauseinweisung falsch aufgefasst werden könnte. Es ist keine Zwangseinweisung, sondern die im Rahmen ärztlicher Behandlungen übliche Einweisung zur Weiterbehandlung in einem Krankenhaus.

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