Ich möchte gerne einen Gerichtsvollzieher beauftragen

  • Gern möchte ich den ehemaligen Arbeitgeber meiner Freundin den Gerichtsvollzieher vorbei schicken.


    Es geht um 3 Monatslöhne + Urlaubssgeld. Meine Freundin hat erfolgreich den Prozess vor dem Arbeitsgerricht gewonnen. -Kleinbetrieb damals mit 3-4 Angestellten.


    Außer Insolvenzgeld der Agentur f. Arbeit haben wir wohl nicht viel zu erwarten. Der ehemalige Chef bzw. Geschäftsführer hat einen Strafbefehl offen., dies hat meine Freundin vor kurzem von der Insolvenzstelle des Arbeitsamts erfahren.


    Mir ist klar, das wir die Dienstleitungen eines Gerichtsvollziehers zahlen müssen.


    Beabsichtigen möchten wir eine Erlangung der


    Eidesstattliche Versicherung


    Taschenpfändung etc.


    Diese Arbeitsverhältnis hat uns extrem finanziel belastet, und wir möchten nur noch zurückschlagen.


    Kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich die Gebühren ersehen kann?


    Da gibt es doch eine Gebührenordnung oder?

  • Es gibt im Netz unzählige Prozesskosten/Gerichtskosten/Anwaltskosten/ und natürlich auch Gerichtsvollz.kostenrechner,

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • solange nicht wohnungen aufgebrochen werden müssen etc. (das macht der gerichtsvollzieher aber auch nicht ohne ausdrücklichen auftrag) arbeitet der gerichtsvollzieher wirklich sehr sehr sehr günstig.


    kein vergleich zu den geiern (rechtsanwälte). von daher könnt ihr eigentlich fast blind den gerichtsvollzieher hinschicken.

  • roadrunner Ich kenne ehrlich gesagt keinen - wäre aber durchaus interessiert...


    Benjamin: Die Gebühren kannst Du Dir hier z.B. hier zusammensuchen: http://www.der-gerichtsvollzie…V-GVKostG/kv-gvkostg.html


    Bevor Ihr unnötig Geld ausgebt: Beim Amtsgericht des Schuldners anfragen, ob es einen Eintragung im Schuldnerverzeichnis gibt (d.h. ob er in den letzten 3 Jahren schon die eV abgegeben hat). Wenn ja, bekommt Ihr dort direkt für 15 € eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses. Dass kein Insoverfahren läuft, wisst Ihr?! Ansonsten z.B. unter insolvenzbekanntmachungen.de checken. Wenn Ihr Insolvenzgläubiger seid und ein Insoverfahren läuft, wird das mit der Zwangsvollstreckung wohl nichts werden...


    Wie stanglwirt schon sagt: Umbringen wird Euch ein GV-Auftrag sicher nicht (in der Regel deutlich unter 50 EUR pro Auftrag bei "Normalkram") - trotzdem würde ich prfen, ob der Auftrag Sinn macht. Denn auch die "nicht erledigte Amtshandlung" (Schuldner hat bereits die EV abgegeben, beim Schuldner ist bekanntermaßen nichts zu holen etc.) kostet ein paar €.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ...kein vergleich zu den geiern (rechtsanwälte)...


    Solch ein Polemik ist doch überflüssig, meinst Du nicht? :rolleyes:

  • Jedem seine Meinung...
    Wenn die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens irgendwann mal in Gang kommt, werden die sicherlich auch andere Vergütungen verlangen - dafür ist dann evtl. auch ein wenig mehr Leistung zu erwarten als (vielfach) maximal Dienst nach Vorschrift (ich kann auch Polemik ;) ).


    stanglwirt Ein Anwalt bekommt übrigens für sien Tätigkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren eine 0,3 Gebühr - da sind bei einer Summe bis 300,00 € immerhin inkl. Auslagen 12,00 €. :rolleyes:

  • Re: Ich möchte gerne einen Gerichtsvollzieher beuaftragen


    Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911 Außer Insolvenzgeld der Agentur f. Arbeit haben wir wohl nicht viel zu erwarten. ... Mir ist klar, das wir die Dienstleitungen eines Gerichtsvollziehers zahlen müssen.


    Du möchtest also bei vollem Bewußtsein Geld für den Gerichtsvollzieher verpulvern, obwohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Schuldner nix zu holen ist?


    Davon, Dich bewußt selber finanziell zu schädigen, kann ich nur abraten.

  • Hallo Palomino,

    Zitat

    Außer Insolvenzgeld der Agentur f. Arbeit haben wir wohl nicht viel zu erwarten.


    Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, geht der Gerichtsvollzieher gar nicht mehr los, weil dann alle Einzelzwangsvollstreckungen von Amts wegen eingestellt (verboten) sind. Er darf gar nicht mehr vollstrecken, WEIL das Insolvenzverfahren bereits läuft.


    Wenn es allerdings noch nicht eröffnet ist, kommt es darauf an, ob bereits ein Insolvenzeröffnungsverfahren läuft (bzw. eine vorläufige Insolvenzverwaltung). Dann hängt es von dem Gerichtsbeschluss ab, ob noch Einzelzwangvollstreckungen möglich sind oder nicht. Wenn Einzelzwangsvollstreckungen bereits untersagt sind, geht der Gerichtsvollzieher ebenfalls nicht mehr los!


    Im Gegenteil: Würde der Gerichtsvollzieher in diesem Stadium noch etwas für Euch eintreiben, würde es der Insolvenzverwalter auf jeden Fall anfechten und von Euch das Geld zurückverlangen!


    Wenn es also ums Zurückschießen geht: Wie wäre es, bei Bürgel, Creditreform, Infoscore etc. mitzuteilen, dass derjenige auf ein bereits erlangtes Gerichtsurteil nicht mehr zahlt/schon einen Insolvenzantrag laufen hat. Die freuen sich immer über Informationen ... ;) Davon merkt der Arbeitgeber im Augenblick vielleicht noch nichts, aber später ... ;)


    Auch der Insolvenzverwalter ist immer an Infos interessiert und weiß damit etwas anzufangen ... ;)


    Gruß
    Lisa

  • Auch die Beauftragung eines "Geiers" (Stanglwirt) ist eine Option. Die Kosten für Aufträge in Vollstreckungsangelegenheiten halten sich in Grenzen und der Anwalt wird noch am ehesten beurteilen können, auf welchem Weg vielleicht noch ein wenig zu holen ist. Auch wird er die Forderung frist- und formgerecht in einem Insolvenzvervahren anmelden.


    Eins ist aber immer zu beachten, wenn kein Insolvenzverfahren eröffnet ist/wird: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Einen Haken gibt es aber auch dabei: Unabhängig davon, wie früh man kommt - die Banken waren meist schon da. :(


    Vielleicht solltet ihr im Umfeld (Betriebsrat?) zunächst forschen, wie es um die Schuldner finanziell gestellt ist.


    Frank

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie

    stanglwirt Ein Anwalt bekommt übrigens für sien Tätigkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren eine 0,3 Gebühr - da sind bei einer Summe bis 300,00 € immerhin inkl. Auslagen 12,00 €. :rolleyes:


    gemeint war auch eher die arbeit davor. zwangsvollstreckung wenn ein titel/urteil vorliegt ist nun wirklich nicht schwer. einen zweizeiler kann jeder selbst tippen.
    davon ab, wird wahrscheinlich jeder RA eine honorarvereinbarung treffen wollen, wenn er sieht, dass er für etwas nach RVG nur 12,- bekommen soll. für 12,- schreibt ein RA nichtmal seine eigene Rechnung ;)

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