Wichtig ist halt dass man sich von denen am Stand nicht veräppeln lässt, die unterschlagen gern mal die Hälfte der Infos, das ist aber überall so. Die Konditionen bei der Grundung sind eig immer 5 Minuten Nutzung je SIM und Monat, nachzuweisen über Rechnung und EVN. Das ist natürlich nicht wirklich toll für zwei olle Handys. Das hanze läuft meist sowieso über andere Firmen wie auch Kotel, und der Brief am Ende kommt eben von Grundung.
"Pro Motion" Vodafone im Bahnhof
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Vielleicht ein interessantes Urteil für alle, die Verträge bei einer dieser Promotions abgeschlossen haben.
"Selbst wenn ein wirksamer Vertrag zustande gekommen wäre, bestünde trotzdem keine Zahlungspflicht der Beklagten. So fehlte es einerseits an der Vorlage der behaupteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andererseits steht in dem Bestellformular hinter dem 0,- Paketpreis der Klammerzusatz “wird für komplett 24 Monate erstattet/befreit”. Bei einer Erstattung besteht zunächst eine Zahlungspflicht, bei einer Befreiung hingegen nicht. “Diese Zweifel in der Auslegung gehen zu Lasten der Klägerin”, so das Gericht."
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Inwieweit kann gibts eigentlich ein Urteil, das Art und Inhalt einer AGB vorscheibt ?
Angenommen die AGB ist in 2 mm Schrift auf 10 Seiten abgefasst, und auf Seite 9 steht,
die Erstattung kommt nur dann zustande, wenn man pro Monat jeden 2ten Werktag
mindestens 3 Telefonate und zwar Vormittags, Nachmittags und Abends zu fuehren hat ?Ansonsten waeren Strafzahlungen oder sonstige Sanktionen faellig, muss man wegen so nem
offensichtlichen Betrug jedesmal nen Prozess anleiern ?
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