Autoverkauf Selbständige an Ehemann

  • Re: Re: Autoverkauf Selbständige an Ehemann


    Zitat

    Original geschrieben von Jogo
    1.) Ist deine Frau Selbständig oder Unternehmerin? Selbständieg sind oft von der Ust befreit.
    2.) Wurde das Auto mit Vorsteuerabzug erworben?
    3.) Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist was bei einer Kap. Gesellschaft. Passt hier nicht rein.
    4.) Natürlich sollte man einen realistischen Wert ansetzen. Sonst beantragst du gleich selbst eine Betriebsprüfung, wenn sich das FA "verarscht" fühlt. Gerade bei Verträgen unter Angehörigen wird intensiver geprüft. Das bedeutet nicht, dass diese Geschäft nicht stattfinden dürfen.


    Grüße


    Frage 1: Selbständig
    Frage 2: Ja

  • Zitat

    Reicht es, wenn das Auto innert eines Monats verkauft ist oder sollte es schon so sein, dass es bis zum neuen Wagen verkauft ist. ?


    Das klärst du am besten mit deiner Versicherung. Vier Wochen sind m.W. kein Thema,
    ist es länger dann eine Frage der Kulanz deiner Versicherung.
    A bisserl woas geht allerweil.


    GP

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Richtig. Er hat die Ware dann netto gekauft und bekommt nichts vom Finanzamt.




    Dann muß er natürlich 19 % Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.




    Das heißt, ich kaufe ein Auto für 5.000 EUR von Privat. Wenn ich es am nächsten Tag für ebenfalls 5.000 EUR an Privat weiterverkaufe, muß ich 19% von 5.000 EUR an das FA abführen?


    Das kann doch nicht richtig sein.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • So, da hab ich noch etwas w/dem satten Rabatt, kleines Rechenexempel:


    Nehme mal ganz einfach an, dein Rabatt ist 10% über normal.
    Selbständig mit gesundem Gewinnstreben, also nicht Lebenskünstler
    welcher aus Verlusten seinen Lebensunterhalt fristet. ;)


    Normal: ...KP 20.000 // netto 16.806 // USt 3194 // Afa jährl. 3361,20


    Spez.Rab. KP 18.000 // netto 15.126 // USt 2874 // Afa jährl. 3025,20


    Rabatt also 2.000 davon ab ./. 320,- weniger Vorsteuerabzug,
    dann jährlich 336,- weniger Abschreibung, dadurch höherer Gewinn,
    schlägt bei angen. 30% Steuern mit jährl. 100,80, gesamt 504,- zu Buche.


    Verbleiben also von 2.000 € Rabatt real 1.176 €, damit fast halbiert.
    Jetzt noch die Automarke berücksichtigt, ev. niedriger Wiederverkaufswert. :D


    GP

  • Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    Das heißt, ich kaufe ein Auto für 5.000 EUR von Privat. Wenn ich es am nächsten Tag für ebenfalls 5.000 EUR an Privat weiterverkaufe, muß ich 19% von 5.000 EUR an das FA abführen?


    doch das ist aber so. darum solltest du ja auch das auto für 5000+19%ust. verkaufen um zumindest bei +/- 0 EUR zu landen.
    evtl. kann man §25a USTG "Differenzbesteuerung" anwenden, dann würde die sache anders aussehen.


  • Die 1%-Regelung fehlt, oder führt der Unternehmer ein Fahrtenbuch?

    Wer den ganzen Tag arbeitet, hat keine Zeit, Geld zu verdienen.

  • Zitat

    Original geschrieben von *TS1*
    Die 1%-Regelung fehlt, oder führt der Unternehmer ein Fahrtenbuch?


    Grundlage der 1%-Regelung ist immer der Listenpreis, von daher egal.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Stimmt, ging um Rabatt...sorry.

    Wer den ganzen Tag arbeitet, hat keine Zeit, Geld zu verdienen.

  • Zitat

    Das günstigste aus meiner Sicht wäre die Überführung des Fahrzeugs in das Privatvermögen vor dem Weiterverkauf.


    Steuerlich bleibt sichs gleich, USt. fällt immer an ob Verkauf aus Betrieb oder Überführung
    in Privat.


    Allerdings kann man als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschalten. :)


    GP

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