Auch und gerade ohne Ehevertrag gibt es keine Gütergemeinschaft. Das Vermögen der Ehegatten ist also stets getrennt zu beachten!
Autoverkauf Selbständige an Ehemann
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Also, ein Fahrzeugverkauf zwischen Ehepartnern - der eine ist Einzelunternehmer - geht natürlich auch ohne Ehevertrag. Man muss nur einen marktüblichen(!) Preis ansetzen, das Geld wirklich "fließen" lassen und schön die Umsatzsteuer, die da natürlich anfällt, an das Fianzamt direkt abführen und den restliche Betrag als Einnahme verbuchen und am Jahresende evtl. ein paar Steuern auf einen möglichen Gewinn bezahlen.
Dann kann ich ein Auto sogar aus dem Unternehmen an mich selbst (privat) verkaufen.
Nur dann ist es evtl. nicht mehr so ein tolles Schnäppchen.
Gruß Walter
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Das Ganze funktioniert schlicht und einfach so:
Für den alten PKW wird ein realistischer Zeitwert angesetzt,
unterlegt durch Schätzung oder Händlerangeboten.Die Differenz zwischen Zeitwert und Abschreibungswert, mit dem
der PKW noch in den Büchern steht, wird als Einnahme verbucht.
Das erhöht entsprechend den Gewinn und damit ist auch die Steuer
abgehakt.
Auf den Zeitwert die Märchensteuer ansetzen und abführen.Damit ist das Fahrzeug privat und damit könnt ihr ummelden etc.
Dazu brauchts keinen Vertrag oder sonst. Scherze.GP
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Zitat
Original geschrieben von walter01
Man muss nur einen marktüblichen(!) Preis ansetzen, das Geld wirklich "fließen" lassen und schön die Umsatzsteuer, die da natürlich anfällt, an das Fianzamt direkt abführen ...Zur Umsatzsteuer: diese fällt doch nur an, wenn EK < VK, wenn also ein Gewinn erzielt wurde.
Ist das so richtig?
Gruß
HHFD
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HHFD: Nein, die Umsatzsteuer hat nichts mit dem (möglichen) Gewinn zu tun.
Bei jeder Rechnung fällt eine Umsatzsteuer an, die an das Finanzamt abgeführt werden muss oder die man sich vom Finanzamt holen kann - je nachdem, ob man die Rechnung erhält oder bezahlt.
Solange die Beteiligten "Firmen" sind, ist das ein Geben und Nehmen. Erst der Endverbraucher bleibt auf diesem Betrag sitzen, d.h. er/sie kann sich den Betrag "nicht wiederholen".Gruß Walter
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Hi
aber wenn ein Unternehmer einen PKW von Privat kauft, erhält er ja keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Und wenn er diesen dann wieder verkauft, darf er ja die Umsatzsteuer nicht einfach ausweisen, oder?
Gruß
HHFD
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Re: Autoverkauf Selbständige an Ehemann
ZitatOriginal geschrieben von fotograf
Hallo,meine Frau ist Selbständig und hat sich nun ein neues Auto geleistet mit einem satten Rabatt, der allerdings beinhaltete, dass Sie zum Zeitpunkt des Kaufs bereits ein Auto auf die Firma zugelassen hat. Nun wird es als Einzelunternehmer schwierig sein zwei Autos als Firmenwagen zu halten. Daher dachten wir uns, dass meine Frau mir (dem Ehemann) das alte Auto für einen Symbolpreis verkauft. Geht das?
Und Versicherungstechnisch:
Jetzt ist der neue als Zweitwagen versichert - ziemlich teuer damit. Wenn Sie das alte Auto verkauft hat rutscht sie dann mit dem neuen automatisch in die günstigere Versicherung rein?Alles so kompliziert...
Vielleicht habt ihr einen Tipp.
Danke1.) Ist deine Frau Selbständig oder Unternehmerin? Selbständieg sind oft von der Ust befreit.
2.) Wurde das Auto mit Vorsteuerabzug erworben?
3.) Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist was bei einer Kap. Gesellschaft. Passt hier nicht rein.
4.) Natürlich sollte man einen realistischen Wert ansetzen. Sonst beantragst du gleich selbst eine Betriebsprüfung, wenn sich das FA "verarscht" fühlt. Gerade bei Verträgen unter Angehörigen wird intensiver geprüft. Das bedeutet nicht, dass diese Geschäft nicht stattfinden dürfen.Grüße
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HHFD:
Vorab - ich bin kein Steuerexperte. Bei gefühlten eine Millionen - und tatsächlich ca. 100.000 - Verordnungen und Zusatzparagraphen im/zum deutschen Steuerrecht ist das auch glaub ich keiner wirklich hierzulande.Zu deiner Frage: Ja, das darf man wohl nicht.
Nur wird kein Unternehmer/Unternehmen deshalb auch nichts ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer kaufen, da er/man eben beim Kauf sich sofort die enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt holen kann. Und aus genau dem gleichen Grund muss man beim Verkauf eben die darin enthaltene Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer, Vorsteuer) wieder an das Finanzamt abführen.
Wie das jetzt im Einzelfall bei TE abgelaufen ist, weiß nur er/sie genau.
Ich denke, die Fragenliste von Jogo ist da eine erste Orientierung.Gruß Walter
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Zitat
Original geschrieben von HHFD
aber wenn ein Unternehmer einen PKW von Privat kauft, erhält er ja keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.Richtig. Er hat die Ware dann netto gekauft und bekommt nichts vom Finanzamt.
Zitat
Und wenn er diesen dann wieder verkauft, darf er ja die Umsatzsteuer nicht einfach ausweisen, oder?Dann muß er natürlich 19 % Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
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Hallo,
ui das ist ja kompliziert. Danke für Eure fachkundigen Antworten, die haben mir sehr geholfen.
Ich werde dann unser Auto heute noch bei mobile.de zum Verkauf stellen. Reicht es, wenn das Auto innert eines Monats verkauft ist oder sollte es schon so sein, dass es bis zum neuen Wagen verkauft ist. ?
grüße
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