Neuware mit gebrochenem Siegel - ok oder nicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Testen ist ja auch erlaubt. Dadurch wird Neuware nicht zur Gebrauchtware.


    Zurückgesandte Ware ist "Retour-Ware" und darf nicht als "NeuWare" wieder verkauft werden. Das Thema wurde neulich bei RTL "Einspruch" durchgekaut.
    Da der Kunde innerhalb seiner 14 tägigen Widerrufsfrist im Fernabsatz den Artikel ja komplett ausprobieren kann, ist die Ware keine "Neuware" mehr, sondern eben RetourWare. Hier muss ein Preisnachlass erfolgen.
    Die hatten da sogar ein Urteil genannt.

    Grüße vom WebTalk


    MOBIL: iPhone 13 pro Max * Telekom Business Flex M * o2 unlimited Max

  • Zitat

    Original geschrieben von Bongomann
    EDIT: Noch was zum Thema: Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder Rückläufer getestet wird. Wer versichert mir denn, dass nicht eine custom firmware o.ä. geflasht worden ist?


    Richtig. Je nach Widerrufsgrund erfolgt eine kurze Vollständigkeitskontrolle, mehr aber auch nicht. Falls der Händler eine Seriennummernverwaltung hat, wird ggf. kurz getrackt, dass das Gerät "schon mal da war", damit, wenn es der zweite Kunde reklamiert bzw. zurücksendet, dann ggf. mal ausführlicher geprüft werden kann.


    An all die anderen, die hier gleich von wegen Urteilen am rumschreien sind:
    Überlegt euch mal was passieren würde, wenn die Händler (und das dürften nahezu alle sein) nicht so verfahren, wie sie es derzeit tun. - Die Preise dürften um einiges steigen, da dann eben auch alle ehrlichen Kunden die ewigen Ausleiher mitfinanzieren dürfen.

  • Dann ist ja auch eine Hose, die ich im Geschäft anprobiere und wieder zurückhänge, keine Neuware mehr. Der Kunde nach mir kann also einen Preisnachlass (bei manchen auch per Gesetzt verpflichtend) verlangen.
    Sollte man mal so ausprobieren. Das Gesicht der Verkäuferin/des Verkäufers möchte ich sehen, oder besser wie man aus dem Laden fliegt. ;-)

  • also ich hab mal nach dem anprobieren von Schuhen gefragt ob sie das noch Originalverpackt hätte, wurde verneint.
    Nachlass auf den Aussteller gabs auch nicht...


    In manchen Branchen ist es wohl eine ganz übliche Sache dass man nur das eine Stück da hat...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Machen wir nicht anders im Shop.


    Die Handys werden selbstverständlich aufgemacht, in der Vitrine ausgestellt und dann, wenn ein Kunde eines kaufen will, wieder eingepackt und mitgegeben.


    Das ist weder Gebrauchtware noch ein Ausstellungsstück, auf welches Rabatt gegeben müsste oder so. Schwachsinn.


    Wem's nicht passt, der braucht in meinen beiden Shops auch nichts kaufen!


  • Natürlich ist es ein Ausstellungsstück wenn es ausgepackt in deiner Vitrine stand.



    Aber gut zu wissen wie du es handhabst - dann werde ich deinen Shop natürlich zukünftig meiden,denn das war mir neu.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Bevor es im Werk eingepackt wurde, war es auch ausgepackt und den Umwelteinflüssen ausgesetzt :D
    Das ist ein Handy und kein Toffifee, der 12h nach Öffnen der Verpackung welk ist...

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Sportliche Einstellung fuer einen Händler.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Solange eine (nichtverderbliche) Ware geschützt in der Vitrine oder im Schaufenster steht, ist es ganz sicher eine Zeit lang Neuware. Wenn es jedoch ein regelmäßiges Vorführgerät wird oder sonstwie Schaden nimmt, ändert sich das natürlich.


    Versucht mal bei einem Uhrenhändler, der seine Ware gelegentlich auch zum Anprobieren hervorholt, zu verklickern, das das nun keine Neuware mehr sei ...


    Bei einigen hier geht scheinbar die landestypische Prinzipienkavallerie durch.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Zitat

    Original geschrieben von 0170
    Machen wir nicht anders im Shop.


    Die Handys werden selbstverständlich aufgemacht, in der Vitrine ausgestellt und dann, wenn ein Kunde eines kaufen will, wieder eingepackt und mitgegeben.


    Wäre es nicht einfacher dafür ein Vorführgerät zu nutzen?


    Marco

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