ZitatOriginal geschrieben von stefanniehaus
Testen ist ja auch erlaubt. Dadurch wird Neuware nicht zur Gebrauchtware.
Zurückgesandte Ware ist "Retour-Ware" und darf nicht als "NeuWare" wieder verkauft werden. Das Thema wurde neulich bei RTL "Einspruch" durchgekaut.
Da der Kunde innerhalb seiner 14 tägigen Widerrufsfrist im Fernabsatz den Artikel ja komplett ausprobieren kann, ist die Ware keine "Neuware" mehr, sondern eben RetourWare. Hier muss ein Preisnachlass erfolgen.
Die hatten da sogar ein Urteil genannt.