Neuware mit gebrochenem Siegel - ok oder nicht?

  • Einige von euch werden es schon erlebt haben, andere (noch) nicht:


    Mobilcom-Debitel und einige andere nahmhafte Anbieter im Mobilfunk Sektor gehen immer mehr dazu über, Handys mit gebrochenen Siegell, die teilweise sogar als Aussteller in der Vitrine standen, dem Kunden als Neuware zu verkaufenl.


    Ich selbst habe erst gestern mit meinem neuen Mobilcom-Debitel Vertrag ein Handy mit gebrochenem Siegel und dafür überklebt mit einem Sticker von Mobilcom-Debitel erhalten. Angeblich wird vor dem Versand immer nochmal der Inhalt auf Vollständigkeit geprüft. Sowas sollte meines Erachtens nur der Hersteller machen dürfen, nicht der Händler.


    Was meint ihr dazul: ist sowas in Ordnung, oder sollte man hier mal groß protestieren?
    Wie ist die Rechtslage, was ist noch als Neuware anzusehen und was nicht?
    Was sind eure Erfahrungen?

  • Re: Neuware mit gebrochenem Siegel - ok oder nicht?


    Zitat

    Original geschrieben von tHiNkBiG
    Ich selbst habe erst gestern mit meinem neuen Mobilcom-Debitel Vertrag ein Handy mit gebrochenem Siegel und dafür überklebt mit einem Sticker von Mobilcom-Debitel erhalten. Angeblich wird vor dem Versand immer nochmal der Inhalt auf Vollständigkeit geprüft. Sowas sollte meines Erachtens nur der Hersteller machen dürfen, nicht der Händler.


    Die Frage ist doch ob man selbst päpstlicher als der Papst sein will.


    Solange das Gerät selbst keine Gebrauchsspuren aufweist, alle Kabel orignalverpackt und alle Folien am richtigen Platz sind, sehe ich nicht ein, warum man da "Rabatz" machen sollte.


    Ist das nicht der Fall und das Gerät eindeutig als "schon mal benutzt" zu identifizieren, würde ich es nur mit einem Preisnachlass akzeptieren, oder eventuell überhaupt nicht.


    Es soll aber Leute geben, die lassen sich viele Dinge schicken, probieren die gerne mal eine Woche aus und schicken die dann zurück. Wenn man selbst auch zu dieser Gruppe gehören sollte, dann sollte man vielleicht den Ball ganz flach halten, wenn nicht, dann nicht ;).

  • Ist doch Usus hier..hab es noch nicht anders erlebt.
    Karton offen, Siegel gebrochen, polnische Sprache eingestellt.
    Es war sonst alles in Ordnung, aber komisch ist es schon.
    Das Argument mit der Vollständigkeitsprüfung ist ein Totschlagargument.

    *iPadPro 12,9" 2015* *iMac 27" 2017* *iPad 6.Gen 2018* *Apple Watch Series 4 2018* *iPad Mini 5 2019* *iPhone 11Pro 2019*

  • Neuware gibt es nur vom Hersteller mit intaktem Siegel.


    Ist das Siegel nicht mehr intakt, so kann die Ware höchstens noch als neuwertig angesehen werden.

  • Nein. Das stimmt so nicht.
    Neuware kann auch schon benutzt sein.
    Alles was beispielsweise bei Online-Bestellungen innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist zurückgeschickt wird, ist natürlich weiterhin noch Neuware. (soweit ohne Gebrauchsspuren)
    Mit dem erstmaligen Einschalten wird das Gerät nicht automatisch zur Gebruachtware. Zumindest nicht aus rechtlicher Sicht.


    Wenn ich einen Neuwagen kaufe, hat der auch i.d.R. schon mehr als 0km gefahren ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Wenn ich einen Neuwagen kaufe, hat der auch i.d.R. schon mehr als 0km gefahren ;-)


    Gähn, dann kannst davon ausgehen, dass er noch nicht 14 Tage einem anderen Kunden gehört hat und er diesen nur einmal testen wollte.


    Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Alles was beispielsweise bei Online-Bestellungen innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist zurückgeschickt wird, ist natürlich weiterhin noch Neuware. (soweit ohne Gebrauchsspuren)
    Mit dem erstmaligen Einschalten wird das Gerät nicht automatisch zur Gebruachtware. Zumindest nicht aus rechtlicher Sicht.


    Woher nimmst Du die Gewissheit?


    EDIT: Noch was zum Thema: Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder Rückläufer getestet wird. Wer versichert mir denn, dass nicht eine custom firmware o.ä. geflasht worden ist?

  • Wie er darauf kommt? Vielleicht weil mit der Ingebrauchnahme nicht schon die reine Prüfung eines Gegenstandes im Rahmen der Kaufentscheidung gemeint ist - sondern erst dessen eigentumsähnliche Nutzung durch den Käufer.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

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