Unberechtigter Vollstreckungsbescheid

  • Gut, dann kann ich ja ruhig arbeiten :-).


    Wie macht der Gerichtsvollzieher das denn, sammelt der Wertgegenstände ein, bis er denkt, dass er bei der Summe angekommen ist, die fällig ist oder nimmt er alles mit was brauchbar aussieht oder wie läuft das? Gerade bei Elektronik - wird das getestet?
    Ich glaube, das sind auch dumme Fragen :D , aber darüber brauchte ich mir zum Glück noch nie Gedanken machen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    2. Wäre nach deiner Argumentation das Gerichtliche Mahnverfahren ad absurdum geführt, da dieses doch gerade dem Schuldner einen Titel beschaffen soll ohne dass streitig verhandelt wird. Genau deswegen ist das Verfahren auch nur für relativ einfach gelagerte Sachverhalte (Zahlungsansprüche, die nicht in Abhängigkeit einer Gegenleistung stehen oder deren Gegenleistung bereits ebracht worden ist) statthaft, so dass das Bestehen der geltend gemachten Forderung doch mit einiger Sicherheit prognostiziert werden kann.


    3. Wäre nach deiner Argumentation das Instrument der Vorläufigen Vollstreckbarkeit generell sinnlos.


    zu 2. das gerichtliche mahnverfahren ist nicht ad absurdum geführt. wenn man die frist nach dem vollstreckungsbescheid abwartet, kann man vollstrecken (und das sicher ohne risiko von schadensersatz) soviel man möchte. im übrigen erhält man den titel vom gericht nicht zeitgleich mit der zustellung beim gläubiger... so dass es schon technisch oft schon garkeine möglichkeit gibt, innerhalb der einspruchsfrist zu vollstrecken (ein gerichtsvollzieher wird ohne titel wohl eher nicht losziehen).


    zu 3. es gibt szenarien, da macht die vorläufige vollstreckbarkeit durchaus sinn.

  • Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    Gut, dann kann ich ja ruhig arbeiten :-).


    Wie macht der Gerichtsvollzieher das denn, sammelt der Wertgegenstände ein, bis er denkt, dass er bei der Summe angekommen ist, die fällig ist oder nimmt er alles mit was brauchbar aussieht oder wie läuft das? Gerade bei Elektronik - wird das getestet?
    Ich glaube, das sind auch dumme Fragen :D , aber darüber brauchte ich mir zum Glück noch nie Gedanken machen...


    du kannst dann sicherlich auch zufällig Bargeld in der entsprechenden Höhe im Hause haben, über die freut sich der Herr sicherlich auch. Vermute ich jetzt mal so :D

  • Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    ...
    Wie macht der Gerichtsvollzieher das denn, sammelt der Wertgegenstände ein, bis er denkt, dass er bei der Summe angekommen ist, die fällig ist oder nimmt er alles mit was brauchbar aussieht oder wie läuft das? Gerade bei Elektronik - wird das getestet?
    ...


    Gerichtsvollzieher haben aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung ein sehr sicheres Gespür dafür, welcher Erlös bei einer Versteigerung der gepfändeten Gegenstände zu erwarten ist. Und das ist letztlich das Entscheidende.


    Der Wert der Sache ist zwar auch von Bedeutung. Wem nützt es aber, wenn ein Gerichtsvollzieher einen wertvollen Gegenstand pfändet, der aufgrund der aktuellen Marktsituation diesen Wert nicht annähernd erzielen kann.


    Gerichtsvollzieher sind in aller Regel sehr bemüht, neben den Interessen des Gläubigers auch die des Schuldners zu wahren. Oft ist der erste Besuch der Beginn einer langjährigen Beziehung und der Gerichtsvollzieher weiß genau, dass ein von Beginn an bestehendes Spannungverhältnis letztendlich auch den Gläubigern schadet. Gerichtsvollzieher sind zwar keine Lebenshelfer im klassischen Sinne, der Schuldner, der seinen ersten Besuch noch mit extremem Missbehagen entgegensieht, wird überrascht sein, dass diese Menschen nicht von Grund auf böse sind. ;)


    Je nach Beschaffenheit werden gepfändete Gegenstände häufig im Besitz des Schuldners gelassen (das Diamantcollier wohl eher nicht, Gebrauchsgegenstände - soweit überhaupt pfändbar - dagegen schon) und zunächst lediglich an einer für Besucher nicht offen sichtbaren Stelle mit einem Pfandsiegel versehen.


    Vorauszusagen, wie ein Gerichtsvollzieher letzten Endes vorgehen wird, halte ich für nahezu unmöglich. Das hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab und als Organ der Rechtspflege haben Gerichtsvollzieher hier einen weit reichenden Ermessensspielraum - wenn sich im Verlauf des Rechtswegs der Verzehr von Kreide anbietet, dann genau hier ... :)


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Mal davon abgesehen, dass ich es hier für sehr unwahrscheinlich halte, dass die Gegeneite einen Gerichtsvollzieher (insbesondere bei so einer Miniforderung) beauftragt, musst Du den Gerichtsvollzieher nicht reinlassen.


    Der teilt das dem Gläubiger mit und der muss sich überlegen, ob er einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss beantragt. Erst damit kann er dann in die Wohnung. Also keine Panik. :D


    Da fehlt was. Ich hatte das mit vielen Schuldner, vor ein paar Jahren. Man kann auch einen Haftbefehl zur Abgabe der EV veranlassen, bzw macht das der GV, wenn mehrere Versuche scheiterten den Schuldner anzutreffen um die EV abzugeben, weil er nicht zahlen kann und nichts zu pfaenden ist. Dann ist aber wirklich essig.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Kein Grund zur Panik:


    Nicht nur, dass man dem Gerichtsvollzieher beim ersten Vollstreckungsversuch in aller Regel keinen Einlass gewähren muss, ein Gerichtsvollzieher ist sogar so nett, den Zeitpunkt seines Besuchs durch ein Kärtchen im Briefkasten einige Tage vorher anzukündigen, womit wirklich jeder Schuldner noch die Gelegenheit erhält, ggf. vorhandene Wertsachen rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. ;)


    Logisch geht das. Dann musste halt in Bar zahlen, geht das nicht eine EV abgeben und ob man das will wegen der paar Kroeten? Wer deshalb eine EV abgibt der gehoert rechts und links auf die Backe gehauen. :cool:


    Was der Schuldner jetzt aber schon geschafft hat, er hat seinen Score wohl erfolgreich nach unten gedrueckt, den bei gaengigen Auskunftsdiensten... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von shelter
    du kannst dann sicherlich auch zufällig Bargeld in der entsprechenden Höhe im Hause haben, über die freut sich der Herr sicherlich auch. Vermute ich jetzt mal so :D


    ICH bzw. wir könnten das, ich hatte an die im TV gedacht, die alles auf Raten bestellen und Mahnungen usw. ins Altpapier werfen...


    Wo ihr jetzt die Schufa erwähnt - taucht das für meinen Mann dort auf? Der Händler ist ein kleiner örtlicher, der hat mit Schufa sicher nichts am Hut...

  • Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    So, den Anwaltstermin haben wir, danke für die ganzen Tipps und Hinweise hier - ich hab auch was gelernt :D .


    Und, wo bleibt die Auflösung?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Und, wo bleibt die Auflösung?


    Jetzt gibt es eine Aufloesung, anscheinend hatte der andere Anwalt Fristverlaengerung beantragt. Letzte Woche kam aber ein Schreiben, dass Klage/Mahnbescheid eingestellt worden sind.

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