ZitatOriginal geschrieben von brasax
Wieder was gelernt.. Danke für die Info!
ein vollstreckungsbescheid wird aber in der praxis nur sehr selten gleich vollstreckt, da es wie bereits mehrfach erwähnt, gegen diesen noch eine widerspruchsfrist gibt. der bescheid alleine ist zwar vorläufig vollstreckbar, aber wenn man vollstreckt, der schuldner legt widerspruch ein und später wird festgestellt, dass die forderung nicht gerechtfertigt ist, kann man sich viel ärger und kosten (schadensersatzpflicht) einhandeln.
von daher wird üblicherweise erst mit dem titel vollstreckt.