Dauerposter: :top:
Eine Anmerkung aus eigener Erfahrung als ich mit einer Zwangsvollstreckung konfrontiert wurde:
Die Person/Firma die den Vollstreckungsbescheid in die Wege geleitet hat, um es mal einfach auszudrücken, darf sich mit dir darüber nicht mehr persönlich unterhalten. Weitere Vorgänge, Wiedersprüche, Aufklärungen des Sachverhalts etc., müssen mit dem Amtsgericht bzw. dem Gerichtsvollzieher, welcher vollstreckt, besprochen werden. Daher reden die nicht mit Dir.
Hintergrund dieser Vorgehensweise ist: "Alles was Du sagst, kann vor Gericht gegen Dich verwendet werden". So wurde es mir, bei einem damaligen Verfahren, seitens eines Richters am Amtsgericht, mitgeteilt. Auf meine Frage hin warum der Gläubier mir nicht antwortet sondern meine Anfragen direkt an den Gerichtsvollzieher, bzw. seinen Rechtsanwalt, weiterleitet.
Somit ist meine Empfehlung: Sofort Wiederspruch beim zuständigen Gerichtsvollzieher einreichen und diesen begründen. Alles nur schriftlich! Und in keinem Fall mit der Firma/Personen reden die den Vollstreckungsbescheid in die Wege geleitet hat.