Lieber Frankie, manchmal kannst Du echt Ansätze von "trolligem" Verhalten zeigen.
Solange es keinen Ansatz strafbaren Verhaltens gibt, wird keine Staatsanwaltschaft da großartig aktiv, so dass sich auch niemand beim nächsten Mal etwas zweimal überlegen muss. Also wenigstens erstmal den Sachverhalt aufklären, bevor man sowas in die Wege leitet. Wenn jeder, der meint, eine Forderung gegen ihn würde nicht bestehen, Strafanzeige gegen den vermeintlichen Gläüubiger erstattet, können wir unsere Justiz vermutlich bald beerdigen...