ZitatOriginal geschrieben von andrea80
Warum kommt so ein Mist IMMER samstags, wenn niemand zu erreichen ist?
...damit wir hier das alles auch erfahren.
Aber im Ernst. Selbst wenn ihr die Kaution zurückbekommen habt, hat der Vermieter 6 Monate nach Auszug immer noch die Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen -das könnte z.B. ein Grund sein. Am wichtigsten ist jetzt aber erstmal Widerspruch beim Gericht einzulegen -also gleich am Montag.