Unberechtigter Vollstreckungsbescheid

  • Hallo,


    wir hatten gerade einen Vollstreckungsbescheid in der Post :mad: , die Firma kennen wir nicht (ist ein Händler aus der Nähe, keine Internetgeschichte), die Forderung geht um nicht komplett bezahlte Rechnungen.
    Auf dem Bescheid steht was von Anschriftermittlung, mein Mann hat leider einen türkischen Namen ala Hans Müller, davon gibt es einige. Geht sowas auch mal schief?


    Wie gehen wir da richtig vor? Einspruch müssen wir einlegen, oder? Sonst würde ich beim Anwalt und beim Gericht erstmal nachfragen, ob die uns irgendwas nähreres sagen können, was das gewesen sein soll und wohin es gegangen ist...


    Die Firma müsste doch irgendwo eine Unterschrift meines Mannes haben? Falls irgendein Verrückter auf seinen Namen bestellt hat? Was aber irgendwie sinnlos ist, wenn man einen Teil der Rechnung zahlt?


    Lässt sich das für uns ohne Anwalt regeln? Eine Rechtschutzversicherung haben wir nicht :rolleyes: , aber wir könnten ihn zahlen...


    Danke für alle Tipps, das war gerade eine böse Überraschung...

  • Vollstreckungsbescheid oder Mahnbescheid? Schau bitte mal genau hin. Weil Vollstreckungsbescheide liegen glaub ich selten in der Post die bringt der Gerichtsvollzieher dann mit..

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Re: Unberechtigter Vollstreckungsbescheid


    Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    wir hatten gerade einen Vollstreckungsbescheid in der Post :mad: ,


    Ein Vollstreckungsbescheid würde voraussetzen, dass es schon einen Mahnbescheid gab, der entweder nicht beachtet wurde, so dass der Mahner sich nach Verstreichen der Widerspruchsfrist einen amtsgerichtlichen Titel besorgen konnte, auf dessen Vorlage ebenfalls nicht reagiert wurde.


    Alternativ dazu handelt es sich um einen Irrtum bei der Zustellung, der eigentliche Empfänger trägt zufällig den gleichen Namen, ist aber - wohl in Erwartung eines Vollstreckungsbefehls nach nicht geleisteter Zahlung! - wohlweislich an seiner ursprünglichen Adresse nicht mehr gemeldet.


    Im 1. Fall wird wohl nichts anderes übrigbleiben als zu zahlen. Im 2. Fall würde ich mich mit besagter Firma in Verbindung setzen, die Sache zu klären versuchen und auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, wenn die Firma sich quer stellt oder auf Bezahlung durch Dich/euch besteht.

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Zitat

    Original geschrieben von azzkikr
    Weil Vollstreckungsbescheide liegen glaub ich selten in der Post die bringt der Gerichtsvollzieher dann mit..


    Da glaubst du falsch ;)
    Den bekommt man natürlich zugesandt.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • auch gegen den vollstreckungsbescheid kann man fristgerecht widerspruch einlegen.
    das müsst ihr auf jeden fall machen, wenn ihr mit der firma nichts zu tun habt. auch egal ob da "nur" eine namensverwechslung oder sonstwas ist, auf jeden fall widerspruch einlegen.
    danach kann man immernoch alles mit der firma klären.


    wenn kein widerspruch eingelegt wird (fristgerecht!) kommt bald der gerichtsvollzieher.

  • Stimmt, man bekommt auch Vollstreckungsbescheide per Post - es ist einer.


    Was mir Sorgen macht, ist das die Firma fast neben unserem Ex Vermieter liegt und der auch in einer ähnlichen Branche tätig ist :eek: - ich hoffe, die drehen nicht zusammen krumme Dinger... Hier ist keine Mahnung, Rechnung oder Mahnbescheid angekommen. Kommt der Mahnbescheid auch vom Gericht? Und hätte der mit dem Nachsendeantrag dann an unserer aktuellen Adresse ankommen müssen? Wir sind schon im Juni 2010 umgezogen, die Forderung ist von Ende 2010.
    Der gemahnte Betrag sind nicht mal 150 Euro, wenn der Kerl noch Steuern zahlen muss, lohnt sich der Aufwand ja nicht unbedingt für die beiden...


    Mit der Firma lässt sich nicht reden, der wollte uns nicht mal sagen, was da geliefert worden sein soll - wir sollen den Anwalt fragen. Zumindest das würde ich gerne wissen, nicht dass uns da irgendetwas durch die Lappen gegangen ist :confused: - aber hier ist ja gar nichts angekommen an Rechnungen oder so. Selbst wenn wir Ende 2010 was gekauft hätten, hätten wir ja auch an die aktuelle Adresse liefern lassen, alles andere wäre Quatsch. Und dann stände ja nichts von Adressermittlung auf dem Schein?

  • Ich kann stanglwirt nur zustimmen: Wenn Ihr damit nichts zu tun habt, auf jeden Fall erstmal Einspruch einlegen (bzw. Widerspruch, wenn es doch noch erst der Mahnbescheid ist).


    Nur wenig ist ärgerlicher als ein rechtskräftiger Vollsreckungsbescheid - selbst wenn Ihr am Ende da erfolgreich rauskommen solltet, sind Euch ein haufen Scherereien fast sicher.


    Fehler gibt es hier immer wieder. Nach Deiner Geschichte ist z.B. die Konstellation vorstellbar, dass es sich tatsächlich um eine Verwechselung handelt - z.B. kann der wahre Hans Müller nach Zustellung des Mahnbescheides verschwunden sein, so dass der Volstreckungsbescheid nicht mehr zugestellt werden konnte. Dann wird der Gläubiger aufgefordert, die neue Adresse mitzuteilen. Dieser ist dann vermutlich auf Deinen Mann gestoßen und hat diese Adresse angegeben.


    In der Regel verschicken die Mahngerichte auf Anfrage auch einen Auszug über den Verlauf des Mahnverfahrens (wobei ich nicht weiss, ob das das jeder "normalsterbliche" bkeommt).


    In jedem Fall würde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen. Da auch jetzt aus dem Vollstreckungsbescheid schon vollstreckt werden kann, würde ich zur Vermeidung von Schrereien im Übrigen mal zum Telefonhörer greifen und den Sachverhalt beim Händler klarstellen. Wenn der ein wenig einsichtig ist, sollte dies das Einfachste sein, um die Sache aus der Welt zu schaffen.


    Im Übrigen: Wenn sicher ist, dass Ihr es nicht gewesen seid, habt Ihr auch wenig zu befürchten. Im Ergebnis müsste dann die Gegenseite aller Voraussicht nach die Anwaltskosten ersetzen. Demzufolge könntet Ihr auch direkt einen Anwalt einschalten - ob das notwendig ist, würde ich nach dem Gespräch mit dem Händler entscheiden.


    Edit: Da war ich wohl zu langsam...
    1, Mahnbescheid kommt auch vom Gericht.
    2. Gibt es noch (angebliche) Schulden beim Ex-Vermieter? Ggf. hat er diese an den Nachbarn abgetreten...
    3. Das Problem ist, dass selbst wenn der Mahnbescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde, der Vollstreckungsbescheid trotzdem wirksam werden kann - daher Einspruch! Mit nicht ordnungsgemäßer VB-Zustellung sollte allerdings leichter eine Aussetzung der Zwangsvollstreckung leichter zu erreichen sein.
    4. Zustellung hätte natürlich an Eure neue Adresse erfolgen müssen, aber da passieren immer wieder Fehler. Adressermittlung könnte gerade darauf schließen lassen, dass versucht wurde, an alte Adresse zustellen zu lassen und der Zusteller dann Eure neue Adresse ermittelt hat...

  • Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    Mit der Firma lässt sich nicht reden, der wollte uns nicht mal sagen, was da geliefert worden sein soll - wir sollen den Anwalt fragen.


    OK, dann wollen die es auf die harte Tour durchziehen - da hilft nur noch gegen den Vollstreckungsbefehl Einspruch einzulegen und euch SOFORT AM MONTAG mit dem Anwalt eures geringsten Misstrauens in Verbindung zu setzen. Aufgrund der laufenden Fristen (m. W. zwei Wochen) duldet eine solche Sache keinen Tag Aufschub, denn nach dem Vollstreckungsbescheid erfolgt nach verstrichener Einspruchsfrist und nicht erfolgter Zahlung i. d. R. recht unmittelbar die Zwangsvollstreckung, d. h., dann steht der Mann mit dem Kuckuck auf der Matte.

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Schulden beim Vermieter haben wir keine denke ich, wir haben bei der Wohnungsübergabe die Kaution zurückbekommen und er hatte auch die aktuelle Adresse, falls noch was sein sollte - der wusste ja eh, dass wir da nicht mehr wohnen. Ich dachte eher daran, dass die sich abgesprochen haben und er die Post einfach selber aus dem Kasten geholt hat, weil die Wohnung erstmal verkauft werden sollte... Aber ich glaube, das ist zu weit hergeholt?
    Als Forderung ist da sowas aufgeführt wie
    Rechnung vom 1.12.2010 Nr.123 Rest xx Euro
    Rechnung vom 2.12.2010 Nr. 321 Rest yy Euro, das klingt ja auch nicht nach abgetretener Forderung?


    Mir fällt gerade kein Grund ein, warum wir ein paar Monate nach Umzug auf die alte Adresse hätten bestellen sollen, selbst wenn der geliefert hätte, wäre das ja hier nie angekommen, das hätten wir gemerkt.


    Ich frage Montag mal bei deren Anwalt und beim Gericht nach und wenn ich dann sicher bin, dass das nicht von uns ist, kümmer ich mich um einen eigenen Anwalt...


    Warum kommt so ein Mist IMMER samstags, wenn niemand zu erreichen ist?

  • Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    Warum kommt so ein Mist IMMER samstags, wenn niemand zu erreichen ist?

    Zum einen gibt's ja die genannte Widerspruchsfrist, zum anderen würde für harmlose Normal- und Erstfälle am Wochenende niemand zum Pfänden vorbeikommen. So habt ihr zwangsweise vorm tatsächlichen Handeln noch Gelegenheit euch und Information zu sammeln. (-:=

    Je suis Charlie

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