Sehe ich genauso.
Die von dir verlinkte Verfügung sagt ganz klar,
- dass alles in den Nummernteilbereichen (0)15, (0)160, (0)162, (0)163 und (0)17 zu den "Mobilen Diensten" gehört,
- wie diese Nummern auszusehen haben (Präfix + 10 o. 11 Ziffern) und
- dass dort keine Premium-Dienste zulässig sind.
Jetzt können die Netzbetreiber kaum hingehen und sagen, weil wir gegen die Regel der Rufnummernlänge verstoßen und die Nummern kürzer machen, dürfen wir auch gegen die Regel verstoßen, keine Premium-Dienste unter den genannten Nummernbereichen anzubieten.