Vodafone berechnet ohne Grundlage einen Zuschlag für Anrufe zu 0179-55222

  • Darum:

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Schon zum Zeitpunkt ihrer Vergabe verstieß die Rufnummer ohnehin gegen den Nummerierungsplan, der zu diesem Zeitpunkt m.W. zehn Stellen (ohne führende Null) forderte.

    Wie ich schon schrieb, haben alte Nummern Bestandsschutz. Zum Zeitpunkt der Vergabe müssen sie aber die dann vorgeschriebene Länge haben (o2 musste beispielsweise mal Genion-Nummern einziehen, die sie zu kurz ausgegeben hatten). Mittlerweile sind es in ganz Deutschland 11 Stellen (ohne die Null), außer in den Ortsnetzen mit zweistelliger Vorwahl (HH, B, F, M).


    Bei Rufnummern mit Durchwahl ("zusammenhängende Rufnummern") zählt die Durchwahl mit.

  • Das ist mir weitgehend bekannt. Darum passt es mit meiner ursprünglichen Idee zur Sondernummer ja nicht so, wie ich mir das vorgestellt hatte.


    JA, ICH HATTE WAS ÜBERSEHEN!


    Ich suche deshalb immer noch nach einem möglichst prägnanten Kriterium, anhand dessen der Kunde eindeutig erkennen kann, was eine bloße "Rufnummer" zur "Sonderrufnummer" adelt. ;)


    Frank

  • ich habe hier noch haufenweise alte 8-stellige Festnetz-Nummern geparkt.


    Bin ich jetzt Premium?! [/ironieOFF]


    Die Sache ist doch, dass die Anbieter drauf setzten, dass der Kunde die Fre**e hält und zahlt.



    98% der Normalos kennt die Kosten "einer sogenannten Sonderrufnummer" doch nicht und ärgert sich im Nachhinein aber zahlt ohne Widerrede.


      08.02.2012: ein historischer Tag für einen Geek - ab heute surfe ich mit 100 Mbit durch das WWW! KDG sei Dank!

  • Gibt es eigentlich irgendetwas neues? Will nicht jemand eine negative Feststellungsklage erwirken?

    Einträge in der TT-Vertrauensliste: 1.

  • oweia Leute, kommt ma wieder runter, wegen 30 cent. :eek: Allein, dass der Threat schon so lang geworden ist, finde ich ziemlich bedenklich, gibt echt schlimmeres bei den Mobilfunkanbietern, sorry aber deswegen zu klagen ist reichlich übertrieben.

  • Zitat

    Original geschrieben von iTel
    oweia Leute, kommt ma wieder runter, wegen 30 cent. :eek: Allein, dass der Threat schon so lang geworden ist, finde ich ziemlich bedenklich, gibt echt schlimmeres bei den Mobilfunkanbietern, sorry aber deswegen zu klagen ist reichlich übertrieben.


    Das Klagen ist natürlich übertrieben, vor allem da die Bnetz Agentur schon dran ist. Allerdings ist das Thema wichtig und vielleicht bewirkt er tatsächlich etwas.


    Gruß Marco

  • @ iTel:


    Das Problem hängt doch nicht an einer Rufnummer und einmalig 30 Cent. Es ist ein grundsätzliches, das geklärt bedarf - so oder so.


    Der Verbraucher muss endlich Klarheit darüber haben, was eine "Sonderrufnummer" ist und was nicht. Vor jedem Telefonat seitenlange Listen wälzen zu müssen, halte ich für unzumutbar - dieser Zustand gehört schnellstens abgestellt. Und zwar durch die BNetzA und nicht durch Klagen von Einzelpersonen, die zu unterschiedlichen Urteilen von Amtsrichtern führen werden. Damit wäre niemandem geholfen.


    Frank

  • Hallo in die Runde,


    nach etwas Suche auf der Seite der Bundesnetzagentur ist die Sache glasklar:


    Weder E-Plus noch o2 (und auch D1 und D2 nicht) dürfen Premium-Preise nehmen.


    Siehe Verfügung 11/2011 vom März 2011


    Da steht es unter Punkt 3d klipp und klar:


    d) Es handelt sich nicht um einen Premium-Dienst.


    Der nachfolgende Hinweis ist auch nett:


    Hinweis: Rufnummern für Mobile Dienste sollen nicht verwendet werden, wenn durch die
    Nutzung der Rufnummer Massenverkehr zu erwarten ist, der Netzüberlastungen verursachen
    kann.


    Also kann man guten Herzens seine Telefonrechnung reklamieren :-)

  • Mein lieber Henning,


    Du übersiehst, dass der von Dir zitierte Punkt 3.d) nur für Rufnummern gilt, die dem Rufnummernschema zu Ziff. 2 entsprechen. Diese Rufnummern dürfen natürlich keine (verdeckten) Premium-Dienste beherbergen (weil sie von "normalen" Rufnummern nicht zu unterscheiden wären).


    Dazu gehört die 0179-55222 aber erkennbar nicht (solche vom Schema abweichenden - kürzeren - Rufnummern unterliegen nicht der Verwaltung der BNetzA).


    Frankie

  • Hallo


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau


    Du übersiehst, dass der von Dir zitierte Punkt 3.d) nur für Rufnummern gilt, die dem Rufnummernschema zu Ziff. 2 entsprechen. Diese Rufnummern dürfen natürlich keine (verdeckten) Premium-Dienste beherbergen (weil sie von "normalen" Rufnummern nicht zu unterscheiden wären).


    Dazu gehört die 0179-55222 aber erkennbar nicht (solche vom Schema abweichenden - kürzeren - Rufnummern unterliegen nicht der Verwaltung der BNetzA).


    Ganz sicher?
    Generell alles unterliegt der BNetzA, das steht irgendwo im TKG


    Sobald eine Vorwahl ins Spiel kommt, können die Mobilfunker das nicht mehr "unter sich" ausmachen.
    Ich hoffe, daß die BNetzA da bald mal glasklar reguliert und die Mobilfunker abmahnt.
    Gut möglich, daß da schon was in der Mache ist, die Ankündigung von E-Plus könnte da auch irgendwo mit zu tun haben.


    Teste mal folgendes:


    Rufe mal 0179-5522255 an.
    Oder nimm die 0177-1000111
    oder die 0163-1140163

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