ZitatOriginal geschrieben von handytim
Die Antwort der BNetzA ist da.
Das Vorgehen ist nicht zulässig, alleine schon die zu kurze Hotlinenummer darf nach den Regelungen des Nummerierungsplans nicht verwendet werden. Die gesonderte, höhere Berechnung widerspricht ebenfalls dem Nummerierungsplans. Ein Verwaltungsverfahren wurde bereits eingeleitet.
Aufgrund des laufenden Verfahrens werde ich die Email nicht 1:1 hier reinposten, bei Bedarf leite ich sie individuell weiter (Email-Adresse per PN).
Sehr schön.