Vodafone berechnet ohne Grundlage einen Zuschlag für Anrufe zu 0179-55222

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Die Antwort der BNetzA ist da.


    Das Vorgehen ist nicht zulässig, alleine schon die zu kurze Hotlinenummer darf nach den Regelungen des Nummerierungsplans nicht verwendet werden. Die gesonderte, höhere Berechnung widerspricht ebenfalls dem Nummerierungsplans. Ein Verwaltungsverfahren wurde bereits eingeleitet.


    Aufgrund des laufenden Verfahrens werde ich die Email nicht 1:1 hier reinposten, bei Bedarf leite ich sie individuell weiter (Email-Adresse per PN).


    Sehr schön.

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  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Das Vorgehen ist nicht zulässig, alleine schon die zu kurze Hotlinenummer darf nach den Regelungen des Nummerierungsplans nicht verwendet werden.


    Aha, das heißt also, daß auch die E-Plus-/Base-Hotlines mit illegalen Nummern arbeiten.

  • Nach dem verbindlichen Nummerierungsplan dürfen kurze Rufnummern nicht als Teilnehmerrufnummer vergeben werden, weil sie eben als kurzstellige Rufnummern für Premiumdienste (wie etwa auch Hotlines) reserviert sind.


    Was ist daran so schwer zu verstehen? Richtig: Gar nichts!


    Frankie

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von schinge
    Aha, das heißt also, daß auch die E-Plus-/Base-Hotlines mit illegalen Nummern arbeiten.


    Sieht verdächtig danach aus.


    Die +49 177 1000 ist nicht aus allen Netzen stabil erreichbar.
    E-Plus kommuniziert daher manchmal die +49 177 1000 177 wobei die letzten drei Stellen wohl "egal" sein dürften, es müßte dann richtig geroutet werden.


    ABER: Mit Premium-Preisen ist es dann endgültig Essig.


    M.E. müßten die Mobilfunker sich jetzt entscheiden, ob sie aus fremden Netzen nur noch unter 0900 erreichbar sein wollen (dafür dürfen sie Premium nehmen) oder gleich unter 0800, wie das Vodafone D2 schon seit Jahren (für Postpaid-Kunden) macht. Die wissen schon warum :-)


    Schön wärs, wenn Vodafone auch für CallYa eine 0800 aufmachen könnte. Geplant wars wohl mal.


    Müssen die Anbieter immer erst von BNetzA & Co. oder den Gerichten zu fairen Konditionen "überedet" werden? Megaseufz.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Nach dem verbindlichen Nummerierungsplan dürfen kurze Rufnummern nicht als Teilnehmerrufnummer vergeben werden, weil sie eben als kurzstellige Rufnummern für Premiumdienste (wie etwa auch Hotlines) reserviert sind.


    Es dürfen gar keine anderen Nummern als in der dort vorgegebenen Länge vergeben werden. Das ist die aktuelle Ansicht der BNetzA.


    Schau doch mal, welche "Ersatzrufnummern" o2 für die Hotline geschaltet hat. Das dürfte ein starkes erstes Indiz sein.


    Dass bestimmte Rufnummern abweichend anders berechnet werden ist davon unabhängig eine zweite Sache. Die BNetzA geht davon aus, dass dies ein Premium-Service darstellt, welcher unter dem RNB "Mobile Dienste" nicht zulässig ist.


    Kurzwahlen sind wiederum eine völlig andere Baustelle, da diese nur netzintern und (zwingend!) immer ohne Netzvorwahl gewählt werden (und entsprechend auch "beworben" werden) müssen. Das hatten wir aber schon geklärt...

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    M.E. müßten die Mobilfunker sich jetzt entscheiden, ob sie aus fremden Netzen nur noch unter 0900 erreichbar sein wollen (dafür dürfen sie Premium nehmen) oder gleich unter 0800, wie das Vodafone D2 schon seit Jahren (für Postpaid-Kunden) macht.

    Oder halt eben unter klassischen (langen) Handynummern.

  • Bitte alle 018- und 013-Nummern komplett abschaffen und wenn wir gerade dabei sind auch die hirnlosen 032-Nummern.
    Für Service und Voting dürfen dann nur noch 0800- oder 0900-Nummern verwendet werden. Schluss, Aus, Punkt und Ende mit der Abzocke forever!

    Einträge in der TT-Vertrauensliste: 1.

  • Hallo voipfan,


    ich bin bei Dir.


    Als Ersatz für 032 (nicht geografisch zuordenbare Nummern) soll die Vorwahl 0700 verwendet werden, die künftig zum normalen Festnetzpreis (bei Flatrates "flat") aus allen Netzen erreichbar sein muß.


    Das wäre klar und eindeutig.

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    ...
    Kurzwahlen sind wiederum eine völlig andere Baustelle, da diese nur netzintern und (zwingend!) immer ohne Netzvorwahl gewählt werden (und entsprechend auch "beworben" werden) müssen. Das hatten wir aber schon geklärt...


    Hmm ... kannst Du noch einmal kurz die Quelle nennen, aus der sich das ergibt? Irgendwie scheint das an mir vorübergegangen zu sein und momentan sehe ich möglicherweise den Wald vor lauter Bäumen nicht. Auch die BNetzA wird ihr Handeln schließlich nach den Vorschriften ausrichten und ganz sicher auch begründen (müssen).


    Frank



    Erg.:
    Dürften Kurzwahlnummern nur ohne Vorwahl erreichbar sein, hätte dies zwingend zur Folge, dass etwa die CallYa-Hotline 22911 bei Auslandsaufenthalten nicht erreichbar sein darf (Roaming mit Vorwahlen). Als Kunde hielte ich es für extrem ärgerlich, wenn ich während des Auslandsaufenthalts erst noch herumtelefonieren müsste, um die Hotline-Nummer zu erfahren, die mit Vorwahl aus dem Ausland erreichbar ist.


    Schon die Vorstellung daran hielte ich für so dämlich, dass ich mir nicht wirklich vorstellen kann, dass das so gewollt ist.

  • Das ergibt sich aus der Mail der BNetzA.


    Gemäß Abschnitt 4.3 des Nummernplans Mobile Dienste müssen Rufnummern mit Vorwahl 015 elf Stellen haben. Bei den Vorwahlen 0160, 0162, 0163 und 017 entscheidet der Zuteilungsnehmer, ob er zehn- oder elfstellige Rufnummern schaltet.


    Hieraus ergibt sich, dass eine Kurzwahl mit entsprechender Netzvorwahl schon nicht zulässig ist, da unter diesen Nummernbereichen eben nur zehn- bzw. elfstellige Rufnummern vergeben werden dürfen.


    Dass eine Kurzwahl keine Vorwahl hat ergibt sich aus 8.1 des Nummerierungskonzepts. Dort heißt es: "In Mobilfunknetzen liegt aufgrund eines anderen Wahlverfahrens eine andere Situation vor. Teilnehmerrufnummern in Mobilfunknetzen können nicht ohne Voranstellung der Dienstekennzahl und der Blockkennung angewählt werden. Dadurch können in Mobilfunknetzen kurzstellige Rufnummern geschaffen werden, die mit den gleichen Ziffern beginnen, wie genutzte Teilnehmerrufnummern."


    Satz 2 bedeutet in Verbindung mit Satz 1, dass gerade keine Dienstekennzahl und Blockkennung vorab gewählt werden muss.


    Weiterhin heißt es: "Trotz der – abgesehen vom Fall des Roamings – nur internen technischen Vermittlung sind die angebotenen Dienste regelmäßig für die Kunden aller Mobilfunkanbieter unter derselben kurzstelligen Rufnummer erreichbar. Um diese übergreifende Erreichbarkeit einfach zu erreichen, bestehen für einen Teil der Nummern Absprachen zwischen den Mobilfunknetzbetreibern, die den Netzbetreibern für bestimmte kurzstellige Rufnummernblöcke ein Erstvergaberecht gewähren."


    Dieser Absatz ergibt nur einen Sinn, wenn Kunden von T-Mobile Kurzwahlen von o2 gerade nicht durch das Voransatzen der o2-Vorwahl erreichen können. Stattdessen soll die gleiche Kurzwahlnummern in allen Mobilfunknetzen zum gleichen Anbieter führen (beispielsweise die 222222 zum ADAC).



    Hast Du Die CallYa-Hotline schonmal aus dem Ausland angerufen? Das sollte direkt mit der 22911 funktionieren...

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

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