Vodafone berechnet ohne Grundlage einen Zuschlag für Anrufe zu 0179-55222

  • Kann es sein, dass o2 auch erst seit kurzem eine Gebühr für die genannte Rufnummer berechnet? Das würde diese Umstände ja recht einfach erklären.


    Gruß,
    Bexman

  • Zitat

    Original geschrieben von Bexman
    Ich zitiere mal aus den Vodafone Bedingungen (in diesem Fall die Allnet-Flat): "Sie telefonieren ohne extra Berechnung unbegrenzt aus dem dt. Vodafone-Netz in alle dt. Netze (Konferenzverbindungen und Sondernummern ausgenommen). "


    Diese Definition ist eindeutig.


    Mit Konferenzverbindungen ist eindeutig der GSM-Konferenzdienst gemeint.


    Mit Sondernummern sind eindeutig die nach Bundesnetzagentur definierten Sonderrufnummern gemeint, also alle Rufnummern mit Außnahme von Mobilfunk- und Ortsnetzrufnummern.


    0179-55222 ist gerade keine Premium-Kurzwahl im Vodafone-Mobilfunknetz. Premiumdienste in den Mobilfunknetzen werden immer ohne Vorwahl gewählt und entsprechend beworben.


    0179 ist laut Definition der Bundesnetzagentur eindeutig eine Mobilfunkvorwahl und muss folglich auch so (wenn die Preisliste nichts anderes ausweist) abgerechnet werden. Jede Wette: Vodafone bezahlt an o2 für die Verbindung nur den ganz normalen Mobilfunk-IC. Zumindest bei der MNP-Abfrage sollte dann eine richtige Auskunft erteilt werden, denn danach ist es eine stinknormale o2-Mobilfunknummer.


    Und Rufnummernlänge sagt auch nichts aus. Der Normalnutzer kann das kaum unterscheiden - und in den Preislisten geht man auch nicht auf die Rufnummernlänge ein (017x hat 7 Ziffern, 0176 plötzlich 8, 0160 wieder 7 oder 8, 015x hat 8 Ziffern).


    Klarer Fall: Offenbar versucht Vodafone hier abzugreifen was geht. Aber mich wundert es schon etwas, dass man sowas extra ins Abrechnungssystem einpflegt. Rufen soviele Leute aus dem Vodafone-Netz bei der o2-Hotline an? ;)

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Diese Definition ist eindeutig.


    Mit Konferenzverbindungen ist eindeutig der GSM-Konferenzdienst gemeint.


    Mit Sondernummern sind eindeutig die nach Bundesnetzagentur definierten Sonderrufnummern gemeint, also alle Rufnummern mit Außnahme von Mobilfunk- und Ortsnetzrufnummern.


    Habe nichts zu dem Thema Sondernummern bei der BNA gefunden. Woher hast du diese Info? Wo soll das stehen?


    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Zumindest bei der MNP-Abfrage sollte dann eine richtige Auskunft erteilt werden, denn danach ist es eine stinknormale o2-Mobilfunknummer


    Auch falsch. Die MNP Abfrage ergibt: "Die Telefonnummer ist keine gültige Mobilfunknummer"


    Scheint alles OK zu sein von der vodafone Seite aus.

  • Zitat

    Original geschrieben von demichve
    Habe nichts zu dem Thema Sondernummern bei der BNA gefunden. Woher hast du diese Info? Wo soll das stehen?


    Z.B. hier oder auch hier.



    Zitat

    Auch falsch. Die MNP Abfrage ergibt: "Die Telefonnummer ist keine gültige Mobilfunknummer"


    Die 0800-5052090 sagt da was anderes...

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • demichve:
    Es geht gar nicht darum, ob die Verbindung zu der Nummer nun eine "gültige Mobilfunkrufnummer" ist oder nicht.
    Entscheidend ist, dass die Rufnummer seitens Vodafone WILLKÜRLICH bepreist wird, ohne dass der Kunde die Konditionen kennen kann. Wie die Nummer für Anrufer aus dem O2-Netz abgerechnet wird, kann dafür keinen Anhaltspunkt darstellen.
    Ich muss als Kunde vor Beginn des Gespräches wissen und in Erfahrung bringen können, wie ein Gespräch zu einer bestimmten Rufnummer bepreist wird.
    Wenn die Rufnummer aus dem deutschen Vodafone-Netz erreichbar ist, gibt es nur zwei Möglichkeiten: der Anruf ist gratis oder kostenpflichtig.
    Da in keiner der Preislisten die Rufnummer 0179-55222 genannt wird, müsste ich davon ausgehen können, dass der Anruf kostenlos ist. Allenfalls könnte man unterstellen, dass es sich wegen der 0179-Vorwahl um eine Rufnummer handelt, die bepreist wird wie andere Rufnummern im O2-Netz. Bei der O2-Hotline-Rufnummer handelt es sich schließlich um eine Rufnummer mit gültiger normaler Mobilfunkvorwahl. Und es ist ja nicht anzunehmen, dass dass just die Hotline-Nummer von O2 eine zu D1, D2 oder E+ portierte Nummer ist.
    Da ich persönliche eine Flat ins O2-Netz habe, dürften mir also auch solche Verbindungen nicht berechnet werden.

    Wer fühlt, was er sieht, gibt, was er kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    ...
    Und Rufnummernlänge sagt auch nichts aus. ...


    Das ist leider falsch!


    1. Im offiziellen Nummerierungskonzept der BNetzA ist das Format von Teinehmerrufnummern in den verschiedenen Netzen verbindlich festgelegt. So bestimmt Nr. 6.3.1 des Nummerierungskonzeptes, dass Teilnehmerrufnummern in Mobilfunknetzen ohne die führende Null zwingend entweder 10 oder 11 Stellen haben müssen, wovon die letzten 7 Ziffern die "Endeinrichtungsnummer" (ohne Mobilfunkvorwahl) dastellen. Bei elfstelligen Rufnummern besteht die Mobilfunkvorwahl - unabhängig von der Vergabepraxis des Netzbetreibers - ohne die führende Null also stets aus 4 Stellen.


    Zulässige Formate sind daher ausschließlich 01xy-1234567 oder 01xyz-1234567. Wie der NB die Nummer intern verwaltet, ist davon unabhängig.


    Alle anderen Rufnummern können also definitiv niemals Teilnehmerrufnummern eines Mobilfunknetzes sein.


    2. Nach Nr. 8.1 des Nummerierungskonzeptes dienen 4 bis 6-stellige Endeinrichtungsnummern als sog. "Kurzstellige Rufnummern" den Premiumdiensten der Anbieter (Sonderrufnummern). Eine Bestimmung, dass 4 bis 6-stellige Endeinrichtungsnummern nur ohne Mobilfunkvorwahl erreichber sein dürfen, habe ich nicht entdecken können. Derartiges wäre auch lebensfremd. Auch die Free&Easy Hotline 1150 ist über 0177-1150 aus anderen Netzen erreichbar. Verzichtet der NB auf die Erreichbarkeit aus anderen Netzen, ist das seine Entscheidung - nicht aber zwingend.


    3-stellige Endeinrichtungsnummern sind (abgesehen von Ausnahmen) im Wesentlichen bundesweit einheitlichen Diensten wie etwa Notrufen vorbehalten.


    So ist also selbst der Laie in der Lage nachzuzählen, was eine Teilnehmerrufnummer im Zielnetz ist, und was nicht. Und wer nicht zählen kann, hätte in der Schule besser aufpassen müssen. :p


    Die 0179-55222 kann also niemals eine gültige Teilnehmerrufnummer im Netz von o2 sein, sondern ist zwingend einem Premium-Dienst (der gesonderter Tarifierung unterliegt, und theoretisch sogar günstiger sein kann, als ein gewönliches Telefonat ins Zielnetz) zuzurechnen. Das ist doch wirklich nicht schwer ... oder irre ich hier?


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Das ist leider falsch!


    Nein, denn die Bundesnetzagentur sagt ganz eindeutig: Vorwahl 017x ist Mobilfunk, 0176 gehört zu Telefónica.


    Vodafone unterteilt die Bundesnetzagentur-Definition für "Mobilfunk" nun in "Mobilfunk" und "Sondernummer" und teilt dem Kunden diese eigene Unterteilung nicht mit.


    Der Kunde geht von der BNetzA-Definition aus (und ich sehe deren Definition hier als maßgebend an). Da Vodafone keinen anderen Preis für einen Anruf zu dieser speziellen Nummer vereinbart hat, gilt folglich der normale Mobilfunkpreis.


    Für eine nicht ganz koschere Umsetzung spricht auch die sofortige Gutschrift...


    EDIT: Die Annahme einer Premium-Kurzwahl schlägt fehl. Folgendes Zitat aus dem Nummerierungskonzept:


    "In Mobilfunknetzen liegt aufgrund eines anderen Wahlverfahrens eine andere Situation vor.
    Teilnehmerrufnummern in Mobilfunknetzen können nicht ohne Voranstellung der
    Dienstekennzahl und der Blockkennung angewählt werden. Dadurch können in
    Mobilfunknetzen kurzstellige Rufnummern geschaffen werden, die mit den gleichen Ziffern
    beginnen, wie genutzte Teilnehmerrufnummern."


    Wer also von Vodafone aus die 0179-55222 wählt, ruft aufgrund der mitgewählten Vorwahl eines anderen Mobilfunknetzbetreibers gerade keine Kurzwahlnummer (die laut Bundesnetzagentur-Definition gerade keine Netz-Vorwahl hat) an.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    ...
    Vodafone unterteilt die Bundesnetzagentur-Definition für "Mobilfunk" nun in "Mobilfunk" und "Sondernummer" und teilt dem Kunden diese eigene Unterteilung nicht mit.
    ...


    Das ist nicht richtig. Die Unterteilung der BNetzA lautet "Mobilfunk-Teilnehmerrufnummer" und "Mobilfunk-Kurzwahlnummer".


    Beide Arten (also auch die Kurzwahl-/Sondernummern) sind Mobilfunk-Rufnummern! Was Du machst, ist wie eine Unterteilung von Kraftfahrzeugklassen in Kraftfahrzeuge und Personenkraftwagen.


    Frankie



    Zur Gutschrift:
    Der Umgang von VF mit Kunden wie Dir und dem TE ist einer der Gründe, warum auch ich Kunde dort bin. Ich würde das jetzt Kulanz nennen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Beide Arten (also auch die Kurzwahl-/Sondernummern) sind Mobilfunk-Rufnummern.


    Das herausragende Merkmal einer Premium-Kurzwahlnummer ist, dass sie keine Netzvorwahl hat.


    Vodafone führt die Nummer zudem nicht in der Premium-Voice-Preisliste auf. Auch aus dieser Liste wird deutlich, dass Kurzwahlen gerade keine Netzvorwahl haben.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Das ist nicht richtig. Die Unterteilung der BNetzA lautet "Mobilfunk-Teilnehmerrufnummer" und "Mobilfunk-Kurzwahlnummer"


    Ok um es kurz zu machen, zeige mir bitte in der Preisliste von Vodafone wo die o2-Sonderrufnummer mit den Kosten aufgeführt wird. Dort wird bestimmt auf die E-Plushotline mit drinstehen.


    Vielen Dank!


    Marco

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