Vodafone berechnet ohne Grundlage einen Zuschlag für Anrufe zu 0179-55222

  • Zitat

    Original geschrieben von Oliver1310
    Hier die Preisliste von o2.

    Es geht um einen Anruf aus einem Vodafone-Tarif.

  • Zitat

    Original geschrieben von Oliver1310
    Hier die Preisliste von o2.
    <snip>


    Es fallen keine Telefoneinheiten an, sondern nur eine Verbindungsgebühr von 0,30 Euro pro Anruf.
    Also alles korrekt.
    Man sollte sich vorher informieren, was ein Anruf kostet


    Und in Foren sollte man den OP lesen bevor man Unsinn verbreitet. Was interessiert mich die o2 Sonderrufnummernliste wenn ich aus dem Vodafonenetz anrufe.


    Zumal o2 immer schreibt 55222 (0,30 € pro Anruf aus dem O2 Mobil-funknetz und DSL-Netz von O2) [sic]


    Marco

  • Die genannte Rufnummer ist eine Sonderrufnummer von o2. Vergleiche: http://www.o2online.de/nw/asse…remium-voice-services.pdf


    Sonderrufnummern sind von den Sprachflats nie abgedeckt, dies wird auch expizit so in den Bedingungen erwähnt. Wenn Dich die Tariflisten von o2 nicht interessieren ist das nicht das Problem von Vodafone. Die Flatrates decken lediglich normale Gespräche (= Verbindungen zu anderen Anschlussnehmern von o2) ab. Insofern hat Vodafone vollkommen korrekt abgerechnet. Dass sie Dir die EUR 0,30 wieder gutgeschrieben haben, ist lediglich Kulanz und sollte von Dir vielleicht eher dankbar honoriert werden, anstatt hier so einen unbegründeten Wirbel zu machen.


    Gruß,
    Bexman

  • Wer erwartet, durch eine Mobile-Flat seien auch alle Anrufe ins Zielnetz enthalten, deren Rufnummer eindeutig aus dem Kurznummernpool für Mehrwewrtdienste stammt, bewegt sich m.E. auf recht dünnem Eis.


    Das Problem dürfte im Interconnect liegen. Werdem dem eigenen NB lediglich die üblichen Interconnect-Kosten (Netz <-> Netz) berechnet, muss der Anruf natürlich in einer Flat enthalten sein. Werden dem eigenen NB (ggf.zusätzlich zu den reinen Interconnect-Gebühren) Kosten für Dienstleistungen (Mehrwertdienste) in Rechnung gestellt, können die aus meiner Sicht in einer Telefonflat nicht enthalten sein - denn gebührenpflichtig ist nicht (nur) das Telefonat, sondern auch die Dienstleistung.


    Und dass in einer Telefonflat auch sämtliche Kosten für telefonisch in Anspruch genommene Dienstleistungen enthalten sind, würde ich jetzt nicht erwarten wollen - und zwar auch dann nicht, wenn die Dienstleistung über die Telefonrechnung abgerechnet wird. Aber das ist halt meine Sicht der Dinge. Vielleicht bin ich einfach nicht dreist genug.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Rufnummer eindeutig aus dem Kurznummernpool für Mehrwewrtdienste

    Für dich (uns) vielleicht eindeutig. Für den normalen Kunden ist eine Rufnummer mit einer Handyvorwahl eine Handynummer. Wenn der Anbieter dann einen abweichenden Preis abrechnen möchte, darf er das tun, dann muss das aber aus der eigenen (!) Preisliste hervorgehen.


    Man kann wohl aus Verbraucherschutzsicht nicht von dem Kunden erwarten, dass er 1. den Anbieter identifiziert, in dessen Netz die Nummer geschaltet ist, 2. in den Preislisten dieses Anbieters nachforscht, ob es sich um eine Sonderrufnummer handelt, 3. hofft, dass der eigene Anbieter höchstens den Preis berechnet, den der Anbieter des Zielnetzes seinen eigenen Kunden berechnet.

    Zitat

    Original geschrieben von Bexman
    Die genannte Rufnummer ist eine Sonderrufnummer von o2. Vergleiche: http://www.o2online.de/nw/asse…remium-voice-services.pdf

    Dann vergleiche dort mal Seite 10, dort finden sich Sonderrufnummern in die Netze von Vodafone und E+, mit den Preisen, die o2 hierfür abrechnet. So sollte es sein.

  • Du verstehst es nicht, oder? Auch für den TE war die Rufnummer - wie er selbst schrieb - keine Handynummer, sondern die Nummer der o2 Hotline. Insofern liegt vorliegend nicht einmal die blinde Gutgläubigkeit vor, die Du gerade anführst.


    Überdies erfolgt unmittelbar vor Gesprächsbeginn eine Ansage von o2, dass diese Nummer gesondert abgerechnet wird. Darauf kommt es aber auch letztlich nicht an. Vertragsbestandteil des Vodafone Vertrages sind lediglich reguläre Gespräche, also Gespräche zu Anschlussnehmern von o2.


    Du kannst es Dir aber auch gern noch einmal von einem Anwalt oder einem Gericht erklären lassen. Am besten gleich vor das BVerfG!


    Gruß,
    Bexman

  • Mit Rechtsbelehrungen bist du bei mir an der falschen Adresse.


    Es geht hier auch nicht darum, ob der TE "gutgläubig" war. Darauf kommt es bei der Frage, ob ein bestimmter Preis einer Leistung vereinbart ist, nicht an. Aber das kannst du dir ja mal von einem Anwalt erklären lassen (Jurastudent im zweiten Semester tut's auch). ;)


    Tatsache ist doch wohl, dass ich als Kunde in dem Moment, wo ich eine bestimmte Rufnummer wähle, eindeutig den Preis bestimmen können muss, den mich diese Leistung kostet. Ich muss es also aus der Preisliste meines eigenen Anbieters entnehmen können. Warum "Vertragsbestandteil des Vodafone Vertrages [...] lediglich reguläre Gespräche" sein sollen, ist mir schleierhaft. Natürlich ist auch ein Anruf zu einer Sonderrufnummer eine Leistung im Rahmen des Mobilfunkvertrages.


    Dass es hier Indizien dafür gibt, dass nicht der reguläre Preis in an anderes Mobilfunknetz gilt (kürzere Nummer, Preisliste des Anbieter des Zielnetzes, Ansage) ändert nichts daran, dass der Preis für den Kunden bestimmbar sein muss.


    Nach deiner Argumentation könnte Vodafone hier auch 3 € pro Minute nehmen. Es liegt auf der Hand, dass das nicht sein kann.

  • Ich zitiere mal aus den Vodafone Bedingungen (in diesem Fall die Allnet-Flat): "Sie telefonieren ohne extra Berechnung unbegrenzt aus dem dt. Vodafone-Netz in alle dt. Netze (Konferenzverbindungen und Sondernummern ausgenommen). "


    Wenn der Kunde dann eine fremde Servicenummer wählt, kann er nicht davon ausgehen, dass dies von der Flatrate abgedeckt ist. Laut gültiger Preisliste von Vodafone setzt sich der Preis für Sonderrufnummern übrigens wie folgt zusammen: "Wenn hier nichts anderes angegeben ist, setzen sich die Preise für Services anderer Anbieter, zu denen Sie als Vodafone-Kunde über Servicenummern oder sonstige Sondernummern Zugang haben, so zusammen: Preis, den der Anbieter berechnet, plus Bearbeitungsaufschlag von 25 % plus den jeweils gültigen Vodafone D2-Minutenpreis."´


    Der Preis ist somit für den Kunden hinreichend bestimmbar: Entweder findet sich die Rufnummer in der Vodafone Liste, oder er zahlt maximal den Preis, den der Anbieter berechnet zzgl. der genannten Aufschläge. Im Übrigen bezieht sich die zitierte o2 Fundstelle lediglich auf 4 Vodafone Sonderrufnummern. Wer sich mal InfoDok 434 ansieht, wird feststellen, dass dies bei weitem nicht abschließend ist. Folge der hier behaupteten Auffassung wäre ja, dass jeder TK-Anbieter eine neue Preisliste heruasgeben müsste, sofern nur eine einzige neue Sonderrufnummer egal welchen Anbieters dazukäme.


    Ganz ehrlich, denk mal drüber nach.


    So, und jetzt wieder an Mandate, für die ich auch bezahlt werde.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bexman
    Ganz ehrlich, denk mal drüber nach.


    Ich habe noch eine Frage, ich hoffe deine wertvolle Zeit nicht zu vergeuten.


    Warum war die Nummer vorher von der Flat abgedeckt und nun nicht mehr. Die "Sonderrufnummer" kostet ja noch nicht lange etwas extra.


    Vielen Dank für dieses Mandat.


    Marco

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