ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Gem. der Legaldefinition in vorstehend zitiertem §3 Nr.11b TKG sind die Rufnummern 0179-55222, 0177-1000 etc. Kurzwahlnummern für Premium-Dienste und müssen nicht erst durch eine Genehmigung dazu werden.
Das bezweifele ich. Nur weil sie kürzer sind als übliche Nummern, werden sie noch nicht zu Kurzwahlnummern. In dem von dir zitierten Nummerierungskonzept beschäftigt sich die BNetzA über mehrere Seiten mit den Kurzwahlnummern und meint immer nur solche, die keine Vorwahl und vier bis sechs Stellen haben. Die oben aufgeführten Nummern haben (ohne die führende Null) 7 und 9 Stellen und sind in ihrer Kurzform (ohne Vorwahl) gerade nicht aus anderen Netzen erreichbar.