Vodafone berechnet ohne Grundlage einen Zuschlag für Anrufe zu 0179-55222

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Gem. der Legaldefinition in vorstehend zitiertem §3 Nr.11b TKG sind die Rufnummern 0179-55222, 0177-1000 etc. Kurzwahlnummern für Premium-Dienste und müssen nicht erst durch eine Genehmigung dazu werden.

    Das bezweifele ich. Nur weil sie kürzer sind als übliche Nummern, werden sie noch nicht zu Kurzwahlnummern. In dem von dir zitierten Nummerierungskonzept beschäftigt sich die BNetzA über mehrere Seiten mit den Kurzwahlnummern und meint immer nur solche, die keine Vorwahl und vier bis sechs Stellen haben. Die oben aufgeführten Nummern haben (ohne die führende Null) 7 und 9 Stellen und sind in ihrer Kurzform (ohne Vorwahl) gerade nicht aus anderen Netzen erreichbar.

  • Ich habe noch einmal nachgesucht. Nirgendwo habe ich die Einschränkung gefunden, dass Mehrwert-/Premium-Dienste nur netzintern angeboten werden dürfen.


    Die Existenz netzübergreifender Mehrwertdienste führt zumindest bei Google zu etlichen Treffern, die deren Zulässigkeit als selbstverständlich hinnehmen (also nicht einmal einen einzigen Gedanken an diese Frage verschwenden). Das ist zwar kein Beweis, aber ganz sicher ein Indiz dafür, dass dieses Angebot verbreitet existiert.


    Aus den Umständen, dass diese Angebote unter den Augen der BNetzA betrieben werden und ich keine einzige Stelle finden kann, aus der man ein Verbot herleiten könnte, sehe ich - jedenfalls bisher - keinen einzigen Grund für Zweifel an deren Zulässigkeit.


    Frankie

  • Aber wie ist es denn mit dem Beispiel von mir (Base) 0163-1140


    Wurde von Vodafone mit 0.00 € berechnet.


    Base gibt aber an zwischen 0.00 € und 1.79 € in Rechnung zu stellen, ja nach Tarif...


    Das ist ja auch ein interessanter Ansatz...


    Kunden werden Netzintern von Base mit 1.79 EUR bepreist, aus einem Fremdnetz! ist es hingegen kostenlos...


    Also gerade das, was viele hier nicht verstehen wollen...(ich eingeschlossen)

    Signature sux


  • Vodafone weiss wohl selbst nicht, was sie wem wie berechnen soll:


    Mit meiner 2007 zu VF portierten 0179-Nr. hatte ich die kostenlose VF-Nr 12797 angerufen, um mir eine kostenlose Flat auszuwählen (aufgrund einer VVL).
    In der Einzelverbindungsübersicht wurde ein Anruf zur Nr. 4917912797 mit 0,34 Euro (1:10 min Dauer) abgerechnet.
    Ich hatte definitiv nur 12797 gewählt, ohne 0179 vorweg.

  • Wenn VF gem. Tarifbedingungen für Sondernummern abweichende Preise berechnen darf, heißt das natürlich nicht, dass es auch so sein muss.


    Persönlich kenne ich es als Kunde von VF bisher auch so, dass Anrufe zu Serviernummern anderer NB zum Normalpreis abgerechnet werden. VF darf das natürlich so handhaben. Ein Rechtsanspruch darauf, dass das für alle Zeiten so bleibt, besteht m.E. aber nicht.


    Frank

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wenn VF gem. Tarifbedingungen für Sondernummern abweichende Preise berechnen darf, heißt das natürlich nicht, dass es auch so sein muss.


    Das wissen wir doch schon lange, auch ist das nicht das Thema.


    Noch einmal für Dich, es ist keine Sonderrufnummer und wenn es eine wäre, hätte diese in der Preisliste aufgenommen werden müssen!


    Und am dem Punkt drehen wir uns im Kreis, wir verstehen deine Argumente du aber nicht unsere.


    Marco

  • Wie wäre es denn, wenn man mal Kontakt mit der Bundesnetzagentur aufnehmt. Schließlich könnten die Beamten dort doch sicher etwas zur Verwendung von Sonderrufnummern und deren Abrechnung bei dieser Diskussion helfen.


    Kontaktseite Bundesnetzagentur




    Gruß

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  • Schon längst geschehen, nur die Antwort steht noch aus ;)

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von 6210
    Wie wäre es denn, wenn man mal Kontakt mit der Bundesnetzagentur aufnehmt. Schließlich könnten die Beamten dort doch sicher etwas zur Verwendung von Sonderrufnummern und deren Abrechnung bei dieser Diskussion helfen.
    . . .


    Das möchte ich bezweifeln. Das Wort "Sondernummer" ist m.W. kein amtlicher Begriff, sondern eine Wortschöpfung der Netzbetreiber. In diesem Fall könnten nur letztere erläutern, was damit gemeint ist. Persönlich gehe ich davon aus, dass unter diesen Begriff alle Rufnummern fallen, die entsprechend den Nummerierungsvorgaben der BNetzA nicht als gewöhnliche Teilnehmer-Rufnummer vergeben werden dürfen.


    Also einfach „besondere" Rufnummern, die nicht den Formatierungsvorgaben der BNetzA für gewöhnliche Teilnehmeranschlüsse im betreffenden Netz entsprechen. Die Lösung ist oft einfacher, als man anzunehmen geneigt ist.


    Frankie



    Erg:
    Nicht nur ich sehe das so!


    Wikipedia


    Obwohl sich dort wieder das Argument mit der Vorwahl findet, für das mir bisher keine einzige Quelle bekannt ist. Dem Wort "Sonderrufnummer" selbst kann ich jedenfalls keinerlei Hinweis auf die zwingende (Nicht-)Existenz einer Vorwahl entnehmen. Für mich ist nicht erklärbar, wie dieser immer wieder behauptete Zusammenhang entstanden sein kann.


    Zumindest früher war es möglich, unter (Vorwahl)/Sondernummer den entsprechenden örtlichen Sonderdienst zu kontaktieren. Klassische Fälle waren etwa der Giftnotruf (hier meist Bonn oder Münster) oder die Seenotrettung. Der Sondernummer für den Giftnotruf (fünfstellig) musste sogar zwingend eine Ortsvorwahl vorangestellt werden, womit der Charakter als Sonderrufnummer nach der Vorwahltheorie entfiele. Gleiches müsste für alle Sonderrufnummern gelten, die (auch) über Vorwahlen erreichbar sind (was nach der "Vorwahl-Theorie" ja nicht möglich sein darf, weil die 0179-55222 gerade deshalb nicht dazugehören soll).


    [Edit: Beim Giftnotruf 19240 muss sogar immer noch zwingend die Ortsvorwahl eines der Standorte (für Berlin 030, Bonn 0228 etc. - Münster gibt es wohl nicht mehr) vorgewählt werden. Verliert die 19240 dadurch ihren Charakter als Sonderrufnummer?]


    Ich hoffe, dass wir uns wenigstens darin einig sind, dass Rufnummern im Format "0179-55222" (fünf Ziffern hinter der Vorwahl) überlicherweise nicht für einen gewöhnlichen Teilnehmeranschluss vergeben werden (dürfen). Aber wie ich einige Spezis hier kenne, wird sich bestimmt einer finden, der eine persönliche Rufnummer in diesem Format hat ... oder einen kennt, der eine hat ... oder ...

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