ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Auszug aus dem Nummerierungskonzept der BnetzA (Nr.8.1):
Und unter 8.3 steht
Zitat8.3 Kurzstellige Rufnummern in Mobilfunknetzen
8.3.1 Einführung
Die Mobilfunkanbieter haben, über die in Abschnitt 8.1 genannten Nummern hinaus, im eigenen Ermessen eine Vielzahl weiterer kurzstelliger Rufnummern mit vier bis sechs Ziffern geschaffen.
Daraus würde ich schließen, dass die BNetzA Rufnummern mit Vorwahl aus einem Mobilfunknetz eben nicht als eine solche kurzstellige Rufnummer ansieht.