ZitatOriginal geschrieben von handytim
Das Vorgehen ist nicht zulässig, alleine schon die zu kurze Hotlinenummer darf nach den Regelungen des Nummerierungsplans nicht verwendet werden. Die gesonderte, höhere Berechnung widerspricht ebenfalls dem Nummerierungsplans. Ein Verwaltungsverfahren wurde bereits eingeleitet.
Oh, gilt das dann auch fuer die Bepreisung der Vodafone- und E-Plus-Hotlines seitens o2, bzw. deren Einstufung als "Sonderrufnummer"?
Aus http://www.o2online.de/nw/asse…remium-voice-services.pdf, S. 10: