Sparvertrag - Auflösung - Rückkauf

  • nun 50% würde dir die versicherung ja auszahlen, also sind die anderen 50% von 1840€ strittig. um 920€ möchtest du dich streiten. (das ist keine wertung von mir, ob das nun sinn macht oder nicht!)


    und "recht" bekommst du im zweifel erst vor gericht, das entscheidet nicht dein anwalt. bei gericht hast du ein hohes kostenrisiko. das musst ins verhältnis zu den 920€ setzen.


    auf jeden fall würde ich den anwalt vorher fragen was seine erstberatung denn so kostet. imho kann diese bis zu 190,- + MwSt. betragen. das zahlst du schon alleine dafür um zu sehen ob du überhaupt chancen hast.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    nun 50% würde dir die versicherung ja auszahlen, also sind die anderen 50% von 1840€ strittig. um 920€ möchtest du dich streiten. (das ist keine wertung von mir, ob das nun sinn macht oder nicht!)


    und "recht" bekommst du im zweifel erst vor gericht, das entscheidet nicht dein anwalt. bei gericht hast du ein hohes kostenrisiko. das musst ins verhältnis zu den 920€ setzen.


    Hallo,


    achso das meinst du mit den ca. 950 €. Keine Sorge, bin nicht so dünnhäutig und nehme das als Wertung oder Angriff auf ;-) Ihr wollt mir ja hier nur helfen.


    Ich weiß dass mein Anwalt nicht recht sprechen kann. Aber manchmal bewirkt schon ein Brief vom Anwalt wunder.


    Ich warte Montag mal ab.


    Gruß,
    schore3000

  • Mal eine ganz andere Frage:
    Wenn der Vertrag komplett rückabgewickelt wird, dann gehen die eingezahlten Beträge ja erst mal an den zurück, der sie eingezahlt hat. Und das war, denke ich, der Arbeitgeber.
    Von diesem müsstet du dann den dir zustehenden Betrag holen, oder?


    Läufst du dann nicht Gefahr, wenn z.B. in deinem Azubi-Vertrag steht "Gehalt xy + VL yz ...", dass der Arbeitgeber die Linie fahren könnte: da du keine VL abgeschlossen hast, steht dir dieser Gehaltsteil auch nicht (mehr) zu??


    Merlin: Wenn das wieder Quatsch ist, bitte ich schon im Voraus um Entschuldigung.


    Gruß Walter

  • So war gerade beim Anwalt.


    Er sichtete kurz die Unterlagen, hörte sich meine Geschichte an und sagte direkt, dass die Versicherung einen Schmarn erzählt und er ihnen jetzt mal lange Beine macht.


    Er sagte auch zu mir, dass mir alle Beiträge zustehen und das Geld an mich auszuzahlen ist, da ich ja auch Versicherungsnehmer bin. Wenn die auf Auszahlung an den Arbeitgeber bestehen, muss der Arbeitgeber mir 100% meiner Beiträge rausrücken.


    Ein nettes Schreiben geht nun an den Volkswohlbund raus.


    Ich werde berichten, wenn es weiteres zu berichten gibt ;-)

  • Hallo zusammen,


    also gestern nahm die Geschichte ganz plötzlich eine positive Wendung.


    Was in der Zwischenzeit alles passierte:


    Ich ging ja zum Anwalt. Er schrieb insgesamt 4 Briefe an den Volkswohlbund. Jeweils mit Fristen von ca. 10 - 14 Tagen.


    Lediglich 2 mal wurde mit Standard Schreiben a la "Wir melden uns in ein paar Tagen" geantwortet.


    Der letzte Brief wurde am 10.11.11 mit Frist 25.11.2011 geschrieben. Dann rief ich am 29.11.2011 meinen Anwalt an und er meinte er bereite alles vor, möchte aber noch bis zum 5.12.2011 warten bis wir die Klage auf den weg bringen.


    In der Zeit vom 20.10.2010 bis gestern keine Reaktion von den Herrschaften vom Volkswohlbund.


    Nun war gestern ganz überraschend ein Brief von diesem Verein im Briefkaste und siehe da:


    "Sehr geehrter Herr X,


    wie von Ihnen gewünscht werden wir o.g. Vertrag zum 01.10.2007 rückabwickeln. Bereits gezahlte Beiträge werden Ihnen zurück erstattet".


    PAH! Haben die doch weiche Knie bekommen!


    Ein Scheck wäre angeblich seit dem 30.11.2011 zu mir unterwegs. Mein Schreiben ist auch vom 30.11.2011 - mal sehen wann der Scheck an kommt.


    So, jetzt ist erstmal das geregelt.


    Nun ein Folgeproblem:


    Mein Anwalt will natürlich auch bezahlt werden - diese Rechnung muss doch der Volkswohlbund übernehmen, oder?! Oder darf ich jetzt, weil ich mein Recht durchgesetzt habe, auch noch die Rechnung bezahlen? Eine Summe weiß ich jetzt noch nicht, aber sehe nicht ein, für den Anwalt zu bezahlen, da mich der Volkwohlbund quasi "gezwungen" hat einen Anwalt einzuschlaten, da diese meine Einwände (die keine anderen waren, als von meinem Rechtsanwalt) nicht akzeptiert haben.


    Gruß,
    schore3000

  • naja *müssen* tun sie erstmal garnix.
    das ist nun hald wieder ein punkt um den gestritten werden muss... aber da kann dir dein anwalt sicher mehr zu sagen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!