Es ist wohl klar, dass der TE sich jetzt langsam mal um eine wirklich professionelle, rechtliche Beratung kümmern sollte.
Ich verstehe den so schön fett markierten Passus so, dass der gesetztliche Vertreter mit seiner Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag - und diese Unterschrift wird es wohl beim TE geben, eben diese Ermächtigung getätigt hat.
Gruß Walter