ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Davon ab haben die Gerichte ja auch bereits eindeutig geurteilt, dass die bloße Zahlung von Beträgen keine entsprechende Anerkennung oder Genehmigung durch den Versicherungsnehmer sind, hier fehlt es also nach wie vor an einer wirksamen und expliziten Genehmigung.
Das der Volkswohlbund vom Taschengeldparagraphen gesprochen wird, welcher zweifelsfrei hier nicht einschlägig ist, da er nicht auf Dauerschuldverhältnisse anzuwenden ist spricht für sich. Denke mal weniger das die es nicht verstehen wollen, sondern dass die sich einfach auf dumm stellen in der Hoffnung damit den Kunden doch noch bei der Stange halten zu können.
ChickenHawk
Mehr oder weniger wollte ich das durch meine Postings transparent machen.
Vielleicht habe ich etwas verkehrt ausgedrückt.
Gruß Hope0815