Sparvertrag - Auflösung - Rückkauf

  • Hallo zusammen,


    hatte gestern Abend endlich mal wieder Zeit mir den Vertrag genau anzuschauen:


    Beim Antrag gab es genau 4 Felder zum unterschreiben:


    Vertreter: ist unterschrieben von Ihm
    Antragssteller: ist von mir unterschrieben
    Volljähriger Versicherungsnehmer: von keinem unterschrieben
    gesetzlicher Verteter bei Minderjährigen: von keinem unterschrieben


    Somit liegt ja keine Einverständnis vor.


    Habe gerade nochmals mit dem Volkswohlbund telefoniert und dort meine die Dame auf meinen Hinweis, dass ich 17 war, dass Verträge die man Minderjährige abschließt erstmal schwebend unwirksam sind, aber mit Eintritt in die Volljährigkeit - auch mein ausdrückliches Einverständnis - voll wirksam werden. Das dies Quatsch sei, ignoriert sie total.


    Mein FAX soll nun bis nächste Woche bearbeitet werden.


    Das wird noch eine laaaaange Geschichte, obwohl ich ja eigentlich im Recht bin, oder?


    Eine Frage zu den Zinsen:


    Was würde ich nun zum 01.08.2011 ausgezahlt bekommen, wenn seit dem 01.10.2007 jeden Monat 40,00 EUR eingezahlt worden sind? Die müssten mir bei einer kompletten Rückabwicklung doch Zinsen zahlen? Wenn ja, wie viel?


    Gruß,
    schore3000

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    unwirksam sind, aber mit Eintritt in die Volljährigkeit - auch mein ausdrückliches Einverständnis - voll wirksam werden. Das dies Quatsch sei, ignoriert sie total.


    Du meinst soch sicher auf mein ausdrückliches Einverständnis oder? (EDIT: Oder sollte es "auch ohne mein ausdrückliches Einverständnis" heißen? - Das wäre in der Tat völliger Humbug!)


    Das ist ja soweit erstmal nicht falsch, wer als Minderjähriger einen Versicherungsvertrag abschließt kann diesen nach erreichen der Volljährigkeit selbst nachträglich genehmigen oder halt auch "voll wirksam" werden lassen.


    Allerdings eben nur wenn tatsächlich eine entsprechende Willenserklärung/Genehmigung hierfür ausdrücklich abgegeben worden ist. Die Tatsache das man auch nach dem 18ten Geburtstag einfach nur die Raten weiter zahlt ist dabei nicht zwingend als konkludente Genehmigung zu sehen.


    Solltest Du also nicht nachträglich hier noch irgendwas unterschrieben haben oder sonstwie Deine Genehmigung erteilt haben, dann stehen die Chancen gut das Du aus der Nummer wieder rauskommst.
    Hier ist aber immer der jeweilige Einzelfall zu betrachten, was hat wer wann wie getan.


    Insofern würde ich mir an Deiner Stelle erstmal weniger Sorgen um irgendwelche Zinsen machen, wenn Du damit auch noch ums Eck kommst kann es Dir viel eher passieren, dass die Gegenseite es hier auf ein entsprechendes Verfahren rauslaufen lässt und wenn es ganz doof läuft stellt das Gericht fest, dass durch irgendeine Handlung von Dir der Vertrag dann doch als nachträglich genehmigt anzusehen ist.


    Wenn Du also aus der Nummer ohne Verfahren rauskommst und wenigstens 100% Deiner Beiträge zurückbekommst wäre ich an Deiner Stelle schon zufrieden und würde da nichts weiter risksieren wollen.


  • Es soll natürlich heißen:


    ...erstmal schwebend unwirksam sind, aber mit Eintritt in die Volljährigkeit - auch ohne mein ausdrückliches Einverständnis - voll wirksam werden.


    Ich habe die Zinsen zwar ins Fax reingeschrieben - also 1880 € + angefallene Zinsen - aber wenn der Volkswohlbund nun erstmal nicht auf diese eingeht und mir "nur" die 1880€ auszahlt werden ich erstmal bei der Abwicklung nichts sagen.


    Sollte ich aber die 1880€ auf meinem Konto haben, werde ich Zinsen einfordern - wie hoch sind diese dann bzw. kann ich fordern?


    Gruß,
    schore3000

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Ich habe die Zinsen zwar ins Fax reingeschrieben - also 1880 € + angefallene Zinsen - aber wenn der Volkswohlbund nun erstmal nicht auf diese eingeht und mir "nur" die 1880€ auszahlt werden ich erstmal bei der Abwicklung nichts sagen.


    Sollte ich aber die 1880€ auf meinem Konto haben, werde ich Zinsen einfordern - wie hoch sind diese dann bzw. kann ich fordern?


    Nun wollen wir mal nicht gierig werden was? ;)


    Grds. müsste die Versicherung die Zinsen herausgeben, welche sie selbst aus den geleisteten Prämien gezogen hat, hierüber ist die Versicherung eigentlich zur Auskunft verpflichtet.


    Wenn die VS jetzt aber schreibt dass sie insbesondere in den ersten Jahren keine Zinsgewinne erwirtschaftet hat weil davon Gebühren etc. bezahlt worden sind o.ä. oder sich dazu gar nicht äußert müsstest Du selbst den Gerichtsweg beschreiten um dort was zu holen.


    Da die VS mit Sicherheit (sofern sie denn die Beiträge wieder rausrückt) nur aus Kulanz bzw. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen wird hätte das u.U. zur Folge, dass wenn Du die wg. der Zinsen angehst das gesamte Thema vor Gericht aufgerollt wird (selbst wenn das Geld schon auf Deinem Konto ist), also auch hier im schlimmsten Fall mit Zitronen gehandelt.


    Und jetzt mal ernsthaft: Bei den lächerlich niedrigen Zinsätzen seit 2008 und den relativ geringen Einzahlungsbeiträgen, was erhoffst Du Dir da? 0,5% auf 480 € Beiträge im Jahr macht 2,40 €...
    Also selbst wenn man mit viel gerechne dann auf 30 oder von mir aus auch 50 € an Zinsen für die letzten Jahre kommen würde, dass lohnt doch dann wirklich den ganzen Aufriss nicht.


  • Hallo,


    ich werde wegen den geringen Zinsen nicht einen Anwalt oder ähnliches aufsuchen, aber einen kleinen bösen Brief werden die dann schon bekommen. Wenn sie dann zahlen ist doch gut, wenn nicht, dann auch nicht schlimm. Aber meine Beiträge will ich komplett wieder haben und ich denke da habe ich eine gute Chance.


    Alleine weil die vormundschaftsrechtliche Zustimmung des Familiengerichts fehlt, müssten die ja die Beiträge sowieso zurück zahlen.


    Gruß,
    schore3000

  • Hallo zusammen,


    der Volkswohlbund hat mich angerufen. Sie pochen darauf, dass im Rahmen des Taschengeldparagraphen auch Minderjährige Rechtsgültige Verträge abschließen können. Das dies aber in diesem Fall nichts mit dem Taschengeldparagraphen zu tun hat, checken die nicht.


    Sie sagte auch, dass ich ja VL vom Arbeitsgeber beziehe und somit ja mein Einverständnis gegegeben habe bzw. gebe. Das ist eine Argumentation.


    Auf meinen Einwand hin, dass lt. BaFin auch eine vormundschaftsrechtliche Zustimmung des Familiengerichts vorliegen muss meinte die Dame nur, dass sowas nicht die Aufgabe vom Volkswohlbund wäre?! Sie wolle den Fall nun nochmals weitergeben und ich soll Antwort bekommen.


    Arbeiten da nur Ahnungslose? Ich habe denen Gesetzestexte und Urteile vorgelegt und die ignorieren das einfach!


    Das kann noch was werden...


    Nützt es sich bei der BaFin zu beschweren? Hat da schon jemand Erfahrungen?


    Gruß,
    schore3000

  • seit wann kommen denn die VL-Leistungen? wenn das zum ersten mal nach deinem 18. Geburtstag kam, kann man das IMHO durchaus so auslegen, wie es der volkswohlbund jetzt macht. (nachträgliche zustimmung deinerseits)

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    seit wann kommen denn die VL-Leistungen?


    Im Eingangsposting wird doch erwähnt, dass der Vertrag bereits mit VL abgeschlossen worden ist, insofern gab es hier auch keine Änderung nach Eintritt in die Volljährigkeit welche als konkludente nachträgliche Genehmigung herangezogen werden könnte.


    Davon ab haben die Gerichte ja auch bereits eindeutig geurteilt, dass die bloße Zahlung von Beträgen keine entsprechende Anerkennung oder Genehmigung durch den Versicherungsnehmer sind, hier fehlt es also nach wie vor an einer wirksamen und expliziten Genehmigung.


    Das der Volkswohlbund vom Taschengeldparagraphen gesprochen wird, welcher zweifelsfrei hier nicht einschlägig ist, da er nicht auf Dauerschuldverhältnisse anzuwenden ist spricht für sich. Denke mal weniger das die es nicht verstehen wollen, sondern dass die sich einfach auf dumm stellen in der Hoffnung damit den Kunden doch noch bei der Stange halten zu können.


    Aber da würde ich mich gar nicht auf großartige Diskussionen einlassen. Ein letztes Fax bei der der Sachverhalt noch einmal klar und deutlich beschrieben wird, eine letzte Frist den SV zu prüfen und das Geld zu überweisen (so 14 Tage) und die Androhung das wenn bis dahin nichts passiert ist das ganze zu Lasten der Versicherung an einen Rechtsanwalt abzutreten und gut ist.


    Sollte innerhalb der gesetzen Frist nichts passieren, dann aber auch wirklich den Weg über das Gericht gehen, sonst wird man von dem Geld nichts sehen.


    Und für die Zukunft einfach merken: Finger Weg von AWD, deren "Produkten" und deren Partnern. Im Einkassieren sind die alle ganz groß dabei, aber wehe es läuft mal was nicht so wie gewünscht...

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    seit wann kommen denn die VL-Leistungen? wenn das zum ersten mal nach deinem 18. Geburtstag kam, kann man das IMHO durchaus so auslegen, wie es der volkswohlbund jetzt macht. (nachträgliche zustimmung deinerseits)


    VL Leistungen kamen seit dem 01.10.2007 - habe am 01.08.2007 meine Ausbildung begonnen.


    Ich warte nun auf die schriftliche Antwort vom Volkswohlbund und danach gibt es das letzte Fax mit der Frist.


    Sollte ich meinem Arbeitsgeber sagen, dass ab dem nächsten 1. erstmal nur der Grundbetrag (6,xx € VL vom Arbeitsgeber) bezahlt werden soll, oder die Zahlung komplett einstellen? Weil ich will ja grundsätzlich komplett weg von diesem Verein.

  • Schließ doch einfach einen neuen Vertrag für vL bei einer anderen Gesellschaft ab. Wäre ja schade um das Geld des Arbeitgebers, auch wenns nur 6 Euro im Monat sind. Kannst Du jederzeit machen, damit ruht dann eben Dein bestehender Vertrag und Du suchst Dir aus, in welche Vertragsform und bei welcher Gesellschaft Du einen neuen Vertrag abschließen möchtest. Diesmal halt vorher ein bisschen genauer überlegen und hinhörenund vor allem hingucken ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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