Sparvertrag - Auflösung - Rückkauf

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Aber irgendwie habe ich darauf nicht geachtet, da der Typ zu uns meinte, nach den ersten drei Jahren sei das Geld frei verfügbar - man sollte nie solchen Typen trauen! :mad:


    ich kann den Ärger verstehen einerseits, aber wenn Dir doch sogar auffällt, dass das, was Du schriftlich bestätigt bekommen hast mit dem, was er Dir erzählt hat, nicht übereinstimmt, dann verstehe ich nicht, wieso Du damals nichts unternommen hast. Das ist ein Stück weit dann schon auch nicht klug, auch wenn es natürlich nicht okay ist, dass er Deine unerfahrenheit an der Ecke so ausgenutzt hat.


    Stell den Vertrag ruhend, kündige ihn nicht. Kündigen ist immer ein schlechtes Geschäft für den Kunden.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    ich kann den Ärger verstehen einerseits, aber wenn Dir doch sogar auffällt, dass das, was Du schriftlich bestätigt bekommen hast mit dem, was er Dir erzählt hat, nicht übereinstimmt, dann verstehe ich nicht, wieso Du damals nichts unternommen hast. Das ist ein Stück weit dann schon auch nicht klug, auch wenn es natürlich nicht okay ist, dass er Deine unerfahrenheit an der Ecke so ausgenutzt hat.


    Stell den Vertrag ruhend, kündige ihn nicht. Kündigen ist immer ein schlechtes Geschäft für den Kunden.


    Hey,


    klug war es sicherlich nicht, aber ich war 17 Jahre alt. Da habe ich leider nicht so drauf geachtet - da bin ich heute zum Glück anders ;-)


    Die Sache liegt beim "Qualitätsmanagement" und wird geprüft. Schaun wir mal ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Hilfsprofi
    Gab es denn dazu die Genehmigung der damals Erziehungsberechtigten?


    Ich muss zuhause nochmal in den Vertrag schauen, aber ich glaube meine Mutter hat nicht mit unterschrieben, sondern nur ich.


    Was wäre denn dann?


    Ist man mit 17 nicht berechtigt so einen Vertrag alleine abzuschließen? Benötigt man zwingend die schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten?

  • Na ja, mit 17 ist man eigentlich nur beschränkt geschäftsfähig.


    Salopp gesagt, greift hier der "Taschengeld-Paragraph" aus dem BGB, d.h. alle Geschäfte, die du mit deinem Taschengeld (oder dem, was du verdienst) bestreiten kannst, darfst du alleine tätigen, für alle anderen Geschäfte brauchst die Einwilligung eines deiner Erziehungsberechtigten.


    Allerdings wirst Du nach 4 Jahren - und du selbst bist jetzt mittlerweile volljährig - auf dieser Basis nichts mehr rückgäng machen können.


    Gruß Walter

  • Zitat

    Original geschrieben von walter01
    Na ja, mit 17 ist man eigentlich nur beschränkt geschäftsfähig.


    Salopp gesagt, greift hier der "Taschengeld-Paragraph" aus dem BGB, ...


    Gott sei Dank ist das Quatsch.


    Für Dauerschuldverhältnisse wird die Einwilligung der Erziehungsberechtigten benötigt, ansonsten ist der Vertrag *immer* noch schwebend unwirksam und könnte im Prinzip sogar komplett rückabgewickelt werden, wenn diese Einwilligung nicht vorhanden wäre.


    Wäre aber schön dumm von dem AWD-Mann gewesen, die Eltern *nicht* unterschreiben zu lassen ...

  • Entscheidend ist die Unterschrift bei Vertragsabschluss.
    Und da war der noch 17 Jahre alt.
    Er durfte nicht eigenmächtig handeln, da nicht voll Geschäftsfähig.
    Das ändert sich auch nix nach vier Jahren.
    Anders sieht es aus, wenn ein Erziehungsberechtigter zum damaligen Zeitpunkt mit Unterschrieben hätte.


    Gruß Hope0815 :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Hope0815
    Er durfte nicht eigenmächtig handeln, da nicht voll Geschäftsfähig.
    Das ändert sich auch nix nach vier Jahren.


    Jein, mit Eintritt in die Volljährigkeit kann der Versicherungsnehmer die bis dahin schwebend unwirksamen Vertrag selbst nachträglich genehmigen.


    Hierfür reicht es aber nicht aus lediglich die Prämien stillschweigend weiter zu zahlen (siehe hierzu auch: LG Frankfurt a.M. - 2/8 S 114/98) sonder er müsste in irgendeiner Form schon "aktiv" geworden sein. Hier reicht es aber auch schon wenn dem TE nach dem 18ten irgendwelche Unterlagen oder Anpassungen zugegangen sind und er diese schrifliche rückbestätigt hat.


    Sollte der Vertrag also nur vom TE im Alter von 17 unterschrieben worden sein und es erfolgte auch keine nachträgliche Genehmigung durch den TE selbst dann kann man sich durchaus darauf berufen dass man auch nach 4 Jahren die nachträgliche Genehmigung zu dem Vertrag verweigert mit der Folge das sowohl die gezahlten Beiträge als auch Zinsen zu zahlen sind. Dies ist aber immer eine Einzelfallbetrachtung und kann nicht pauschaliert werden.

  • Gut, daß du's nebenbei zumindest uns gegenüber erwähnt hast. Das zarte Abschlussalter von 17 Jahren würde ich der widerspenstigen Geschäftsführung schön um's Maul schmieren. Die Rechtslage kennen sie ja selbst noch viel besser als du, sodaß damit die Sache möglicherweise im Nu zu deinen Gunsten erledigt sein könnte. Mit 17 darf man ja noch nichtmal einen vergleichsweise kurz laufenden Mobilfunkvertrag abschliessen.

    Je suis Charlie

  • ChickenHawk,
    in aller Ehre....


    Noch einmal und nur für Dich:
    Es ist kein gültiger Vertrag geschlossen worden, da der Unterschreiber zum Zeitpunkt 17 Jahre alt war.



    Teilweise ist es hier sehr sehr müßig..


    Gruß Hope0815 :)

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