Sparvertrag - Auflösung - Rückkauf

  • Hallo zusammen,


    etwas komischer Titel, aber ich versuchs mal so zu erklären:


    Im Jahr 2007 habe ich meine Ausbildung angefangen. Zum gleichen Zeitpunkt haben wir uns so einen AWD-Futzi ins Haus kommen lassen, damit man sich mal in Richtung Altersvorsorge beraten lässt.


    Der hat mir dann auch was verkauft:


    Fondsgebundene Kapitalversicherung in Kombination mit Vermögenswirksame Leistungen (bekomm ich ja vom AG) mit einer Laufzeit bis zum 01.10.2052.


    Name vom Versicherungsschein: SAFE VL INVEST STEP


    Im Gespräch habe ich Ihn gefragt, wie es mit vorzeitiger Kündigung usw. aussieht. Darauf meinte er, in den ersten drei Jahren würde man nur 50% der eingezahlten Beiträge wieder bekommen. Aber nach diesen drei Jahren kann man jederzeit 100% der eingezahlten Beiträge wiederbekommen.


    Da es ein Bekannter von einer Freundin war haben wir ihm in dem Punkt vertraut - ein fataler Fehler!


    Ich wollte nun diesen Sparvertrag nach 4 Jahren kündigen (also nach den ersten drei Jahren) und nun sagt mir der AWD und der Volkswohlbund ich würde nur 50% der Beiträge bekommen. Und das bleibt auch so bis zum 30.09.2051 so! Erst am 01.10.2052 würde ich 100% der Beiträge + Verzinsung bekommen!


    Ist das so rechtens?! Das kann doch nicht sein, dass die Gauner sich die anderen 50% einstecken?


    Was kann ich nun machen?


    Der Beraten ist typischerweise vom Erdboden verschluckt. AWD sagt, ich solle ein FAX schicken. Habe ich auch gemacht, aber was könnt ihr mir noch raten, wie ich an meine kompletten 1840,- komme und nicht nur mit 920,- da abgespeist werde?!


    Danke schonmal.


    Gruß,
    schore3000

  • Wie immer in solchen Dingen: Was steht denn konkret dazu in deinen Vertragsbedingungen?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Dort steht wirklich diese 50% Regelung bis zum Jahre 2052! Und das kann doch nicht wirklich wahr sein?


    Also das haben wir erst nach Abschluss zugeschickt bekommen, mit dem Versicherungsschein.


    Das ist eine Aufstellung in dieser steht halt zu jedem Jahr, was ich bei Rückkauf und bei Todesfall bekommen würde.


    Aber irgendwie habe ich darauf nicht geachtet, da der Typ zu uns meinte, nach den ersten drei Jahren sei das Geld frei verfügbar - man sollte nie solchen Typen trauen! :mad:


    Zitat:


    Garantieleistungen
    in EUR
    bei Rückkauf:


    entsprechend dem 5. Vermögensbildungsgesetz: ab Vertragsbeginn die Hälfte der gezahlten Beiträge


    Darf so ein Passus da drin stehen? Oder kann ich das anfechten? Es wurde mir im Gespräch ja sowieso anders verkauft!

  • theoretisch kannst du das womöglich sogar anfechten.
    praktisch kannste das aber vergessen. da müssteste erstmal den berater ausfindig machen und dann stehts aussage gegen aussage...
    nachdem der versicherungsschein mit den rückkaufwerten kam, hättest du widerspruch einlegen können.


    in zukunft alles anschauen und auf niemanden verlassen... und diesen speziellen vertrag einfach ruhen lassen und keine einzahlungen mehr vornehmen. im jahr 2052 kannste dann nen urlaub machen :cool:

  • Ich denke nicht das es da was anzufechten gibt. Immerhin besteht das latente Risiko für den AWD, dass der Fond nicht genug erwirtschaftet um überhaupt die Versicherung bedienen zu können, ggf. anteilig.
    1000 Euronen sind jetzt auch nicht der Verlust, muss man in dem Bereich auch mal sagen.


    Ansonsten:
    vertraue niemals darauf das irgendwer irgendwas investiert und irgendwas aus dieser Anlage ausreicht, entscheidende Dinge zu versichern. Schließe die Versicherung direkt ab, zahl direkt die Beiträge und gut ist es.
    Krass ist es wenn man kein Geld hat und hofft, die Zinsen aus dem Tagesgeldkonto reichen aus, die nächste Prämie zahlen zu können. Noch krasser ist es, jemand anders entscheiden zu lassen wo das Tagesgeld zu welchen Konditionen angelegt wird und zu hoffen, dass die Erträge reichen, um die Versicherung zahlen zu können. Unglaublich krass ist es, wenn aus Tagesgeld Fonds werden, bei denen nicht nur die Frage nach den Zinsen sondern der Totalverlust im Raum steht. Geht gar nicht, der einzige der davon profitiert ist der Versicherungstyp. Der kassierte zweimal, einmal für die Versicherung, einmal für den Fond.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Zitat

    Original geschrieben von flatie
    Was Dir gesagt wurde ist egal.
    Nur schriftliches zählt.


    Sorry, aber das ist doch eine pauschale Stammtisch-Parole :rolleyes:


    Demnach dürfte es ja nirgendwo ne Nebenabrede geben und wenn man nachweisen kann, dass der Typ falsch beraten hat und die besagten Unterlagen erst später gekommen sind, dann bestehen da durch aus Chancen...


    ... ansonsten hätte es ja kaum die Urteile gegeben, wonach die falsch beratenen Kunden im Zuge der Lehman-Borthers-Pleite von ihren eigenen Banken eine Entschädigung erhalten haben. Folgen der Lehman-Pleite


    Allerdings hat stanglwirt Recht:
    Ohne nen Zeugen dürfte es recht schwierig werden und vermutlich bleibt der Gang zum Rechtsanwalt nicht erspart :mad:
    Aber da Du ja schreibst "wir haben uns den ins Haus kommen lassen" gibt es vielleicht jemanden, der dem Beratungsgespräch beigewohnt hat?

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Richtig.
    Ohne Zeugen bringt das nichts. Und selbst wenn wird es wahrscheinlich schwierig.
    War einige Jahre in dieser Branche unterwegs und kenne das Thema.


    Dafür gibt es Gesprächs- / Beratungsprotokolle und zudem natürlich noch die Police mit allem was der Kunde / Versicherungsnehmer erhält.


    Im Prinzip muss man nach erhalt dieser sich alles durchlesen und sich speziell, die für einem wichtigen Punkte durchlesen.
    Und wenn etwas nicht passt widerrufen.

    Gruß
    Flatie

  • Moin,


    Zeugen sind vorhanden. Hab mal ein nettes FAX aufgesetzt und fechte jetzt erstmal alles an.


    Mal sehen ob es was bringt.


    Danke erstmal für eure Beiträge. Wenn sich irgendwas neues ergibt, dann melde ich mich mal.


    Gruß,
    schore3000

  • Naja, Problem ist doch aber trotzdem sicherlich, dass du es schriftlich hattest. Dagegen hättest du dich ja wehren müssen. Ich glaub nicht, dass du da so leicht rauskommst.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

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