ZitatOriginal geschrieben von kumasi
Ferner hat Maxxim mir 9,95€ wegen der Simkarte abgebucht, habe die ja wiederrufen, kann ich den Lastschriftauftrag wiederrufen/stornieren?
Mach doch, damit der Durcheinander komplett ist.
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ZitatOriginal geschrieben von kumasi
Ferner hat Maxxim mir 9,95€ wegen der Simkarte abgebucht, habe die ja wiederrufen, kann ich den Lastschriftauftrag wiederrufen/stornieren?
Mach doch, damit der Durcheinander komplett ist.
Beachte bitte, dass jeder unüberlegte Schritt auch für Dich noch weitere Kosten auslösen kann.
An einer Kontaktaufnahme zu Maxxim führt m.E. kein (vernünftiger) Weg vorbei.
Frankie
Wenn es kein Problem ist, ein paar Tage ohne die Nummer dazustehen (wegen der fehlenden SIM), dann beantrage einfach die Portierung der "dann" Maxxim-Nummer. Wenn das durch ist, erneute Portierung bei o2 beantragen und als abgehenden Anbieter dann halt Maxxim angeben. Wo ist das Problem? Sind halt die doppelten Kosten, aber so ist es halt.
Wenn man eine Portierung stoppen will, dann kann man das rechtzeitig beim ABGEHENDEN Anbieter versuchen. Dann wandert die Nummer gar nicht erst weg und der neue schaut in die Röhre. Habe selber mal eine Portierung weg von o2 gestoppt, um die Nummer wenig später woanders hin zu bekommen. Da kann schon klappen, wenn der alte Anbieter die Freigabe der Nummer aufhebt. Wenn Talkline sich hier aber sperrt, dann bleibt nur abwarten und doppelt portieren.
Bei maxxim hat man eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
Hallo kumasi,
bin aus Zufall auf Dich gestoßen. Ich kenne jemanden, der genau das gleiche Problem und die gleiche E-Mail von maxxim=MS Mobile Services=bigsim=FlexiShop=Drillisch bekommen hat.
Kopf hoch, nachdem, was Du schreibst, bist Du im Recht! Ich habe ein wenig Research gemacht. Ich kann Dir eine gute und eine schlechte Nachricht geben:
Erst mal die gute:
was die Kollegen hier im Forum so schreiben ist in den meisten Fällen (sorry ) einfach nicht richtig. Das §312-Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen und es kann weder durch angebliche Portierungstätigkeiten noch sonstigen Handy-Aktivwerden-Blödsinn eingeschränkt werden.
Warum?
Die Kurzversion der Verbraucherzentrale Hamburg, guckst Du hier:
http://facto24.de/2011/04/23/w…-bei-vertrag-im-internet/
Die ausführlichere Version:
An der von maxxim/FlexiShop bemühten Stelle (§312 d (3) BGB) steht:
"Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat."
Also nix mit Dienstleistung begonnen oder zugestimmt oder sowas (hat sich im August 2009 geändert)! Von vollständiger Erfüllung kann bei Dir keine Rede sein.
Auch bei den erwähnten Kommentaren zum Gesetz scheint maxxim es nicht so genau mit der Wahrheit nehmen zu wollen, vielmehr behaupten sie das genaue Gegenteil der Wahrheit: bei teilbaren (und einzeln abrechenbaren Leistungen, Mobilfunktelefonleistungen gehören unproblematisch dazu) besteht EBEN KEIN Schutzbedürfnis des Unternehmers, das dem Widerrufsrecht entgegenstehen könnte. (Ein Zitat?? Hier sind zwei: MüKo-Wendehorst, § 312 d BGB Rn. 56 & Staudinger/Thüsing, §312 d BGB Rn. 36).
Die Argumentation in dieser E-Mail geht an der tatsächlichen Lage völlig vorbei, ist absolut komplett für die Tonne. Die Lage ist absolut klar und unproblematisch (einige Leute würden dieses Vorgehen unter Umständen sogar als recht dreist bezeichnen).
Interessant dazu ist auch ein Urteil des Landgerichts Kiel vom 25.3.2009 (Aktenzeichen 5 O 206/08, also sogar noch vor der Gesetzesänderung im August, guckst Du hier: http://medien-internet-und-rec…pdf/VT_MIR_2009_206.pdf,, Zusammenfassung:
http://www.verbraucherrechtlic…-v-25032009-az-5-o-20608/ )
Danach ist folgende Regelung im Rahmen von Mobilfunkverträgen unzulässig:
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn k. mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerspruchsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Kunde selbst diese veranlasst hat, z. B. unter Nutzung der k. SIM-Karte die Mobilfunkdienstleistungen der k. in Anspruch nimmt oder einen Antrag auf Rufnummernmitnahme stellt…;
Kommt Dir der Text irgendwie bekannt vor?? Wenn Du Dir auch noch die Mühe machst und die Urteilsbegründung durchliest, liest Du auch, dass das Abbrechen einer Portierung bis einige Tage vor Portierungstermin technisch überhaupt kein Problem ist.
Tja, und da kommen wir nun zur schlechten Nachricht:
maxxim kann, muss sogar, aber tuts einfach nicht....
Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich nicht immer dasselbe. Die Portierung muss von maxxim abgebrochen werden, Dein bisheriger Anbieter kann nichts machen, sobald er einmal die Portierung bestätigt hat (er haftet danach sogar für die Verfügbarkeit der Nummer am Portierungstag).
Wenn Du also nicht unbedingt gleich zum Anwalt willst, hilft unter Umständen Deine örtliche Verbraucherzentrale (siehe erster Link oben bzw. Google). Da die Nichteinhaltung von geltendem Recht hier auch wettbewerbsrelevant ist, könnte auch eine Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale eine Überlegung wert sein. Je mehr das machen umso mehr wird passieren (Details unter http://www.wettbewerbszentrale…beschwerdestelle/hinweise).
Also, lass Dir nichts erzählen, ein wenig kämpfen musst Du aber.
Panoptiker
Ja, maxxim muss die Portierung rueckgaengig machen. Ich wundere mich auch ueber so viele falsche Antworten hier im Forum. Wenn man maxxim eins auswischen will, kann man doch einfach den Vertrag bei talkline z.B. im o2o mit Homeoption verlaengern. Was meinst du wie schnell und unkomplziert das gehen wird.
Nach dem genannten Urteil ist maxxim im Recht, da sich die Nummer offenbar, wie im ersten Post zu lesen ist, schon bei maxxim ist. maxxim ist tätig geworden und daher erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig.
So sehe ich das auch. Die Portierung ist augenscheinlich abgeschlossen und zumindest insoweit steht dem TE kein Widerrufrecht mehr zu.
Dass er den Mobilfunkvertrag möglicherweise noch widerrufen kann, steht dem nicht entgegen, führte aber zu dem Ergebnis, dass die Rufnummer bei maxxim ist und der TE sie nicht nutzen kann.
Herzlichen Glückwunsch!
Frankie
panoptiker:
Du kommst zum Ergebnis, dass maxxim die Portierung "abbrechen" muss. Einen Vorgang nach dessen Beendigung abzubrechen, ist schon begrifflich nicht möglich. Manchem Juristen kann man zwar vorwerfen, ein wenig lebensfremd zu denken - ein Mindestmaß an logischem Denkvermögen darfst Du aber voraussetzen.
qwqw:
Selbstverständlich kann der TE den Vertrag bei Talkline verlängern ... aber eben nicht mit der alten Rufnummer, auf die Talkline gar keinen Zugriff mehr hat. Die ist nicht mehr im Pool von Talkline. Eingehende Rufe würden m.W. zudem Richtung maxxim (bzw. des zugehörigen NB) geroutet. Auch darauf hätte Talkline dann keinen Einfluss mehr.
Wie kann die Portierung abgeschlossen sein, wenn noch gar nicht portiert wurde? Bei Alice hieß es, das sei gar kein Problem, wenn ich weiter Kunde bleiben wollte, würde das als Wideruf der Portierung gewertet und der neue Anbieter bekäme einfach die Nummer nicht. Auch als ich vor vier Jahren bei mobilcom widerrief, war es nach Hinweis auf das BGH-Urteil, dass bei einem Widerruf die Sachlage so herzustellen sei als wenn kein Vertrag geschlossen worden wäre , gar kein Problem. Im Nu war die Nummer des stornierten Vertrages zu Xtra portiert worden. Zugegebenermaßen , portiert Xtra nach Beauftragung alles zu sich was nicht niet- und nagelfest ist. Eine Portierung aus einem widerrufenen tmobil-Vertrag wäre laut tmobile-Vertragshotline jedoch nie möglich gewesen. Dass bei 1und1 das Widerrufsrecht schon mit der Dienstleistung der Datenannahme des Antragstellers erlischt, aber eigentlich der Widerruf sogar nach Telefonie und Sms-Nutzung erfolgen kann, möchte ich hier gar nicht erst ausführen.
Mein Portierung soll Anfang April stattfinden und ich wollte stornieren. Der Provider verwies mich an Sparhandy, Sparhandy sage das, was auch im ersten Post steht:
Zitat
Selbst wenn ich den Vertrag nun wiederrufe, wandert meine Nummer am Termin (Mail vom neuen Provider mit Datumangabe kam auch schon) zum neuen Provider
Das ist also alles zu üblich? Wollte ich den Vertrag stornieren, müsste ich die Nummer mit nochmal 25€ von dem neuen Provider wieder wegportieren, wieder für ~25€.
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