ZitatOriginal geschrieben von herold
Bei der heutigen Praxis, dem Kunden für die Vetragsdauer ein Gerät zu überlassen, frage ich mich allerdings ob das so korrekt ist, die Verantwortung für ein defektes Gerät dem Kunden aufzuerlegen? Schließlich ist das Gerät ja nicht durch ein Verschulden/Fehlverhalten des Kunden zu Schaden gekommen sondern durch einen Blitz-/Überspannungsschaden, der sehr oft über die Telefonleitung auf das Gerät einwirkt. Sollen "die" doch "ihre Leitung" so absichern, dass sowas nicht passieren kann, könnte man ja auch sagen.
Ähm das ist mal eine "interessante" Auslegung...
Grds. gilt bei Leihe: Wenn mir jemand etwas leiht und ich mache es in dieser Zeit kaputt, dann bin ich auch für den Schaden verantwortlich.
Da (wie ja auch hier geschrieben) in den BDA derartiger Geräte eindeutig drinsteht, dass diese bei Gewitter vom Netz zu trennen sind um Überspannungsschäden zu vermeiden liegt es also allein im Verantwortungsbereich des Leihers dafür zu sorgen das hier kein Schaden entsteht. Wer sich nicht an dieses Vorgehen hält kann dann mit Sicherheit nicht den schwarzen Peter dem Verleiher zuschustern und sagen: "Du hättest das Gerät bzw. die Leitung aber blitzsicher machen müssen..."