Leih-Router & Blitzschaden

  • Hallo,
    ich brauche mal eure Einschätzung zu folgendem:


    Unser regionaler Internetanbieter hat uns eine FritzBox 7390 für die Nutzung des VDSL-Anschlusses zur Verfügung gestellt - laut Aussage des Mitarbeiters im Shop ein Leihgerät. Darüber gab es auch nie eine Rechnung oder so - man sollte es einfach im Shop abholen gehen. Jetzt ist das gute Teil leider durch einen Blitzschaden kaputt gegangen, bzw. besser gesagt das DSL-Modem. Der Rest (und der Rest ist bei einer 7390 noch sehr viel Wert) funktionierte noch einwandfrei. Na gut, half nix, wir haben direkt am gleichen Tag eine neue Box im Shop geholt und die alte zurück gegeben.


    Heute kam nun eine Rechnung über 199€, die wir bei unserer Versicherung einreichen sollen - denn der Blitzschaden wäre ja unsere Schuld und somit müssten wir den vollen Preis für die FritzBox zahlen. Erste Frage: ist das Vorgehen des Anbieters so richtig? Und zweite Frage: kann ich wenigstens die "defekte" Box zurückfordern? Die ist ja noch mehr oder weniger voll funktionstüchtig und ich würde sie doch gerne behalten...

  • Wenn Du dir etwas leihst und es geht während dieser Zeit kaputt liegt die Verantwortung dafür natürlich erstmal bei Dir. Insofern ist es logisch das der Anbieter Dir den Schaden in Rechnung stellt.


    Wenn Du den Schaden allerdings entsprechend beglichen hast kannst Du durchaus auch die Herausgabe des "corpus delicti" forden, schließlich hast Du ja auch für den Schaden und damit die Box gezahlt. Hier liegen Theorie und Praxis allerdings weit auseinander: Wenn Du Glück hast hat der Anbieter die Box noch irgendwo rumliegen und gibt sie raus, wenn Du Pech hast und nicht sofort nach der defekten Box gefragt hast liegt die jetzt schon in einem Sammelcontainer für Elektroschrott (der Anbieter wird hier anders als Du keinen Restwert mehr gesehen haben den es zu erhalten lohnt).
    Hier wird der Anbieter dann nur mit den Schultern zucken und darauf verweisen dass er Dir das defekte Gerät nicht mehr geben kann weil bereits entsorgt.

  • Ich würde sagen, die Versicherung brauche das Gerät, um den Schaden zu prüfen... Vielelicht nützt es ja was.

  • Als Laie und Spaßbremse folgende Frage:


    Hätte formal nicht die Versicherung Anspruch auf das Gerät, sofern der Schaden reguliert wird?


    MfG
    Qwerlk

  • Hat der Anbieter einen Anspruch gegen den Kunden, wenn er den Grund des Defektes nicht beweisen kann? Es könnte sich theoretisch auch um einen Defekt im Rahmen der Herstellergarantie handeln.
    Im Jahr 2007 hat AVM meine (ebenfalls durch Blitzeinschlag) zerstörte Fritzbox kostenfrei ausgetauscht. Ich musste nicht einmal den Rückversand bezahlen, da eine Paketmarke beilag.

  • Ich würde erstmal wieder in den Laden gehen und sagen, daß du für die Versicherung das Gerät brauchst. Wenn die Versicherung dafür zahlen soll, gehört es nämlich dann denen - und wenn die es nicht haben wollen (wovon man ausgehen kann) dir.

  • Zitat

    Original geschrieben von frankey
    und wenn die es nicht haben wollen (wovon man ausgehen kann) dir.


    Die Versicherungen will es IMMER haben wenn man einen blitzschaden meldet.

  • Danke euch. Habe den Anbieter jetzt mal angeschrieben und gefragt, ob das alte Gerät noch vorhanden ist und wieder abgeholt werden kann. Ansonsten ist das mit dem "die Versicherung braucht es" eine gute Idee, dann wird sich schon noch eine Fritzbox finden bei denen...


    An dem Tag hats übrigens allein in unserem Dorf laut Anbieter rund 50 Stück davon zerhauen, alle mit dem gleichen Fehler. Jetzt schreiben die nochmal extra dick, dass man bei Gewitter die Geräte vom Strom trennen soll. Ja ne, ist klar. Im Sommer kann jede zweite Nacht Gewitter sein, da trenne ich nicht x-tausend Geräte vom Netz und zweitens hilft das rein gar nix, wenn der Blitz (wie fast immer) über die Telefonleitung kommt. Mein Laptop hats übrigens auch getötet in der Nacht - der Blitz ist durch die FritzBox in den LAN-Port des ausgeschalteten Laptops!


    Zitat

    Original geschrieben von IPhony
    Die Versicherungen will es IMMER haben wenn man einen blitzschaden meldet.


    Nö. Den oben genannte Laptop (390€ Schaden, wurde schon beglichen) wollten sie auch nicht sehen/haben. Wurde einfach so bezahlt von HDI/Gerling.

  • Zitat

    Original geschrieben von IPhony
    Die Versicherungen will es IMMER haben wenn man einen blitzschaden meldet.

    Hängt scheinbar von der Versicherung ab. Auf jeden Fall wird das Gerät zum Melden des Schadens gebraucht.

  • Zitat

    Original geschrieben von frankey
    Hängt scheinbar von der Versicherung ab. Auf jeden Fall wird das Gerät zum Melden des Schadens gebraucht.


    Ja weil die Versicherung prüft ob tatsächlich ein blitzschaden vorliegt, daher wird das gerät immer benötigt um den nachweis zu erbringen.

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