Handyrückgabe noch möglich? Wichtige Eigenschaft fehlt!

  • Zitat

    Original von DaFunk:


    Nach neuem Recht muß sich der Händler auch an Werbeversprechen festhalten lassen. Sogar dann, wenn diese "nur" vom Hersteller gemacht werden und der Händler sich diese zu eigen macht.


    Wenn das so voll und ganz zutrifft, könnte ich wohl jedes Handy zurückgeben, da die Herstellerangaben zur Akku-Standby-Zeit nicht eingehalten werden.


    Und wenn ja, wie lange darf ich das Handy nutzen, bis ich es dann tauschen darf?:D


    Unabhängig davon: Einfach mal mit dem Händler sprechen und schauen, was möglich ist.


    Grüße


    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von stefannbg
    Wenn das so voll und ganz zutrifft, könnte ich wohl jedes Handy zurückgeben, da die Herstellerangaben zur Akku-Standby-Zeit nicht eingehalten werden.


    Und wenn ja, wie lange darf ich das Handy nutzen, bis ich es dann tauschen darf?:D


    Bis du den Mangel bemerkst;)
    Aber nicht dass das ein Hobby wird...


    In der Tat habe ich vor nicht allzu langer Zeit den Kaufpreis eines Gerätes gemindert, weil der Hersteller die Akkulaufzeit falsch angegeben hat und der Händler diese Angaben an mich weitergab. Eine gewisse Abweichung kann ja sein, aber wenn das doppelte von der tatsächlichen Laufzeit angegeben wird:rolleyes:
    Ich hätte es auch zurückgeben können, aber wollte es behalten.

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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Bis du den Mangel bemerkst;)
    Aber nicht dass das ein Hobby wird...


    In der Tat habe ich vor nicht allzu langer Zeit den Kaufpreis eines Gerätes gemindert, weil der Hersteller die Akkulaufzeit falsch angegeben hat und der Händler diese Angaben an mich weitergab. Eine gewisse Abweichung kann ja sein, aber wenn das doppelte von der tatsächlichen Laufzeit angegeben wird:rolleyes:
    Ich hätte es auch zurückgeben können, aber wollte es behalten.

    welches Gerät?

  • Zitat

    Original geschrieben von DukeNukem
      Carsten:
    Ich habe einen wichtigen Grund für die Rückgabe des Telefons (versprochene Produkteigenschaft fehlt). Von einer Rückgabe ohne Grund kann daher m.E. keine Rede sein!


    Es ist mir klar, dass es für das 14-tägige Rückgaberecht nach dem ehemaligen Fernabsatzrecht leider zu spät ist. Ich hatte nur leider keine Chance das Handy innerhalb der zweiwöchigen Frist ausgiebig zu testen, sonst hätte ich mit Sicherheit das T720 schon eher zurückgesendet.


    Da wir hier ja nicht ueber Betraege reden, fuer die man vor Gericht zieht (mein Gott - wenn er stur ist verkaufst Du das 720 halt, z.B. eBay, und kaufst ein anderes...) - warum fragst Du nicht erstmal nett den Haendler, und teilst uns bei Weigerung mit, was er gesagt hat?


    Frank.

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