Handyrückgabe noch möglich? Wichtige Eigenschaft fehlt!

  • Hallo,


    ich habe mir vor zwei Wochen ein Motorola T720 bestellt. Das Telefon wurde am 20. März 2003 geliefert.


    Bisher hatte ich kaum Zeit mich mit dem Telefon zu beschäftigen, weil ich momentan auswärts wohne und nur am Wochenende nach Hause fahre. In der vergangenen Woche habe ich zwei wichtige Prüfungsarbeiten geschrieben, so dass ich mich erst gestern mit meinem neuen Telfon intensiv beschäftigt habe.


    Laut Produktbeschreibung des Händlers bietet das T720 eine Infrarotschnittstelle, die ich, grade weil ich nicht zu Hause wohne fürs mobile Abfragen meiner E-Mails mit meinem PocketPC dringend brauche!


    Der Händler hat unter seiner Produktbeschreibung geschrieben „alle Angaben ohne Gewähr!“. Ist so etwas überhaupt zulässig? Woher sollte ich wissen, dass es keine Infrarotschnittstelle bietet?


    Nun möchte ich das T720 zurückgeben und bei demselben Händler ein Nokia 8910 bestellen, dass nach Aussage von Nokia definitiv eine Infrarotschnittstelle bietet.


    Ist der Händler unter den oben geschilderten Umständen rechtlich verpflichtet, das T720 zurückzunehmen und mir den vollen Kaufpreis (inkl. Portokosten i.H.v. 15 EUR) zu erstatten?

  • Nach Fernabsatzgesetz (ich weiss, wurde inzwischen ins BGB eingegliedert) hast Du 14 Tage Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen.
    Ob Du aus persönlichen Gründen dieses Recht in diesen 14 Tagen nicht wahrnehmen kannst, ist nicht das Problem des Händlers, also hast Du leider Pech gehabt.
    Anders sieht es aus, wenn Du nicht aus dieses Rückgaberecht hingewiesen wurdest. Dann verlängert sich die Frist auf 6 Monate.


    Die Versandkosten werden nicht erstattet, allerdings kannst Du ab einem Warenwert von 40 Euro unfrei zurücksenden.

  • Carsten:
    Ich habe einen wichtigen Grund für die Rückgabe des Telefons (versprochene Produkteigenschaft fehlt). Von einer Rückgabe ohne Grund kann daher m.E. keine Rede sein!


    Es ist mir klar, dass es für das 14-tägige Rückgaberecht nach dem ehemaligen Fernabsatzrecht leider zu spät ist. Ich hatte nur leider keine Chance das Handy innerhalb der zweiwöchigen Frist ausgiebig zu testen, sonst hätte ich mit Sicherheit das T720 schon eher zurückgesendet.

  • Mein Posting zielte vielmehr darauf hinaus, ob Du auf das Rückgaberecht gemäß §355 BGB hingewiesen wurdest. Falls nicht, ist es sowieso irrelevant, ob dem Telefon eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, denn dann kannst Du es problemlos zurücksenden.

  • Zitat

    Original geschrieben von DukeNukem
    (versprochene Produkteigenschaft fehlt)


    Inwiefern denn "versprochen"?
    Hat er Dir das extra nochmal bestätigt?


    Wenn ich ein Handy kaufe, dann informiere ich mich vorher und kaufe nicht auf Verdacht, dass es vielleicht Infrarot hat.
    Vielleicht kannst Du Dich ja gütlich mit ihm einigen, indem Du dem Händler Dein Problem erklärst und er vielleicht das T720 zurücknimmt bzw. Du nur noch die Differenz für das 8910 zahlst, das wirklich eine Irda Schnittstelle hat. ;)



    Gruß,
    Chris

  • Ja, ich wurde über das Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz belehrt.


    Gibt es trotzdem eine Chance das T720 zurückgeben, Aufpreis fürs 8910 zu bezahlen und dafür ein Nokia 8910 zu bekommen?

  • Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Inwiefern denn "versprochen"?
    Hat er Dir das extra nochmal bestätigt?


    Wenn ich ein Handy kaufe, dann informiere ich mich vorher und kaufe nicht auf Verdacht, dass es vielleicht Infrarot hat.
    Vielleicht kannst Du Dich ja gütlich mit ihm einigen, indem Du dem Händler Dein Problem erklärst und er vielleicht das T720 zurücknimmt bzw. Du nur noch die Differenz für das 8910 zahlst, das wirklich eine Irda Schnittstelle hat. ;)


    Auf "Verdacht" habe ich das T720 nicht gekauft. In der Produktbeschreibung steht <IR: Ja>! Daher kann ich wohl davon ausgehen, dass das Telefon tatsächlich die vom Händler erwähnte Funktion bietet.

  • Ich würde auf jeden Fall einen Screenshot oder einen Print von der Seite machen, wo die IR zugesichert wird. Nur, um Deine Position (wenn auch nur wenig) zu stärken. Schaden kann es auf jeden Fall nicht.


    Als nächstes würde ich den Verkäufer auf seinen Fehler in der Gerätebeschreibung hinweisen und in einem sachlichen und ruhigen Ton mit ihm sprechen mit der Bitte um einen Austausch - mit Kostenausgleich.


    Voraussetzung ist natürlich ein Originalverpacktes T720, Gerät und Verpackung in 1a-Zustand.


    Mit etwas Glück akzeptiert er Deine Bitte.


    Ich denke, wenn Käufer und Verkäufer in einem freundlichen Ton miteinander umgehen, dann gibt es viel mehr Spielraum als der Gesetzgeber vorsieht.


    Viel Glück!



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Ich schließe mich Butterfly an.


    Könnte natürlich sein, dass der Händler ein paar Teuros dir weniger anrechnen wird, da du ja das Gerät bestimmt schon ausgepackt und getestet hast.


    CU

  • Kurz und knapp:


    Nach neuem Recht muß sich der Händler auch an Werbeversprechen festhalten lassen. Sogar dann, wenn diese "nur" vom Hersteller gemacht werden und der Händler sich diese zu eigen macht.


    Deswegen denke ich, dass du gute Chancen hast, ein anderes Gerät zu bekommen.


    Gruß
    DaFunk

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