Hallo,
ich habe mir vor zwei Wochen ein Motorola T720 bestellt. Das Telefon wurde am 20. März 2003 geliefert.
Bisher hatte ich kaum Zeit mich mit dem Telefon zu beschäftigen, weil ich momentan auswärts wohne und nur am Wochenende nach Hause fahre. In der vergangenen Woche habe ich zwei wichtige Prüfungsarbeiten geschrieben, so dass ich mich erst gestern mit meinem neuen Telfon intensiv beschäftigt habe.
Laut Produktbeschreibung des Händlers bietet das T720 eine Infrarotschnittstelle, die ich, grade weil ich nicht zu Hause wohne fürs mobile Abfragen meiner E-Mails mit meinem PocketPC dringend brauche!
Der Händler hat unter seiner Produktbeschreibung geschrieben „alle Angaben ohne Gewähr!“. Ist so etwas überhaupt zulässig? Woher sollte ich wissen, dass es keine Infrarotschnittstelle bietet?
Nun möchte ich das T720 zurückgeben und bei demselben Händler ein Nokia 8910 bestellen, dass nach Aussage von Nokia definitiv eine Infrarotschnittstelle bietet.
Ist der Händler unter den oben geschilderten Umständen rechtlich verpflichtet, das T720 zurückzunehmen und mir den vollen Kaufpreis (inkl. Portokosten i.H.v. 15 EUR) zu erstatten?