Sonderkündigung wegen Todesfall

  • Zitat

    Jeder NB beendet den Vertrag sofort,ob aus Kulanz oder nicht spielt doch garkeine Rolle.


    Das habe ich mir schon nach dem 4. oder 5. Post gedacht und ...


    Zitat

    Eine (Endab-)Rechnung habe ich nicht erhalten, eine Kündigungsbestätigung schon, abgebucht wurde Ende Juli immer noch.


    Sofern sich die Kündigungsbestätigung auf das vom TE genannte Kündigungsdatum bezieht (wovon ich ausgehe), ist doch alles im Lack und es müsste nur noch geklärt werden, ob die Zahlungen zu recht abgebucht wurden oder nicht!


    Im letzteren Fall: Selber Rechnung prüfen, und kurze E-Mail mit folgendem Inhalt "Vertrag ist gekündigt, trotzdem für Folgezeiträume nach Kündigung abgebucht, bitte Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge innerhalb von 10 Tagen, sonst Rückbuchung der Beträge zu Ihren Lasten".


    Beste Grüße
    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Also aus Web-Recherchen ergibt sich kein einheitliches Bild, auch von Seiten der juristisch Angehauchten nicht. Zumindest scheint für einige der Todesfall für die Erben ein hinreichend wichtiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung zu sein, unabhängig von dem was in den AGBs steht. Deswegen machen die Firmen wohl auch keinen Ärger (was ja sonst eher ungewöhnlich ist).

    Wenn schon der Tod kein außerordentlicher Kündigungsgrund wäre, dann gäbe es wohl von gar keiner Seite irgendeinen denkbaren, denn bei allem anderen geht ja zumindest eins weiter, nämlich das Leben. (-;=

    Zitat

    Original geschrieben von Servior
    Vertragspartner bleibt in dem Fall dann einfach der Verstorbene.

    Wie praktisch für die Firmen. Da der Vertragsparnter bleibende Verstorbene sich weder über irgendwas beschweren kann, noch eine Dienstleistung in Anspruch nehmen kann und noch viel weniger jemals eine Kündigung wird schreiben und unterschreiben können ist dann ja ein ewiglaufender Vertrag, dessen Einnahmen man komplett als Gewinn verbuchen kann.


    Es gibt ja alles mögliche und vieles undenkbare Absurde auf dieser unserer Welt. Vielleicht gibt's sowas ja tatsächlich irgendwo. Da könnte man glatt einen tragikkomischen Film draus machen. (-:=

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Wenn schon der Tod kein außerordentlicher Kündigungsgrund wäre, dann gäbe es wohl von gar keiner Seite irgendeinen denkbaren, denn bei allem anderen geht ja zumindest eins weiter, nämlich das Leben.


    Wer glaubst du informiert die Leute wenn du mal stirbst?
    Glaubst du irgendeine Behörde macht sich die Mühe alle Unterlagen des verstorbenen durchzugehen (mal abgesehen davon dass Sie es nicht dürfen) und die Firmen dann anzuschreiben?


    Das müssen die Erben machen, wenn diese sich nicht darum kümmern ist das deren Problem.
    Wenn es keine Erben gibt, dann mag da vllt. der Staat für eintreten, das sind aber auch Sonderfälle.



    Zitat

    (-;=Wie praktisch für die Firmen. Da der Vertragsparnter bleibende Verstorbene sich weder über irgendwas beschweren kann, noch eine Dienstleistung in Anspruch nehmen kann und noch viel weniger jemals eine Kündigung wird schreiben und unterschreiben können ist dann ja ein ewiglaufender Vertrag, dessen Einnahmen man komplett als Gewinn verbuchen kann.


    Nochmal für dich:
    Der Erbe ist der rechtliche Nachfolger des verstorbenen, wenn diese sich nicht bemühen ist das deren Problem und nicht das der Firmen. Diese stellen ihre Leistung weiterhin zur Verfügung, ob diese genutzt wird spielt dabei keine Rolle.


    Glaubst du dich wird irgendwer fragen wenn du einen Vertrag abschließt und diesen nie benutzt?


    Rechnungen die per Lastschrift beglichen werden laufen solange weiter bis das Konto nicht mehr gedeckt ist, oder dieses aufgelöst wurde. Danach wird die Firma den jenigen anschreiben und ihr Geld verlangen (kannst gerne mal testen wenn du kein Geld drauf hast).

  • Zitat

    Original geschrieben von Servior
    Wer glaubst du informiert die Leute wenn du mal stirbst?
    Glaubst du irgendeine Behörde macht sich die Mühe alle Unterlagen des verstorbenen durchzugehen (mal abgesehen davon dass Sie es nicht dürfen) und die Firmen dann anzuschreiben?


    Darum geht es hier doch überhaupt nicht!
    Der TE wollte wissen, ob es ein Sonderkündigungsrecht eines Mobilfunkvertrages, aufgrund eines Todesfalls, gibt!


    Und dieses Sonderkündigungsrecht im Todesfall gibt es bei einem Mobilfunkvertrag zu 100 %!
    Mit Kulanz hat das nichts zutun!

    <Orthographie und Interpunktion in meinen Beiträgen sind frei erfunden.>

  • Ist zwar teilweise offtoppic, zeigt aber, wie kurios Gerichte bei Todesfällen entscheiden:


    Ein Freund von mir hatte eine Wohnung vermietet. Der Mieter starb und lag einige Tage tot in der Wohnung. Ergebnis: Totalrenovierung der Wohnung nötig, da einerseits alles voller Maden war, weitere Schäden wie zerschlagene Toilettenschüssel, etc. lagen ebenfalls vor.


    Die Türe wurde durch die Polizei und Feuerwehr geöffnet, jedoch ohne Beschädigungen, da der Vermieter den Schlüssel bereitstellte.


    Vermieter behielt Kaution ein. Erben klagten auf Herausgabe der Kaution, mit der Haftpflichtversicherung des Toten als Beistand.


    Entscheidung des Amtsgerichtes Fürth/Odenwald, etwa im Jahr 2000:


    Der Vermieter muß die Kaution zurückzahlen und hat keine Ansprüche, da ein Toter keinen Schaden anrichten kann.


    Dieses Urteil war für alle nicht nachvollziehbar. Sollte die Toilettenschüssel nach dem Tod zersprungen sein?


    Vieleicht fürchten die Telekomanbieter solche kuriosen Urteile?


    Aber ich bin nach wie vor der Meinung, das es im wesentlichen Kulanz seitens der Anbieter ist.


    Vielleicht ist es aber doch noch etwas Anstand seitens der Anbieter bezüglich Pietät, etc.. Wie sähe es denn vor Gericht aus, wenn ein Anbieter in solch einem Fall den Erben verklagt, vielleicht kommt das Handy mit der Sim-Karte ja gar nicht beim Erben an? Vielleicht hatte der Tote es ja kurz vorher verloren? Die Nachweispflicht, das ein anderer in diesem Falle die Sim Karte hat, liegt beim Mobilfunkanbieter.


    @ TE: natürlich auch herzliches Beileid.



    Gruß Boris

  • Zitat

    Original geschrieben von rudedy
    Darum geht es hier doch überhaupt nicht!
    Der TE wollte wissen, ob es ein Sonderkündigungsrecht eines Mobilfunkvertrages, aufgrund eines Todesfalls, gibt!


    Und dieses Sonderkündigungsrecht im Todesfall gibt es bei einem Mobilfunkvertrag zu 100 %!
    Mit Kulanz hat das nichts zutun!


    Und wo ist deine "zuverlässige Quelle" für den Quatsch, den du da schreibst?

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Im Todesfall?


    ja auch im Todesfall müssen sich bei einer Wohnung die Erben an die Kündigungsfristen halten, in der Regel 3 Monate.


    Beim Handyvertrag, einfach Sterbeurkunde am besten per Einschreiben, an den Provider senden. das wars.

  • Servior: Zumindest mir ging's keinesfalls darum, ob ein Vertrag im Todesfall automatisch endet. Selbstredend unternimmt kein Behörde irgendetwas in diese Richtung, warum und wie denn auch? In den meisten Fällen werden auch die Angehörigen nicht auf Anhieb über die laufenden Verträge im Bilde sein, teils verliert ja selbst noch zu Lebzeiten den Überblick.


    [Behörden gucken wohl nichtmal ins Telefonbuch, um Angehörige am Geburtsort zu informieren, geschweige denn am dortigen Rathaus amtliche Auskunft einzuholen. Falls es etwas zu vererben gibt geschieht das teils erst durch die Tätigkeit privater Erbenermittler - selbst mitbekommen.]


    Mir ging's ausschließlich um die Notwenidigkeit und Möglichkeit außerordentlicher Kündigung von persönlichen Verträgen durch die Angehörigen.


    Boris: Heftig! Wurde Revision erwogen oder aber gar nicht erst zugelassen?

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von techniker-hh
    ja auch im Todesfall müssen sich bei einer Wohnung die Erben an die Kündigungsfristen halten, in der Regel 3 Monate.


    Beim Handyvertrag, einfach Sterbeurkunde am besten per Einschreiben, an den Provider senden. das wars.


    Für dich nochmal der Link aus einem vorherigen Beitrag von mir.


    "„Wenn ein Mieter stirbt, hat der Rechtsnachfolger ein einmonatiges außerordentliches Kündigungsrecht“, erklärt Torsten Bornemann, Rechtsanwalt in der Kanzlei Burkhard Goßens Rechtsanwälte aus Berlin"


    http://www.welt.de/finanzen/verbrau...and-stirbt.html



    Und nun?

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

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