ZitatOriginal geschrieben von mike911
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Lediglich die Wohnung hätte noch 3 Monate bezahlt werden müssen, es waren aber dann ur 1,5 weil der Vermieter einen Nachmieter gefunden hatte.
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"„Wenn ein Mieter stirbt, hat der Rechtsnachfolger ein einmonatiges außerordentliches Kündigungsrecht“, erklärt Torsten Bornemann, Rechtsanwalt in der Kanzlei Burkhard Goßens Rechtsanwälte aus Berlin"
http://www.welt.de/finanzen/ve…t-wenn-jemand-stirbt.html
Ob das noch so ist, weiß ich nicht.