Hallo,
leider habe ich über oben genanntes Thema in den AGB der Anbieter nichts gefunden.
Wie verhält sich denn die Sonderkündigung? Mit dem rückwirkend zum Todestag, mit einreichen der Kündigung oder mit einer vierwöchigen Frist?
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Hallo,
leider habe ich über oben genanntes Thema in den AGB der Anbieter nichts gefunden.
Wie verhält sich denn die Sonderkündigung? Mit dem rückwirkend zum Todestag, mit einreichen der Kündigung oder mit einer vierwöchigen Frist?
Re: Sonderkündigung wegen Todesfall
ZitatOriginal geschrieben von Chefkoch85
Hallo,
leider habe ich über oben genanntes Thema in den AGB der Anbieter nichts gefunden.
Wie verhält sich denn die Sonderkündigung? Mit dem rückwirkend zum Todestag, mit einreichen der Kündigung oder mit einer vierwöchigen Frist?
Kopie der Sterbeurkunde hinsenden, kurzes Anschreiben und das wars.
Hatten wir selber vor kurzen in der Familie.
Was soll der Anbieter denn auch machen? Und warum eine Frist? Verstorben ist verstorben! Wer soll denn die Gebühren weiter bezahlen?
Keinen Kopf darüber machen - der Tod des Verwandten/Bekannten ist schlimmer, als so ein Mobilfunkanbieter
Hatten wir auch kürzlich bei Vodafone.
Vertrag wurde sofort beendet und die Rechnung wurde sogar Gutgeschrieben.
Das frage ich mich halt, weil es gibt ungereimtheiten.
Z.B. bei dem größten deutschen Serviceprovider (ich nenn ihn mal Mogelcom-Debiltel), habe ich die Kündigung rückwirkend zum Todestag (Mai) ausgesprochen. Eine (Endab-)Rechnung habe ich nicht erhalten, eine Kündigungsbestätigung schon, abgebucht wurde Ende Juli immer noch.
Bevor ich jetzt die Lastschriften zurückbuchen lasse, wollte ich mich jetzt vorher noch erkundigen.
Könnte ja sein, dass es hierbei auch Fristen gibt.
Der Vertragsinhaber ist Verstorben - daher sind keine Übergangsfristen zu beachten.
Ich habe den Totenschein kopiert und eingesandt, mit einem Schreiben das der Vertrag hiermit Fristlos gekündigt wird.
Vertrag wurde zum Tag des Kündigungeingangs aufgehoben.
Auch wenn ich nicht der Freund vom Zurückbuchen bin,in dem Fall würde ich es machen.
ZitatOriginal geschrieben von Chefkoch85
Bevor ich jetzt die Lastschriften zurückbuchen lasse, wollte ich mich jetzt vorher noch erkundigen.
Könnte ja sein, dass es hierbei auch Fristen gibt.
Nein keine Fristen!
Tot ist tot! Warum dann Fristen? Wenn MogelCom sowas in ihren AGB hat, dann sollen sie mal machen. Sollen die doch den Verstorbenen einfach verklagen...mal sehen wer dann zum Gericht kommt.
Wir hatten das bei Telekom und der Vertrag war bereits am Folgetag deaktiviert.
Ich hab in diesem Gebiet keine Erfahrungen... bei einer Mietwohnung gibt es ja auch eine 3 monatige Kündigungsfrist und könnte ja sein, dass es bei Telekommunikationsverträgen etwas ähnliches gibt.
Nein,gibts nicht.
Ich würde mich als Vertragspartner an die Erben halten...zumindest, wenn ein Handy subventioniert wurde über den Vertrag...
ZitatOriginal geschrieben von Kallebauhelm
Ich würde mich als Vertragspartner an die Erben halten...zumindest, wenn ein Handy subventioniert wurde über den Vertrag...
Welch ein Glück für uns Bevölkerung und damit auch für dich selbst, daß auch du ausschließlich Mobilfunkkunde bist, nicht aber Mobilfunkanbieter.
Der Mobilfunkvertrag endet mit dem Tod und wird von den Angehörigen mit einem entsprechendem Dokument (Totenschein) nachgewiesen. Im Gegensatz zu Kredit, Hypothek oder ähnlichem ist ein Mobilfunkvertrag ja kein Schuld-, sondern ein Dienstleistungsverhältnis. Der "Dienstnehmende" entfällt, ergo auch die Dienstleistung, ergo auch ein Anspruch des "Dienstgebenden", also des Mobilfunkanbieters. Wenn ein Gerät ausdrücklich gemietet wurde es ist zurückzugeben, wenn es ausdrücklich auf Kredit gekauft wurde ist der Kredit abzulösen aus der Erbmasse. Bei der üblichen Form der Gerätesubvention über erhöhte Monatsgrundpreise während der Mindestvertragslaufzeit kann ich mir aber nicht vorstellen, wie der Mobilfunkanbieter da noch etwas verlangen kann (oder auch nur ernsthaft will). Wenn die Mobilfunkanbieter einigermaßen klug sind und vorausschauend handeln haben sie das längst einkalkuliert, daß ab der nahen Zukunft praktisch jeder Versterbende auch ein Handy haben wird und dessen Finanzierung über den Vertrag dann flachfällt. Als Glück im Unglück können die Mobilfunkanbieter da ja noch sehen, daß sowas pro Kunde nur einmal im Leben geschehen kann.
Zum konkreten Fall: Mangels Erreichens wurde ja wahrscheinlich nicht "Ende Juli" abgebucht, sondern "Ende Juni". Eventuell im Mai angefallene Gesprächs- oder Datenkosten stehen ja auf der Junirechnung, die dann im weiteren Monatsverlauf auch abgebucht wird. Oder wurde auch noch ein Grundpreis einbezogen? Das dürfte wohl nicht geschehen, zumindest wird bei den mir bekannten Mobilcomverträgen der Grundpreis im voraus berechnet, also auch noch im selben Monat abgebucht. Falls es keinen Online-Zugang gibt bleibt aber wohl sowieso nur das Abwarten der Schlussrechnung. Gerade zum 1. Juni hat Mobilcom auch umgestellt von vertragsmonatlicher Abrechnung (also zum Beispiel immer vom 16. bis zum 15. eines Monats) auf kalendermonatliche Abrechnung. Der Verein beendet Verträge ja auch immer erstmal gesetzeswidrig zum nachlaufenden Monatsende, statt taggenau. Erst nach Reklamation wird das dann entschuldigend korrigiert. Wie gesagt, Rechnung abwarten, genau ansehen, auf Reklamation vorbereiten, aber dann wird's auch klappen.
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