Sonderkündigung wegen Todesfall

  • Zitat

    Original geschrieben von drago
    Und wo ist deine "zuverlässige Quelle" für den Quatsch, den du da schreibst?


    Das ist kein Quatsch, das ist deutsches Recht.


    § 313 BGB
    Störung der Geschäftsgrundlage


    (1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.


    (2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.


    (3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

    <Orthographie und Interpunktion in meinen Beiträgen sind frei erfunden.>

  • Das trifft den Fall aber nicht, ansonsten bedürfte es z. B. keiner Sondervorschrift beim Mietvertrag. Die Geschäftsgrundlage fällt gerade nicht weg, denn der Provider stellt die Leistungen unverändert weiter zur Verfügung, evtl. wurde sogar ein Handy subventioniert und die Erben können die Leistungen auch in Anspruch nehmen.
    Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass Verträge mit dem Tod grundsätzlich enden oder Sonderkündigunhsrechte bestehen, hätte er dies ausdrücklich regeln müssen/können, da im deutschen Recht ja, wie hier schon ein paar Mal erwähnt, die Rechtsnachfolger grundsätzlich alle Verpflichtungen übernehmen (zum Schutz des nicht verstorbenen Vertragspartners).


    PS: Beim Wohnungsumzug besteht z. B. auch kein außerordentliches Kündigungsrecht für den DSL Anschluss, wurde ja vor kurzem ich glaube vom BGH entschieden. € 313 BGB wurde abgelehnt.

  • ach die lieben Paragrafenreiter


    Zitat

    Hatten wir auch kürzlich bei Vodafone.


    Vertrag wurde sofort beendet und die Rechnung wurde sogar Gutgeschrieben.


    kann ich bestätigen!


    Vodafone hat hier sehr schnell und korrekt gearbeitet!


    Gutgeschrieben wurde zwar nichts aber ich hatte allerdings auch noch telefoniert bis zur Kündigung.


    Was mich allerdings sehr gewundert hat:


    Es gab bei der letzten Rechnung ungekürzte Einzelverbindungsnachweise (Gespräche Festnetzflat 0,00 Euro)


    Normal muß doch jeder Telefonnuzter aufgeklärt werden dass seine Gespräche auf einen EVN gelistet sind?

  • Mal ganz allgemein:


    Der Erbe/die Erben sind Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen.


    Will heißen:
    Sie treten an die Stelle der verstorbenen Person. Grundsätzlich gehen alle Rechte und alle Pflichten des Verstorbenen auf die Erben über. Die Erben sind rechtlich daher genau so zu behandeln, als seien sie der Verstorbene selbst - halt nur mit anderen Personendaten. Personenmehrheiten bilden eine Erbengemeinschaft, die günstigerweise einem Mitglied Handlungsvollmacht erteilt.


    Es gibt einige wenige Ausnahmen, die in der Regel höchstpersönliche Beziehungen betreffen. Etwa Sachverhalte, die auf ein besonderes Vertrauensverhältnis aufbauen oder solche, die die Intimsphäre des Verstorbenen und der anderen Beteiligten betreffen.


    Das sei hier mal als Merkformel erwähnt - natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Als Denkansatz sollte das aber jeder im Hinterkopf haben.



    Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob den Erben darüber hinaus möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Die Rechtsprechung hierzu ist vielfältig und sehr Einzelfallbezogen. Mobilfunkanbieter sind in Hinblick auf die Höhe ihres Verdienstausfalls gut beraten, den Fundus der existierenden Entscheidungen nicht noch zu bereichern. Die Kosten stünden außer Verhältnis zum (denkbaren) Erfolg.



    Frankie

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