Mir ist bisher jedenfalls kein Fall bekannt, in dem der Anbieter, ob Festnetz oder Mobilfunk, eine todesbedingte Kündigung abgelehnt hätte. Ansonsten hätte es mit Sicherheit auch ein massives Medienecho gegeben.
Sonderkündigung wegen Todesfall
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von drago
Lustig ist nur dein Beitrag, der vor Halbwissen nur so strotzt. Selbstverständlich treten Erben in sämtliche Rechten und Pflichten ein, außer in solche, die höchtspersönlich zu erbringen sind (z. B. Arbeitsleistungen aus einem Arbeitsvertrag, aber auch hier stehen Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis, z. B. ausstehender Arbeistlohn, natürlich den Erben zu).Wie bei einme "normalen, altmodischen" Festnetzanschluss läuft der Mobilfunkvertrag natürlich weiter und Forderungen des Mobilfunkanbieters sind von den Erben zu begleichen.
Eine andere Frage ist, ob in den AGB ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird oder der Anbieter kulant ist.
Ich bin kein Jurist, und Du bist nicht überzeugend.Also dann, klär mich auf, wer von mehreren Erben muß denn in einen 24 Monats-Vertrag eintreten (vom bis zum Todestag angefallenen Kosten abgesehen) ?
Und warum genau bestehen die ansonsten hartnäckigen Anbieter nicht auf der Erfüllung des Vertrages (post mortem!) durch die Erben? Pietät? -
Was drago schreibt ist absolut richtig. Verträge laufen natürlich nach dem Tod der Vertragspartners weiter. Der Erbe tritt in die Rechtsposition des Erblassers, mit allen Rechten und Pflichten (sog. Gesamtrechtsnachfolge). Wenn mehrere Erben vorhanden sind, bilde diese eine sog. Erbengemeinschaft und sind bis zur Auseinandersetzung gemeinsam berechtigt und verpflichtet (§ 2032 BGB).
Dass das Mobilfunkunternehmen die Erben aus dem Vertrag entlässt, ist in der Tat reine Kulanz, sofern es nicht bspw. in den AGB geregelt ist.
-
Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Was drago schreibt ist absolut richtig. Verträge laufen natürlich nach dem Tod der Vertragspartners weiter. Der Erbe tritt in die Rechtsposition des Erblassers, mit allen Rechten und Pflichten (sog. Gesamtrechtsnachfolge). Wenn mehrere Erben vorhanden sind, bilde diese eine sog. Erbengemeinschaft und sind bis zur Auseinandersetzung gemeinsam berechtigt und verpflichtet (§ 2032 BGB).Dass das Mobilfunkunternehmen die Erben aus dem Vertrag entlässt, ist in der Tat reine Kulanz, sofern es nicht bspw. in den AGB geregelt ist.
OK, soweit klar, bis auf die Mobilfunkgeschichte, das meinem Eindruck nach stärker personengebunden zu sein scheint, als ein "Haushalts"-Festnetzanschluß.Oder hat es hier jemand geschafft, einen Mobilfunkanschluss auf mehrere Personen gleichzeitig als Nutzer (im Unterschied zum Vertragsinhaber) zu registrieren? Das ist gar nicht vorgesehen. Bei Firmenhandies ist letztlich immer auch noch ein konkreter Nutzer registriert. Bei Erbangelegenheiten fällt der individuelle Nutzer weg, wenn mehrere Erben da sind.
Dann wäre der Nutzer ein Anonymus, und sowas ist beim Mobilfunk ja eigentlich nicht erwünscht. Einen Mobilfunkanschluß gibt es nur nach der Feststellung der Identität des Nutzers, und diese bekannte Identität fällt weg.Den betreuungsintensiven Kuddelmuddel nach dem Tod des Nutzers ersparen sich die Anbieter wahrscheinlich.
-
Zitat
Original geschrieben von saintsimon
OK, soweit klar, bis auf die Mobilfunkgeschichte, das meinem Eindruck nach stärker personengebunden zu sein scheint, als ein "Haushalts"-Festnetzanschluß.Oder hat es hier jemand geschafft, einen Mobilfunkanschluss auf mehrere Personen gleichzeitig als Nutzer (im Unterschied zum Vertragsinhaber) zu registrieren? Das ist gar nicht vorgesehen.
Vorgesehen oder nicht spielt doch keine Rolle.
Die Rechtliche Lage ist nun einmal, dass der Vertrag an den/die Erben über geht. Wie der Mobilfunkanbieter das ganze regelt ist eine ganz andere Sache.Bisher wird halt einfach auf Kulanz der Vertrag beendet. Wenn man dem Mobilfunkanbieter allerdings ganz blöd kommt, dann kann der auch einfach auf den Vertrag bestehen.
-
Zitat
Original geschrieben von Servior
Vorgesehen oder nicht spielt doch keine Rolle.
Die Rechtliche Lage ist nun einmal, dass der Vertrag an den/die Erben über geht. Wie der Mobilfunkanbieter das ganze regelt ist eine ganz andere Sache.Bisher wird halt einfach auf Kulanz der Vertrag beendet, wenn man dem Mobilfunkanbieter allerdings ganz blöd kommt, dann kann der auch einfach auf den Vertrag bestehen.
Ich habe extra noch das Identitätsproblem angesprochen. Das kann man nicht ignorieren. Nach dem Erbfall ist keine Identität bekannt, solange keine individuelle Vertragsübernahme stattfindet.
Der Mobilfunk-Anbieter ist doch zur individuellen Identifizierung seiner Kunden gesetzlich verpflichtet. Ohne Identitätsnachweis kein Mobilfunkvertrag. Gruppennutzer gibt es nicht, nur Individuen.Die Mobilfunkanbier würden sicher auch gerne gemäß Schema F Argumentieren, wie Ihr hier, und die Verträge den Erben aufdrücken, aber so einfach scheint es nicht zu sein. Zumindest scheuen sie den Aufwand. Vielleicht findet man was im TKG oder sonstwo etwas dazu.
-
Bitte halte doch mal den rechtlichen Aspekt und den Mobilfunkanbieter auseinander.
Die Identität spielt erst einmal keine Rolle, Erben sind Kinder und Ehepartner. Diese kann man bei den zuständigen Ämtern erfragen.
Der Mobilfunkanbieter kann sich einfach einen von denen aussuchen und diesen eintragen, dabei spielt es keine Rolle ob dies dem Erben gefällt. Der Erbe hat in solch einem Fall dann mindestens zwei Möglichkeiten:1. Erbe ausschlagen und damit schriftlich bestätigen kein Erbe zu sein.
2. Sich damit erst einmal abfinden und den Rest innerhalb der Familie klären.Nennt sich übrigens Erbrecht wenn du das nachschlagen möchtest.
Ansonsten gibt es im Erbrecht noch Sonderfälle, ob diese sich allerdings bei Mobilfunkverträgen anwenden lassen weiß ich grade nicht. -
Als ich mit so einem Fall zu tun hatte, wurde von der Telekom die Festnetz- und Handyverträge, sowie Strom & Wasser und Versicherungen Privat & Auto etc. alles rückwirkend zum Todestag beendet und nur bis dahin berechnet. Es reichte ein schreiben mit Kopie der Sterbeurkunde und alle Verträge waren beendet.
Lediglich die Wohnung hätte noch 3 Monate bezahlt werden müssen, es waren aber dann ur 1,5 weil der Vermieter einen Nachmieter gefunden hatte.
Ob das mit den Verträgen auf Kulanz geschah oder nicht weiß ich nicht. Meiner Meinung nach ist ein Vertragspartner verstorben und kann somit seinen Teil des Vertrages nicht mehr nutzen, wozu sollte er ihn weiter bezahlen? Man bezahlt ja für eine Leistung die man nutzt.
Wenn ich einen Monat kein Internet habe, rufe ich da auch an das ich diesen Monat nix Zahle, weil keine Leistung erbracht wurde. Da es kein Leistungsnehmer mehr gibt, wieso sollten die noch Geld fordern dürfen? Höchstens für den laufenden Mnat das wars auch.Gruß Mike
-
Zitat
Original geschrieben von Servior
...Die Identität spielt erst einmal keine Rolle, Erben sind Kinder und Ehepartner. Diese kann man bei den zuständigen Ämtern erfragen.
Der Mobilfunkanbieter kann sich einfach einen von denen aussuchen und diesen eintragen, dabei spielt es keine Rolle ob dies dem Erben gefällt. ...
Selbst wenn sonst keine gesetzlichen Hindernisse gäbe, würde der Kosten/Nutzen-Faktor die Anbieter davon abhalten, bei den Ämtern nach neuen Identitäten (manuell!) zu recherchieren. Das hat mit Kulanz wenig zu tun. Bei wertvolleren Verträgen sähe das sicher anders aus. -
Zitat
Original geschrieben von mike911
Als ich mit so einem Fall zu tun hatte, wurde von der Telekom die Festnetz- und Handyverträge, sowie Strom & Wasser und Versicherungen Privat & Auto etc. alles rückwirkend zum Todestag beendet und nur bis dahin berechnet. Es reichte ein schreiben mit Kopie der Sterbeurkunde und alle Verträge waren beendet.-> Kulanz
ZitatLediglich die Wohnung hätte noch 3 Monate bezahlt werden müssen, es waren aber dann ur 1,5 weil der Vermieter einen Nachmieter gefunden hatte.
Rechtlich vollkommen in Ordnung, kann dir auch bei allen anderen Verträgen so ergehen.
ZitatOb das mit den Verträgen auf Kulanz geschah oder nicht weiß ich nicht. Meiner Meinung nach ist ein Vertragspartner verstorben und kann somit seinen Teil des Vertrages nicht mehr nutzen, wozu sollte er ihn weiter bezahlen? Man bezahlt ja für eine Leistung die man nutzt.
Wenn ich einen Monat kein Internet habe, rufe ich da auch an das ich diesen Monat nix Zahle, weil keine Leistung erbracht wurde. Da es kein Leistungsnehmer mehr gibt, wieso sollten die noch Geld fordern dürfen? Höchstens für den laufenden Mnat das wars auch.Gruß Mike
Ich sags nochmal:
Es kommt nicht darauf an was ihr meint, sondern wie die Rechtslage dazu aussieht. Diese ist eindeutig geregelt: Verträge gehen auf die Erben über, dabei spielt es keine Rolle was für ein Vertrag.
Die meisten Verträge werden allerdings auf Kulanz zum Todestag rückwirkend aufgehoben.Dein Beispiel mit dem Internet mal in zwei Situationen, kannst ja mal raten wann du fordern kannst und wann nicht:
1. Du hast einen Vertrag mit einem Provider, dieser stellt dir einen Internetanschluss mit 99% Verfügbarkeit zur Verfügung. Der Anschluss funktioniert einen Monat lang aufgrund von Umbauarbeiten am Knotenpunkten nicht.
2. Du hast einen Vertrag mit einem Provider, dieser stellt dir einen Internetanschluss mit 99% Verfügbarkeit zur Verfügung. Du hast einen Monat kein Internet da du den Anschluss in deiner Wohnung austauschen wolltest und dies selbst nicht beheben kannst. Der Techniker hat eine Wartezeit von 4 Wochen.
Davon aber mal abgesehen, das ganze weicht nun langsam vom Thema ab.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!